NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert für Zschäpe Höchststrafe

Wohlleben soll für 12 Jahre hinter Gitter - Der Angeklagte Eminger wird in Gewahrsam genommen - Risse in der Täterkonstruktion der Anklage?

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Lebenslang plus Sicherungsverwahrung - das fordert die Bundesanwaltschaft für die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe. Ralf Wohlleben soll 12 Jahre Haft bekommen, Holger Gerlach fünf, der geständige Angeklagte Carsten Schultze nach Jugendstrafrecht drei Jahre - und André Eminger wie Wohlleben ebenfalls 12 Jahre.

Dieser letzte Strafantrag in dieser Höhe war die Überraschung des Sitzungstages. Weil die Anklagebehörde zugleich Haftbefehl für Eminger beantragte, geriet das Sitzungsprogramm in Unordnung. Die Entscheidung ob Haftbefehl oder nicht, wollte der Strafsenat nicht sofort fällen, weil aber eine Fluchtgefahr durch Eminger als möglich erschien, wurde der Angeklagte zunächst unter Bewachung gestellt, dann in Gewahrsam angenommen und in die JVA Stadelheim gebracht. Über den Haftbefehl soll am Mittwochnachmittag entschieden werden.

Zschäpe und Wohlleben befinden sich seit November 2011 in Untersuchungshaft. Auch die drei anderen Angeklagten waren nach dem Auffliegen des NSU zunächst in U-Haft, wurden im Mai und Juni 2012 aber freigelassen. Durch die strafrechtliche Belastung Emingers zeigen sich zugleich Risse in der engzementierten Drei-Täter-Konstruktion der Bundesanwaltschaft (BAW). Eminger und Wohlleben kann man durchaus auch als NSU-Mitglieder ansehen. Damit werden die Ankläger von den Zweifeln an ihrer Version des NSU nun erneut eingeholt. Abgesehen von den zahlreichen Spuren, die in den Sicherheitsapparat der Bundesrepublik führen.

"Die Angeklagte ist in vollem Umfang für alle Taten verantwortlich"

Die hohe Strafforderung für Zschäpe war nach dem insgesamt acht Tage dauernden Plädoyer der BAW keine Überraschung mehr. "Die Angeklagte ist in vollem Umfang für alle Taten verantwortlich", so Bundesanwalt Herbert Diemer, der die Anträge formulierte. Die 42-jährige soll danach das volle Programm bekommen: Für zehn vollendete Morde sowie fünf Mordversuche lebenslang, für vierzehn der fünfzehn Raubüberfälle eine zeitige Freiheitsstrafe - macht in der Justizarithmetik zusammen "lebenslang".

Wie das Attentat auf den Polizisten Martin A., das er schwer verletzt überlebte, wertet die BAW auch die Bombenanschläge in der Probsteigasse und in der Keupstraße in Köln, einen Banküberfall, bei dem einem Azubi in den Bauch geschossen wurde, sowie die Brandstiftung in der Wohnung Frühlingstraße in Zwickau als Mordversuche.

Die Angeklagte selber hatte die Brandstiftung gestanden, will von den Raubüberfällen gewusst und sie gebilligt haben, einzig von den Morden will sie erst im Nachhinein erfahren und sie verurteilt haben. Für die Bundesanwaltschaft dagegen war sie gleichberechtigtes Mitglied der von ihr mit gegründeten terroristischen Vereinigung "NSU" (Nationalsozialistischer Untergrund) und habe sämtliche Taten mit zu verantworten. Möglicherweise habe sie sich "nie ihre Finger selbst schmutzig gemacht", so Bundesanwalt Diemer, aber sie habe "alles gewusst, mitgetragen und mitgesteuert".

Sie habe die Taten zwar eingeräumt, aber nicht bereut. Den Opfern stehe sie "empathielos" gegenüber, eine Abkehr von ihrer terroristischen Vergangenheit sei nicht erkennbar: Sie habe das "Sicherheitsgefühl der Menschen erschüttert" und dem "Staat schweren Schaden" zugefügt.