EU-Entsenderichtlinie: Nachbesserungen gegen Lohndumping

Bild: joffi / gemeinfrei

Der Kompromiss der EU-Arbeitsminister wird in Frankreich gefeiert, von einigen osteuropäischen Ländern abgelehnt und in der Wirklichkeit wohl weiter mit Tricks umgangen

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Ein beträchtliches Lohngefälle in der EU, entgegengesetzte nationale Interessen, Tricks und politisches Prestige prägen den Streit über die EU-Entsenderichtlinie, verabschiedet im Dezember 1996.

Es geht um die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern eines EU-Mitgliedlandes, die im Auftrag eines Unternehmens in ein anderes EU-Land entsandt werden, um dort zu arbeiten. "Lohndumping" heißt das dazu gehörige politische Schlüsselwort in den meisten westlichen EU-Staaten. Es taucht auch in der Überschrift des Tagesschau-Artikels über den Kompromiss der EU-Arbeits-und Sozialminister auf. Osteuropäische Mitgliedsländer sehen das anders.

Um die Problematik grob zu umreißen: Von 2010 bis 2015 ist die Zahl der entsendeten Arbeiter nach Angaben der EU um 41,3 Prozent angestiegen. 2015 betrug ihre Zahl EU-weit etwa 2 Millionen. Der Anteil der entsendeten Beschäftigten an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen liegt bei 0,9 Prozent (bzw. bei 0,4 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten). Der Sektor, der am meisten entsendete Arbeiter beschäftigt, ist die Baubranche (35,9 % im Jahr 2010). Aber auch die Branchen Pflege, Fleischverarbeitung und nicht zuletzt Transport sind betroffen.

"Auf der Baustelle wird nur mehr französisch gesprochen"

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Das Grundproblem ist, dass Löhne und Sozialstandards in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich sind. In Dänemark zum Beispiel liegen die Arbeitskosten pro Stunde bei etwa 42 Euro. In Bulgarien sind es dagegen nur rund 4,40 Euro. Deshalb können Unternehmen aus Ländern mit geringen Löhnen und Sozialbeiträgen die Preise für Dienstleistungen in reicheren Staaten unterbieten.

Tagesschau

Das Lohngefälle führte zu Konflikten und zu besonderen Lösungen, wie zum Beispiel in Frankreich, wo in 5 Regionen, mehreren Departements und Städten die sogenannte "Clause Molière" eingeführt wurde: Bei öffentlichen Aufträgen wurde vertraglich bestimmt, dass auf dem Bau französisch gesprochen wird. Die Aufträge wurden nur an Firmen vergeben, deren Beschäftigte die französische Sprache beherrschen. Begründet wurde dies mit Sicherheit auf dem Bau. Die Absicht trat dennoch deutlich hervor.

Geschätzt um die 120.000 Arbeitnehmer, meist aus Polen, Portugal und Spanien, arbeiten als Entsendete - "travailleurs détachés" - in Frankreich. Wie hoch das Thema "travailleur détaché" dort kochte, ist deutlich an der Aussage von Mélenchon im Juli letzten Jahres abzulesen. Der Politiker der französischen Linken sprach davon, dass "die entsendeten Arbeiter das Brot der ortsansässigen Arbeiter stehlen".

Bau: Eine umfassende Kontrolle ist unmöglich

In einem Hintergrundbericht des österreichischen Standard über "Osteuropäer auf österreichischen Baustellen" ist von Tricks der Entsendeunternehmen die Rede, die aufhören, Löhne zu bezahlen und verschwinden.

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Zu den am häufigsten erzählten Geschichten am Bau gehört, dass entsendete Arbeitnehmer ihren Lohn zunächst korrekt überwiesen bekommen. Die Lohnverrechnung stimmt also für den Fall, dass Kontrolleure in Österreich kommen. Doch später müssen die Bauarbeiter einen Teil des Geldes bar zurückzahlen. So war es auch bei József.

Er musste nach eigenen Angaben für einen Schlafplatz, József sagt dazu "Rattenloch", zahlen, den ihm sein Arbeitgeber zur Verfügung stellte. Ein Vorgang, der laut Kollektivvertrag so nicht erlaubt ist. Oft erzählt wird auch die Geschichte, wonach Bauarbeiter Vollzeit arbeiten, aber nur für wenige Stunden angemeldet werden. Oder ein Facharbeiter wird als Hilfskraft eingestuft und bezahlt.

Der Standard

Deutlich wird in diesem Bericht, dass zumindest auf dem Bau eine umfassende Kontrolle unmöglich ist. Inspiziert werde nur punktuell, wird ein Kontrolleur zitiert. Das System sei nicht dafür geschaffen worden, ein europaweites Phänomen zu überwachen.

Angefügt wird noch die Sozialversicherung als weiterer Grund, weshalb Entsendebetriebe billiger sind als österreichische Unternehmen. "Für die Dauer von zwei Jahren können entsandte Arbeitnehmer in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben".

Die Sozialversicherungssätze seien in Slowenien, Ungarn und Polen niedriger als in Österreich, heißt es von Gewerkschaftsseite. Zwar müssten die Entsendeunternehmen ein Formular der Sozialversicherung für ihre Arbeiter vorlegen, doch könne keiner nachprüfen, mit welchem Lohn der ausländische Arbeiter dort gemeldet ist.

Und es gibt so genannte "Scheinentsendungen". Als Beispiel wird hierzu genannt: "Eine Firma sucht Bauarbeiter in Österreich und meldet sie dann in Slowenien oder Ungarn an."

Die sind nur Ausschnitte aus der Wirklichkeit in einem besonderen Sektor, der Baubranche, die für ihre Tricks berüchtigt ist. Sie verweisen auf ein paar wunde, heikle Punkte und die Schwierigkeiten der Kontrolle. Das ist ins größere Bild zu nehmen, wenn man sich den Kompromiss zur Nachbesserung der Entsenderichtlinie ansieht. Erwähnt werden im Tagesschau-Bericht:

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Entsendungen sollen in Zukunft im Durchschnitt nicht länger als zwölf Monate gelten, in Ausnahmefällen 18 Monate. Künftig sollen für Entsandte und Einheimische grundsätzlich die gleichen Regeln zur Vergütung gelten - also nicht mehr nur Mindestlohn, sondern auch Weihnachtsgeld, Prämien oder Schlechtwettergeld.

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