Ex-Chef der griechischen Statistikbehörde verurteilt

Foto:Wassilis Aswestopoulos

Publikum nahm Gerichtsentscheidung mit Begeisterung auf

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der frühere Chef der griechischen Statistikbehörde ElStat, Andreas Georgiou, wurde am Dienstag wegen Amtsmissbrauch zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Berufungsgericht in Athen befand den früheren Chefstatistiker in einem von drei Anklagepunkten für schuldig und verhängte die mögliche Höchststrafe, die für eine Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum Prozess kam es, weil am 19. Juli der Areopag eine frühere Entscheidung des Berufungsgerichts, das Verfahren ruhen zu lassen, aus formalen Gründen als rechtswidrig kassierte. Die Einstellung der Strafverfolgung Georgious war eine der Bedingungen der Kreditgeber hinsichtlich der Auszahlung der Kredittranchen aus dem dritten Rettungspaket.

Die Justiz sieht sich zum Ärger der Europäischen Kommission durch derartige vertragliche Verpflichtungen der Legislative nicht gebunden. Die Kommission hat das Urteil, welches sie im Gegensatz zu früheren Entscheidungen der Justiz und als Eingriff in die Unabhängigkeit der Statistikbehörde sieht, bereits kritisiert.

Bewusst diplomatische Ausdrucksweise

Dabei wurde offenbar bewusst eine diplomatische Ausdrucksweise verwendet. Die griechische Regierung hat zur Besänftigung der Kreditgeber in der vergangenen Woche im Parlament eine Entscheidung durchgesetzt, der gemäß Georgious Ausgaben für die Verteidigung und die Prozesstermine vom griechischen Staat übernommen werden. Der Fall Georgiou und die Strafverfolgung gegen den Statistiker war mehrfach Tagesordnungspunkt der Sitzungen der Euro Working Group.

Georgiou wurde nicht wegen der ihm in der griechischen Öffentlichkeit mehrfach vorgeworfenen Statistikmanipulation zu Gunsten der Kreditgeber verurteilt, sondern weil er ohne vorher den Verwaltungsrat der ElStat zu informieren, im November 2010 Daten über das griechische Haushaltsdefizit von 2009 an die europäische Statistikbehörde EuroStat weitergab. Hierzu bemerkte der Europaparlamentarier von SYRIZA, Kostas Chrysogonos:

Wir sind nicht unter das Spardiktat gekommen, weil das Defizit von 13,5 auf 15,5 Prozent [des Bruttoinlandsprodukts] aufgebläht wurde, wir wären so oder so in diese Notlage geraten. […] Wir bekamen die Sparmemoranden, weil das Land seine Produktionsmodell verloren hatte.

Vorsätzliche Täuschung wurde nicht bestraft

Die Tatsache, dass Georgiou den Rat der Parlamentspräsidenten offenbar vorsätzlich täuschte, wurde nicht bestraft. Georgiou hatte bei seiner Berufung auf den Posten des Leiters der ElStat wahrheitswidrig behauptet, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr für den Internationalen Währungsfonds arbeiten würde. Das Arbeitsverhältnis sei beendet, versicherte Georgiou, womit Einwänden gegen ihm vorgeworfene Interessenkonflikte beiseitegeschoben wurden.

Tatsächlich war der Zahlenspezialist zu diesem Zeitpunkt lediglich beurlaubt. Für das Gericht machte dies keinen strafwürdigen Unterschied hinsichtlich der Amtsführung. Der Vorwurf einer eidlichen Falschaussage gegenüber dem Rat des Parlaments wurde nicht verhandelt. Dieser Fall ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens. Auch hier gab es zunächst eine Einstellung des Verfahrens durch das Berufungsgericht, die Staatsanwaltschaft hat dagegen Einspruch beim Areopag eingereicht und wartet auf das dortige Urteil, um gegebenenfalls die Strafverfolgung wiederaufzunehmen. ElStat wurde als unabhängige Behörde 2010 gegründet, nachdem die von verschiedenen Regierungen veranlassten Statistikmanipulationen der Vorgängerbehörde, die oft zitierten "Greek Statistics", offensichtlich wurden. Georgiou war der erste Amtschef.

Das Gericht sah in Georgious Amtsführung keinerlei Probleme hinsichtlich der von ihm nicht einberufenen Sitzungen des Verwaltungsrats, obwohl diese den Statuten der unabhängigen Behörde gemäß hätten einberufen werden müssen.

Sündenbock?

Das Urteil wurde, ebenso wie das Plädoyer des Staatsanwalts am Vortag im Publikum mit Begeisterung aufgenommen. Kritiker sehen im Urteil eine Georgiou zugedachte Rolle des Sündenbocks. In diesen Zusammenhang passen dieser Argumentationsweise folgend auch die Wiederaufnahmen der Verfahren gegen Griechenlands frühere oberste Geldeintreiberin Katerina Savvaidou und den früheren Finanzminister Gikas Chardouvelis.

Auch in diesen Fällen geht es weniger um die Austeritätspolitik als vielmehr um den beiden früheren Spitzenfunktionären vorgeworfene persönliche Vergehen. Bei Savvaidou handelt es sich um die ihr vorgeworfene Begünstigung im Amt, bei Chardouvelis um das Versäumnis, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Vermögenserklärung abzugeben. Auch in diesen Fällen, in denen bis zu einem unwiderruflichen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, sieht die öffentliche Meinung eine Gelegenheit zur Rache.

Die Rechtsanwälte von Georgiou möchten bis hin zum Europäischen Gerichtshof sämtliche Instanzen durchlaufen, um ihren Klienten von jeglicher Schuld zu befreien.