Für die Bayernpartei steht Katalanen wie Bayern das Selbstbestimmungsrecht zu

Ist eine Sezession, wie dies die Katalanen wollen, rechtlich möglich? Mit dem Kosovo und der Krim gab es umstrittene Präzedenzfälle, die zeigen, dass das Selbstbestimmungsrecht geopolitischen Interessen folgt

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Heiß wird nicht nur in Spanien diskutiert, ob oder unter welchen Bedingungen eine Sezession Kataloniens möglich ist. Die Nato-Staaten haben ebenso wie Russland in den letzten Jahren bekanntlich Präzedenzfälle geschaffen. Die katalanische Regionalregierung erklärt, dass nach dem Referendum, an dem 42 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen und davon 92 Prozent für die Unabhängigkeit gestimmt haben, es ein Recht auf Unabhängigkeit gebe. Madrid sieht einen Verfassungsbruch und versucht, die für das Referendum Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen. Weiterhin weigert sich die konservative PP-Regierung, einen Dialog mit katalanischen Vertretern aufzunehmen.

2008 wurde der Kosovo aus politischen Gründen und nicht einmal durch ein Referendum demokratisch legitimiert zum unabhängigen Staat erklärt und blitzschnell von vielen Ländern anerkannt. Russland ließ nach dem Regierungssturz in der Ukraine 2014 schnell ein Referendum auf der Krim organisieren, um diese dann nach positivem Ausgang in die Russische Föderation aufzunehmen. Das wurde auch von den Staaten, die zuvor den Kosovo zum unabhängigen Staat erklärt und damit eigentlich völkerrechtswidrig hatten, eben als völkerrechtswidrig abgelehnt.

Russische Staatsmedien sind sehr interessiert an den Ereignissen in Spanien, die die Europäische Union und die Nato nach dem Brexit schwächen oder eine positivere Sicht auf die Annexion der Krim oder für eine Autonomie der Ostukraine befördern könnten. Dazu kommen die "gefrorenen Konflikte" unter russischer Aufsicht: Transnistrien, das von Moldawien unabhängig werden will, oder Abchasien und Südossetien, die sich von Georgien abspalten wollen. Die in der Regel eher positive Berichterstattung über die Unabhängigkeitsbewegung der Katalanen steht aber an sich im Widerspruch zur allgemeinen Position der russischen Regierung auf den unbedingten Erhalt der territorialen Integrität bestehender Länder, wenn nicht eigenen geopolitischen Interessen vorherrschen. Gegenwärtig sucht Moskau in Syrien die Zentralregierung zu stützen und den Staat zu erhalten, Sezessionsbewegungen im eigenen Land werden hingegen wie etwa im Fall von Tschetschenien brutal unterdrückt.

Im Völkerrecht gibt es "kein ausdrückliches Verbot von Sezessionen"

Rtdeutsch hat mit dem Strafrechtler und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel ein Interview über Katalonien geführt. Eine Sezession ist für ihn verfassungswidrig und völkerrechtswidrig. Rechtlich könne Katalonien sich nicht als unabhängig erklären. Das werde auch deswegen nicht geschehen, meint er, weil Katalonien dann faktisch von genügend vielen Staaten anerkannt werden müsste. Das werden diese, auch wenn es eben den Präzedenzfall Kosovo in letzter Zeit gegeben hat, nicht machen, um nicht weitere Präzedenzfälle zu schaffen. Allerdings gebe es im Völkerrecht auch "kein ausdrückliches Verbot von Sezessionen": "Die Causa Kosovo trübt die sonst klare völkerrechtliche Beurteilung von Sezessionen daher durchaus. Gleichwohl gibt es gute Gründe, einseitige und konfliktträchtige Sezessionen wie die jetzt in Katalonien unternommene auch in Zukunft völkerrechtlich nicht zu akzeptieren und neue staatsähnliche Gebilde, die allein auf diesem Weg entstanden sind, nicht anzuerkennen."

Merkel fürchtet allerdings, dass die Konfrontation zwischen Madrid und Katalonien auf einen Bürgerkrieg zulaufen könnten, wenn die Katalanen sich für unabhängig erklären und Madrid daraufhin militärisch interveniert. Er verweist darauf, wie in Kanada das Oberste Gericht auf die Unabhängigkeitsforderungen von Quebec eingegangen ist und eine vernünftige Lösung gefunden hat:

Es gibt ein höchst bemerkenswertes Urteil des Kanadischen Supreme Court aus dem Jahr 1998 zu den Sezessionsbestrebungen Quebecs, die Kanada seit Jahrzehnten immer wieder in Atem halten. Darin verneint das Gericht zunächst einen Anspruch Quebecs auf einseitige Sezession, verpflichtet aber andererseits die Zentralregierung, im Fall des Festhaltens einer klaren Bevölkerungsmehrheit der Sezessionsregion in einen offenen Dialog mit deren Vertretern einzutreten. Ein solcher Dialog dürfe selbst eine entsprechende Änderung der Verfassung nicht von vornherein ausschließen. Jedenfalls unzulässig sei der sofortige Einsatz militärischer Gewalt seitens der Zentralregierung. Die Entscheidung deutet an, dass am Ende eine Sezession wohl akzeptiert werden muss, wenn das alleinige Mittel zu ihrer Verhinderung die Anwendung bürgerkriegsähnlicher Gewalt sei. Ich halte das für richtig.

Reinhard Merkel

Merkel sieht es durchaus für möglich an, dass auch andere europäische Regionen nach Unabhängigkeit streben. Tatsächlich gibt es Unabhängigkeitsforderungen etwa in Schottland, Nordirland, bei den Basken, in Venetien oder auch Sardinien, aber auch in Deutschland, wo die Bayernpartei, die bei den letzten Landtagswahlen 2013 auf 2,1 Prozent der Stimmen kam, für eine Sezession eintritt und die Durchführung eines Referendums in Bayern fordert.

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