Staatstrojaner im doppelten Sinne

Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD. Foto Metropolico.org. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Maas versteckte Massenausweitung der Online-Durchsuchung privater Computer und Telefone in "Formulierungshilfe" zu weitgehend sachfremdem Gesetz

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Als der (inzwischen auch amerikabekannte) deutsche Justizminister Heiko Maas gestern twitterte, der Bundestag berate jetzt über die "Streichung der Steuergelder für verfassungsfeindliche Parteien", antwortete ihn die Twitter-Prominentheit Lyllith Beaumont: "Endlich mal ein sinnvoller Vorschlag von Heiko Maas, er will der SPD die Steuergelder streichen […]."

Hintergrund ist, dass Maas in den letzten Wochen mit einer ganzen Batterie von Gesetzen Aufsehen erregte, die Juristen als so offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig einstuften, dass sich der Eindruck aufdrängt, dass seine Partei das bewusst in Kauf nimmt. Das betrifft nicht nur das "NetzDG", dem der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und der Großteil der angehörten Experten ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH vorhersagen (und wegen dem David Kaye, der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufforderte und Thorbjørn Jaglan, der Generalsekretär des Europarates, vor Zensur und einem "falschen Signal für andere Staaten" warnte):

"Krasse Provokation"

Mit so viel weniger öffentlicher Aufmerksamkeit, dass man glauben könnte, er lenke mit dem NetzDG absichtlich davon ab, ließ Maas den bedingt anwesenden Bundestag gestern auch die mit dem Argument der Terrorbekämpfung eingeführte Möglichkeit zur Online-Durchsuchung privater Computer und Telefone auf einen Katalog von insgesamt 27 Delikten ausweiten - bis hin zur "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte". Und so wie sich die Soldaten in Homers Epos in einem hölzernen Pferd versteckten, so versteckte Maas den Masseneinsatz seines Staatstrojaners in einer "Formulierungshilfe" zu zwei Gesetzentwürfen, in denen es eigentlich um DNA-Abgleiche und Fahrverbote für Straftäter geht (vgl. Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei).

Richter Ulf Buermeyer, der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält das für eine "krasse Provokation" und einen "Verfahrenstrick, um das Thema klein zu halten". Tobias Singelnstein, ein Professor für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, spricht ebenfalls von einer "Hintertür", die seiner Ansicht nach "mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun" hat (vgl. Ausweitung der Online-Durchsuchung und "Must-be-Found"-Pflicht in Vorbereitung).

SPD-Abgeordneter Bülow kritisiert seine Fraktion

Wie sich die neuen Regeln mit dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Recht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen vertragen sollen, ist ungeklärt. Experten kritisieren zudem, dass die IT-Sicherheit untergraben wird, wenn Ermittler bereits bei Alltagsdelikten "technisch gesehen genauso vorgehen wie Cyberkriminelle" mit ihren Erpressungstrojanern. "Heute für den massenweisen Staatstrojaner stimmen und morgen wieder Angst vor den Trojanern dunkler Mächte haben - Super Idee, SPD", meinte Frank Rieger von Chaos Computer Club dazu.

Ist die SPD deshalb eine durch und durch verfassungsfeindliche Partei, der die Staatshilfen gestrichen werden sollten, wie Beaumont meint? In der Bibel suchen Gottes Engel in Sodom nach zehn Gerechten. Bei den Sozialdemokraten stimmten gestern nur zwei Bundestagsabgeordnete gegen den Alltagsstaatstrojaner, darunter der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow, der das "gegen alle Urteile des Bundesverfassungsgesetzes verabschiedete" Vorhaben in einer Presseaussendung "vehement" ablehnt. "Viele", so Bülow, "haben anscheinend nicht begriffen, wie stark wir damit unsere freiheitliche Demokratie einschränken."

Gericht erklärt Maas' Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig

Am selben Tag, an dem der Bundestag Maas' Staatstrojanermassenausweitung durchwinkte, erklärte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht seine Vorratsdatenspeicherung unter dem Aktenzeichen 13 B 238/17 offiziell für europarechtswidrig.

Diese Entscheidung erwirkte der Zugangsanbieter Spacenet nur acht Tage, bevor er mit dem Speichern anfangen hätte müssen. Nun wird erwartet, dass der auf dem regulären Rechtsweg nicht anfechtbare Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht landet (vgl. Oberverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig).

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