Energieversorger warnen vor Bauernmaut

Bild: Dirk Ingo Franke. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Bauern wollen Beteiligung an der mit den Übertragungsleitungen verbundenen Wertschöpfung

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In Bayern war der Widerstand gegen die beiden von Norden nach Süden geplanten Höchstspannungsfreileitungen SuedLink und SuedOstLink besonders groß und so hat man sich auf eine Lösung mit Erdkabeln geeinigt. Doch damit begannen die Akzeptanzprobleme aufs Neue. Da die Kabeltrassen zumeist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geführt werden sollen, sehen die Bauernverbände in der Kabelverlegung eine Wertminderung der bäuerlichen Grundstücke.

Bisher bekommen Bauern für Stromleitungen in der Regel für eine sogenannte Dienstbarkeit eine Einmalentschädigung von 20 Prozent des Verkehrswerts des jeweiligen Grundstücks im Falle einer Freileitung. Für ein Erdkabel werden 25 bis 30 Prozent bezahlt. Dazu kommen dann noch Zuschläge beispielsweise für besonders schnelle Abwicklung. Dies wurde im Rahmen einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie ermittelt.

Die Bauern, die von den Kabeltrassen betroffen sind, fordern jetzt eine Änderung der Entschädigungsgrundlagen. Diese orientierten sich bisher zumeist an den Entschädigungen in der Folge einer vollzogenen Enteignung für den Bau einer Stromtrasse. Die Erdverkabelung sei für die Landwirte ein noch größerer Eingriff in ihr Land als Freileitungen, da durch die hohe Spannung erhebliche Eingriffe in den Boden und seine Struktur zu erwarten seien.

Der Deutsche Bauernverband fordert in seiner Stellungnahme zum Gutachten des BMWi: "Wer fremden Grund und Boden nutzt und damit erheblichen Ertrag erwirtschaftet, muss auch diejenigen daran teilhaben lassen, die diese Möglichkeit erst mit ihrem Eigentum eröffnen und letztendlich sogar zulassen müssen."

Rückenwind bekam der Bauernverband in der Folge auch durch die Bayerische Staatsregierung. So steht im Bericht aus der Kabinettssitzung in Amberg vom 4. April 2017 "Staatsregierung legt Leitlinien für Entschädigungen beim Bau von unterirdischen Stromtrassen fest / Energieministerin Ilse Aigner für angemessene Entschädigung von Grundstückseigentümern". Man sucht dabei eine Sonderlösung für eine "angemessene Entschädigung und Beteiligung von Grundstückseigentümern, die unmittelbar vom Bau der Leitungen SuedLink und SuedOstLink betroffen sind". Ziel der Staatsregierung sei es daher, Rahmenvereinbarungen der Netzbetreiber für die Grundstückseigentümer zu erreichen, die diese an der mit den Leitungen verbundenen Wertschöpfung beteiligen und angemessen für die Inanspruchnahme ihrer Flächen entschädigten.

Energieministerin Ilse Aigner dazu: "Wir fordern wiederkehrende Leistungen für die vom Leitungsbau unmittelbar Betroffenen. Eine Beteiligung an der mit den Leitungen verbundenen Wertschöpfung und eine angemessene Entschädigung liegen nicht nur im Interesse der Grundstückseigentümer, sondern auch im Allgemeininteresse."

Die CSU hat die Forderung nach einer jährlichen Vergütung für die Landwirte durch die Stromtrassenbetreiber auch in ihrem Bayernplan formuliert:

Bayern hat den Vorrang für Erdverkabelung durchgesetzt. Wir bewahren das einzigartige Bild unserer bayerischen Landschaft. Auch bei Wechselstromleitungen brauchen wir mehr Erdverkabelung. Die Grundeigentümer sollen durch eine wiederkehrende Vergütung in Form von dauerhaften Zahlungen einen angemessenen Ausgleich erhalten.

Und dort beschränkt man die Forderung nach jährlichen Zahlungen für die Trassennutzung nicht auf die beiden Hochspannungsgleichstrom-Trassen SuedLink und SuedOstLink, sondern fordert auch bei Wechselstromleitungen mehr Erdverkabelung und damit mehr Beteiligung der Bauern an den Erlösen aus dem Stromtransport. Nun unterliegen die Kosten für den Netzbetrieb der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, so dass diese die durch die sogenannte Bauernmaut entstehenden Kosten bei der Berechnung der Netzdurchleitungskosten berücksichtigen müsste. Da diese in der Hauptsache von den privaten Endverbrauchern zu bezahlen sind, würden die Strompreise wohl signifikant steigen.

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fürchtet deutlich steigende Netzkosten

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) hält die Forderungen des Bauernverbandes nach jährlichen Pachtzahlungen für Landwirte, auf deren Grundstücken Höchstspannungs-Leitungen verlegt werden sollen, für vollkommen unverhältnismäßig. Sie seien zudem verfassungswidrig. Zur Begründung hatten BDEW und VBEW ein gemeinsames Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich die geforderten wiederkehrenden Entschädigungszahlungen nicht auf die beiden Leitungen SuedLink und SuedOstLink beschränken ließen. Aus Gründen der Gleichbehandlung bestünde ein sehr hohes Risiko, dass solche wiederkehrenden Vergütungen auch bei der Verlegung von weiteren Strom- sowie Erdgas-, Wasser- oder Wärmeleitungen eingefordert werden könnten. Nach Berechnungen von BDEW und VBEW würde die vom Bauernverband und der CSU geforderte jährliche Entschädigung die Kosten der Energiewende deutlich in die Höhe treiben.

"Bei allen im Bundesbedarfsplan- und Energieleitungsausbaugesetz enthaltenen Projekten würden jährliche Mehrkosten von etwa 175 Millionen Euro entstehen. Summiert auf die durchschnittliche Abschreibungsdauer von Netzinvestitionen kämen rund sieben Milliarden Euro zusammen - und das bei geschätzten Investitionskosten von 18 Milliarden Euro für den Netzausbau." Somit würden die Kosten für die Stromverbraucher um über ein Drittel steigen, warnt der VBEW. Inzwischen hat sich auch der Wirtschaftsrat der CDU e.V. gegen die Bauernmaut ausgesprochen. Diese untergrabe die Wettbewerbsfähigkeit am Industriestandort Deutschland.