G-20: Der Rechtsstaat zeigt, was er kann

Bild:Thorsten Schröder/CC BY 2.0

Zwei G-20-Gegner wurden vor dem Amtsgericht zu harten Strafen verurteilt. Dass sie Straftaten begangen haben, konnte jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden - Ein Kommentar

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Endlich! Endlich! Endlich greift die Justiz entschieden gegen subversive Elemente durch: Nachdem kürzlich die linke Internet-Plattform linksunten.indymedia.org verboten wurde, verurteilten Richter am Amtsgericht Hamburg zwei 21 und 24 Jahre alte Männer aus den Niederlanden und aus Polen zu harten Strafen. Der eine soll in der Chaosnacht im Hamburger Stadtteil Sternschanze einen Polizeibeamten mit Bierflaschen beworfen und der andere mit Pfefferspray, Feuerwerkskörpern und Murmeln bewaffnet auf dem Weg zur "G20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G20"-Demo gewesen sein.

Zweifelsfrei bewiesen ist weder, dass der eine die Bierflaschen geworfen hat, noch dass der andere zu der besagten Demo unterwegs war. Beide bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Im Verfahren gegen den jungen Niederländer sagte ein Zeuge aus, die Person, die die Bierflaschen geworfen habe, hätte Rastazöpfe gehabt. Die hat der Verurteilte definitiv nicht.

Der junge Pole erklärte den Inhalt seines Rucksacks damit, dass er auf dem Weg nach Spanien gewesen und es für Tramper ratsam sei, Pfefferspray bei sich zu haben. Die Pyrotechnik habe er beim Wiedersehen mit spanischen Freunden zünden wollen und die Murmeln seien ein Geschenk für seine Mutter gewesen.

Das einzige nachweisbare "Vergehen" ist, dass der Niederländer bei seiner Festnahme eine "Embryonalstellung" einnahm und "die Muskeln anspannte". Das brachte ihm eine Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten wegen "gefährlicher Körperverletzung", "schweren Landfriedensbruchs" und "Widerstands gegen die Staatsgewalt" ein. Diese kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und der junge Mann wird die nächsten 2,5 Jahre in einer bundesdeutschen Haftanstalt verbringen. Zumindest sofern ein übergeordnetes Gericht in einem Berufungsverfahren das Urteil nicht kassiert. Das Gericht ist weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft, ein Jahr und neun Monate Haft, hinausgegangen.

Der junge Pole wurde wegen "Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz" zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und konnte nach Polen ausreisen.

Die Hamburger Richter werden noch so manche Gelegenheit haben, kernige Urteile zu fällen: Insgesamt wurden 51 Haftbefehle aufgrund der Auseinandersetzungen beim G-20-Gipfel erlassen, 32 Beschuldigte sitzen noch in Untersuchungshaft und die Polizei ermittelt wegen mutmaßlicher Straftaten in mehr als 2.000 Fällen.

Am Donnerstag beginnt die Hamburgische Bürgerschaft mit einem Sonderausschuss die parlamentarische Aufarbeitung der Vorfälle. Der Fraktion der Partei Die Linke reicht das nicht, sie fordert einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA).

Die Urteile wurden hart kritisiert. Aber wir alle sollten froh sein, dass der Rechtsstaat so wachsam ist. Am Ende würde sonst ein Trupp Nazis 10 Jahre lang quer durchs Land reisen und Migranten ermorden, fundamental-islamische Terroristen von Geheimdienstmitarbeitern durch die Gegend kutschiert, bevor sie Attentate auf belebten Plätzen verüben, und womöglich Rechtsradikale im Verbund mit Polizeibeamten und Politikern Todeslisten von Linken und aktiven Antifaschisten erstellen, die sie in einem zeitnah erwarteten Bürgerkrieg umbringen wollen. Das kann doch niemand ernsthaft wollen …