Frau mit Kopftuch als Mehrfach-Diskriminierte

Bild: Santeri Viinamäki/CC BY-SA-4.0

Zum neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus der Bundesregierung

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Er ist eine akribische Fleißarbeit: der "Aktionsplan gegen Rassismus" (NAP). Ihn hat die Bundesregierung am 14. Juni beschlossen, als Aktualisierung eines Textes von 2008. Auf über 270 Seiten resümiert das "politische Projekt" "Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen".

Bollwerk gegen "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit"

Im ersten Teil des NAP skizziert die Bundesregierung "ausgewählte Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit". Dies sind: Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus gegen Schwarze Menschen, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie die Ausgrenzung von Flüchtlingen.

Des Weiteren werden die "normativen Grundlagen und der rechtliche Rahmen" aufgeführt und Aktivitäten sowie Handlungsschwerpunkte der Bundesregierung aufgelistet. Hier geht es um die Felder: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung. Es folgen "Planungen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung".

Ergänzend enthält der Bericht drei Anlagen: Anlage 1 trägt Maßnahmen und Positionen der Bundesländer in den einzelnen Handlungsfeldern zusammen. Anlage 2 ("Zivilgesellschaftliche Anforderungen") enthält eine Art Kommentar zum NAP. Hinter ihm stehen das Netz gegen Rassismus - ein Zusammenschluss von knapp 100 Organisationen und Initiativen -, ein "Netzwerk von LSBTIQ[Lesbisch Schwul Bi Trans Inter Queer]-Organisationen" und das Berliner Forum Menschenrechte. In der dritten Anlage bilanziert das Institut für Interdiziplinäre Konflikt und Gewaltforschung (Andreas Zick u.a.) Forschungsbefunde zu "Abwertenden Einstellungen und diskriminierenden Vorurteilen in der deutschen Gesellschaft".

Die Zukunftsvision: Diversity Management und interkulturelle Kompetenzen

Wer sich durch den Aktionsplan arbeitet, erhält einen differenzierten Überblick über die nationale und internationale Rechtslage zum Themenkomplex Ungleichwertigkeit und Diskriminierung, staatliche Stellen und nicht-staatlichen Institutionen sowie einschlägige Veranstaltungen und Projekte wie die Aktion "Demokratie leben!". Vor allem klingeln ihm die Ohren vor lauter "Rassismus", "(Mehrfach-)Diskriminierung", "Ungleichwertigkeit", "Diversity Management" und "interkulturellen" Kompetenzen.

Die Botschaft ist klar und im Prinzip auch unstrittig: "Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung", so die neue Bundesfamilienministerin Katarina Barley bei der Vorstellung des Aktionsplans. Ganz so leicht ist die Zukunftsvision des idealen "weltoffenen pluralistischen" Deutschlands allerdings wohl doch nicht umzusetzen.