Zwischen Kohleausstieg und Klimamanipulation

Zwischenlager am Kernkraftwerk Grafenrheinfeld. Bild: Rainer Lippert/gemeinfrei

Die Energie- und Klimawochenschau: Forderungen an eine neue Regierungskoalition, Unsicherheit von Zwischenlagern für Atommüll und technische Eingriffe ins Weltklima

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Auch wenn es nur ein erster Schritt für den Komplettausstieg aus den fossilen Brennstoffen sein kann, so ist es doch ein positives Signal, dass die neue niederländische Regierung laut Koalitionsvertrag bis 2030 aus der Kohle aussteigen will. Auch ein Mindestpreis für CO2-Emissionen ist in der Vereinbarung zwischen den Parteien VVD, CDA, D66 und Christenunie vorgesehen. Damit soll die Reduktion der CO2-Emissionen um 49% bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Auch für die EU fordern die niederländischen Koalitionäre ein ambitionierteres Reduktionsziel.

Kanada und Großbritannien machen sich ebenfalls für einen Kohleausstieg stark und wollen dafür bei den bevorstehenden Klimaverhandlungen in Bonn eine globale Allianz bilden. Kanada hatte bereits 2016 seinen Kohleausstieg bis 2030 verkündet, Großbritannien folgte kürzlich mit einem Kohleausstieg bis 2025. Eine Ausnahme würden beide Länder allerdings bei Kohleverfeuerung unter Einsatz von CCS machen. Ein Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung ist das noch lange nicht. Kanada will beispielsweise weiterhin Teersande ausbeuten, Großbritannien investiert weiterhin in die Erdölexploration in der Nordsee.

Vetorecht fürs Umweltministerium gefordert

Trotzdem könnten sich die zukünftigen Regierungskoalitionäre ein Beispiel an den Kohleausstiegsplänen anderer Länder nehmen. Wie berichtet wird Deutschland sein Klimaziel für 2020 verfehlen.

Um den Klimaschutz zu verbessern, aber auch um andere negative Umweltentwicklungen, wie den Verlust an Biodiversität aufzuhalten, hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Empfehlungen für die Koalitionsverhandlungen und damit auch die Politik der künftigen Regierung herausgegeben. An erster Stelle steht dabei eine Stärkung des Umweltministeriums einschließlich eines aufschiebenden Vetorechts.

Der SRU setzt sich für die Einführung von Umweltsteuern ein und will gleichzeitig umweltschädliche Subventionen abgebaut wissen. Dazu zählt u.a. die steuerliche Privilegierung von Diesel. Deutlich wird der SRU auch beim Kohleausstieg: "Die ältesten und CO2-ineffizientesten Kohlekraftwerke sollten kurzfristig stillgelegt werden." Außerdem sollte ein CO2-Gesamtbudget für alle Kraftwerke bis zum endgültigen Kohleausstieg festgelegt werden, das 2.000 Mt nicht überschreiten sollte. Für den Verkehrssektor empfiehlt der SRU eine Quote für Elektroautos sowie die Einführung eines "nach ökologischen Kriterien differenzierten, flächendeckenden Mautsystems".

Die energetische Gebäudesanierung schreite nicht nur zu langsam voran, sie führe, wenn sie stattfinde, auch zu Verdrängung weniger zahlungskräftiger Mieter. Dieses Thema wird auch von Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Deutschen Mieterbund (DMB) aufgegriffen. Um Mieter zu entlasten, sollte die Modernisierungsumlage daher von 11% auf 6% gesenkt werden, heißt es in einer Pressemitteilung von Montag.

Sanierungsanreize sollten durch zielgruppenspezifische Förderprogramme geschaffen werden, die Kosten der energetischen Sanierung steuerlich absetzbar sein. Weiterhin fordern DUH und DMB eine Differenzierung des Mietspiegels. Dass Mieten durch energetische Sanierungen stiegen, dürfe nicht dazu führen, dass insgesamt die Mieten in einem Gebiet steigen dürften. Kommunale Wohnungsbestände sollten in öffentlicher Hand bleiben und die kommunalen Unternehmen sozialverträgliche energetische Sanierungsfahrpläne festlegen.