Frankreich: Parlament beschließt verschärftes Anti-Terrorgesetz

Am Auffälligsten ist die Erweiterung der Befugnisse bei der Überwachung

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Im November endet der Ausnahmezustand in Frankreich. Fünf Mal war er zwischenzeitlich verlängert worden, ausgerufen wurde er vom damaligen Präsidenten Holland in der Nacht der Terroranschläge am 13. November 2015.

Heute hat das französische Parlament (Nationalversammlung) ein Gesetz zur "Verstärkung der Inneren Sicherheit und des Kampfes gegen den Terrorismus" verabschiedet, das Elemente des Ausnahmezustands übernimmt. Mit 415 Stimmen, die dafür waren, 127 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen fiel die Mehrheit wie erwartet deutlich zugunsten des neuen Gesetzes aus.

Nachricht von einem Beinahe-Anschlag

Dabei könnte der tödliche Anschlag eines Messerstechers am vergangenen Sonntag am Bahnhof in Marseille, den sich der IS auf die Fahnen schrieb, sowie die Nachricht von der Entdeckung mehrerer Gasflaschen mit Zündvorrichtung in einem Haus in Paris durchaus eine Rolle gespielt haben.

Beide Ereignisse führten in den letzten Tagen noch einmal vor Augen, dass Frankreich nach wie vor Ziel von Anschlägen ist. Mitte September hatte Innenminister Gérard Collomb davon gesprochen, dass seit Januar dieses Jahres zwölf geplante Anschläge, wörtlich "Anschlagsprojekte" vereitelt wurden.

Das Arrangement der Gasflaschen in und außerhalb eines Hauses in einer gutbürgerlichen Wohngegend in Paris mit Zündvorrichtung, die mit einem Mobiltelefon verbunden war, und im Hausgang ausgegossenem Benzin, wurde am Wochenende von einem Anwohner entdeckt, der die Polizei alarmierte. Fünf verdächtige Personen wurden festgenommen. Einer unter ihnen war in einer Datei des Geheimdienstes erfasst, in der die Namen von "Radikalisierten" geführt werden.

Die Nachricht vom Beinahe-Anschlag - laut Le Point gab es anscheinend Spuren, die auf mehrere vergebliche Versuche deuten, eine Explosion aus der Distanz herbeizuführen - wurde gestern publik.

Ausnahmezustand in neues Gesetz überführt?

Das neue verschärfte Gesetz für Innere Sicherheit und den Kampf gegen den Terrorismus war schon länger in den Schlagzeilen und umstritten. Kritiker warfen Macron im Juni vor, dass er den "Ausnahmezustand in normales Gesetz überführen will". Als problematisch wurde im Frühsommer angeführt, dass Regelungen des Ausnahmezustands wie z.B. zu erleichterten Hausdurchsuchungen im neuen Gesetz beibehalten würden.

Es habe sich gezeigt, dass die frühere Regierung Regelungen des Ausnahmezustands auch als Mittel im Kampf gegen politische Militante nutzte und überstrapazierte: Sie untersagte Demonstrationen oder verbot Aktivisten die Teilnahme, sonderte sie mit Präventivverboten aus.

Weil die Kritik an diesen Maßnahmen auch vom Verfassungsrat kam, der die dazugehörigen Regelungen des Ausnahmezustands kippte, fehlen im neuen Gesetz derartig weitgehende Bestimmungen, die scharf mit dem Aufenthaltsrecht von Personen und dem Demonstrationsrecht kollidieren.

Modifiziert wurde nach Medienberichten die ursprünglich geplante Regelung, wonach der Präfekt auch nach dem Ausnahmezustand weiter allein mit seiner Unterschrift Hausdurchsuchungen veranlassen kann, ohne dass dies richterlich bestätigt worden muss. Die Autorisierung durch einen Magistratsrichter für Hausdurchsuchungen ist nach dem neuen Gesetz wieder erforderlich. Der Präfekt hat aber künftig bessere Möglichkeiten, Orte der Religionsausübung, wie zum Beispiel Gebetsräume, umstandslos zu schließen.

Der Gesetzestext ist sehr lang und umfassend, berichtet Le Monde. Es ist also nicht auszuschließen, dass sich in dem Text Befugnisse für die Behörden, für Polizei und Geheimdienste befinden, deren Missbrauchsmöglichkeiten noch unentdeckt sind.

Mehr Befugnisse bei der Überwachung

Am Auffälligsten ist die Erweiterung der Befugnisse bei der Überwachung. Das wird auch von zivilrechtlichen Gruppen wie La Quadratur du Net scharf herausgestellt. Wie Le Monde in einem Bericht über Schlüsselstellen darlegt lässt der "Verdachtsfall", der Überwachung begründet, viel Spielraum.

So ist er bei Personen gegeben, "die in gewohnheitsmäßige Beziehungen zu Personen oder Organisationen eintreten, die Ideen unterstützen, sie verbreiten oder ihnen anhängen, die zur Ausübung terroristischer Akte veranlassen oder diese Akte rechtfertigen". Diese Definitionen seien zu unpräzise und weitläufig, sie würden eindeutig subjektiven Einschätzungen zu viel Gewicht verleihen, kritisieren Menschenrechtsgruppen.

Dass Verdächtige dazu gezwungen werden können, ihre E-Mail-Adressen und alle ihre Zugänge (nicht aber die Passwörter) zu Twitter, Facebook und anderen sozialen Medien wie auch zu Forenkonten preiszugeben zudem Verbindungen zu Info- oder Administrationswebseiten, stößt insbesondere bei den aufmerksamen Beobachtern des Qadratur du Net auf starke Kritik. Dort werden die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zur Überwachung der Verbindungsdaten genau unter die Lupe genommen.