Katalonien: "Emphatische Demokratie" und das Gewicht von Verfassungen

Bild: Ralf Streck

Gespräch mit der Politikwissenschaftlerin Detlef Georgia Schulze über Realismus im Streit zwischen der Zentralregierung in Madrid und dem katalanischen "Volk"

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Die PolitologIn Detlef Georgia Schulze hat zusammen mit Sabine Berghahn und Frieder Otto Wolf zwei Bände mit dem Titel Rechtsstaat statt Revolution, Verrechtlichung statt Demokratie? Transdisziplinäre Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne herausgeben. Telepolis sprach mit der PolitikwissenschaftlerIn über die Situation in Katalonien.

Im Moment bricht die katalanische Regierung die spanische Verfassung nicht

Sie haben einige Jahre in Spanien gelebt und zum Rechtsstaats-Begriff in Deutschland und Spanien geforscht. Wie schätzen Sie das aktuelle Vorgehen der spanischen Regierung in Katalonien ein?

Detlef Georgia Schulze: Grundsätzlich bestehen keine Zweifel, dass eine Lostrennung Kataloniens bei der geltenden Verfassungslage verfassungswidrig ist und dass die spanische Regierung nach Genehmigung durch den spanischen Senat (der zweiten Kammer des Parlaments) die spanischen Regionen zwingen darf, die Verfassung einzuhalten.

Das erstere ergibt sich aus Art. 2 der spanischen Verfassung, der bestimmt, dass Spanien unteilbar sei; und das zweite ergibt sich aus Art. 155, auf den sich die Regierung aktuell beruft. Allerdings erfolgt die Berufung auf diesen Artikel zu einem juristisch etwas fragwürdigen Zeitpunkt.

Auf ziemlich sicherem Boden hätte die spanische Regierung gestanden, wenn sie dies bereits gemacht hätte, als die katalanische Regierung - entgegen einem Beschluss des spanischen Verfassungsgerichts - das Unabhängigkeits-Referendum durchführte.

Auf ganz sicherer Seite wäre die spanische Regierung, wenn sie sich erst nach einer etwaigen Unabhängigkeitserklärung auf Art. 155 berufen würde.

Warum halten Sie die aktuelle Situation für problematisch?

Detlef Georgia Schulze: Voraussetzung für die Anwendung des Art. 155 ist, dass die "Autonome Gemeinschaft" - also Region - "die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, dass ihr Verhalten einen "schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt". Nun ist aber das Referendum inzwischen vorbei und seitdem haben die katalanische Regierung und das katalanische Parlament in dieser Sache nicht gehandelt, soweit ich sehe.

Puigdemont, der katalanische Regierungschef, hat in der Parlamentssitzung nur erklärt, dass er das vom Volk erteilte "Mandat" annehme, Katalonien zur Unabhängigkeit zu führen. Ausgeführt hat er dieses Mandat (bisher) nicht. Außerdem war in dem Referendumsgesetzvorgesehen, das nicht der Regierungschef, sondern das Parlament die formelle Unabhängigkeitserklärung abgibt.

Das Parlament hat sich aber nur Puigdemonts Rede angehört und darüber debattiert. Also: Im Moment bricht die katalanische Regierung die spanische Verfassung nicht. Dass allein schon das Kokettieren mit einer Unabhängigkeitserklärung - und bisher macht Puigdemont nicht mehr - "einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt", dürfte sich schwer begründen lassen.

Die Anwendung des Art. 155

Rechnen Sie also damit, dass das spanische Verfassungsgericht die Anwendung des Art. 155 aufheben wird?

Detlef Georgia Schulze: Naja, zunächst einmal muss der Senat dem Antrag der Regierung zustimmen. Bis dahin könnte Puigdemont der Regierung noch zuvorkommen, indem er - ohne dass die Unabhängigkeit erklärt wird - Neuwahlen in Katalonien ausschreibt. Das ist auch die Forderung, die die konservative Regierung sowie die sozialdemokratische und neoliberale Oppositionspartei in Madrid seit Tagen an Puigdemont richten.

Sollten dagegen die katalanischen Separatisten doch noch vor Freitag ihr Zögern aufgeben und durch Parlamentsmehrheit oder Regierung die Unabhängigkeit erklären, so wäre die Regierung, wie gesagt, rechtlich auf der sicheren Seite. Falls die Separatisten dagegen weiter taktieren und der Senat am Freitag den Antrag der Regierung annimmt, dann müsste sich überhaupt erst einmal ein Kläger oder eine Klägerin gegen die Anwendung des Art.155 finden.

Wenn die katalanischen Separatisten beim spanischen Verfassungsgericht gegen die Anwendung des Art. 155 klagen würden, dann wäre das das Eingeständnis, dass nicht sie, sondern das spanische Verfassungsgericht souverän ist. Ob sie sich diese Blöße geben wollen, weiß ich nicht.

Und wenn es zu einer Klage gegen die Anwendung des Art. 155 kommt?

Detlef Georgia Schulze: Dann rechne ich damit, dass beim spanischen Verfassungsgericht die Staatsräson über mein formales Argument hinsichtlich des Zeitpunktes der Anwendung des Art. 155 siegt.

Maßnahmen, die Madrid ergreifen kann, und Konsequenzen

Wie schätzen Sie die Maßnahmen ein, die der spanische Staat beim Senat beantragt hat?

Detlef Georgia Schulze: Alle Maßnahmen sind auf sechs Monate befristet, und es sind praktisch alles administrative Maßnahmen; deshalb hatte ich das Vorgehen im Samstag in einer vorläufigen Kurz-Analyse als "aseptisch" bezeichnet. Es werden keine Grundrechte außer Kraft gesetzt, was im Rahmen des Art. 155 auch nicht zulässig wäre. Es wird nicht mit dem Einsatz der Armee gedroht, was wohl schon im Rahmen des Artikels zulässig wäre.

Alle katalanischen Gesetze - mit Ausnahme derjenigen, die vom spanischen Verfassungsgericht eh schon aufgehoben worden sind - bleiben weiterhin in Kraft. Hauptpunkt des Antrages ist, die katalanischen Regierungsmitglieder ihrer Ämter zu entheben und der Versuch, die katalanische Verwaltung von Madrid aus fernzusteuern. Zwei oder drei Punkte gehen über diesen Versuch der Fernsteuerung hinaus.

Welche?

Detlef Georgia Schulze: Erstens: Falls nötig, darf die zentral-staatliche Polizei und Guardia Civil Aufgaben übernehmen, für die eigentlich die Regionalpolizei (Mossos) zuständig ist. Zweitens: Das Parlament bleibt zwar, bis eventuell Neuwahlen angesetzt werden, im Amt, kann also auch neue Gesetze beschließen, die aber nicht den Art. 155-Maßnahmen entgegenstehen dürfen.

Außerdem darf es während der Anwendung des Art. 155 keine neue Regierung wählen; bestimmte Kontroll- und Empfehlungsrechte, die es gegenüber einer katalanischen Regierung hat, wird es nicht gegenüber den Beauftragten und Organen haben, die die Madrider Regierung einsetzten wird. Die Kontrollrechte sollen stattdessen auf ein Gremium übergehen, das der spanische Senat einsetzen soll.

Um sicherzustellen, dass diese Auflagen eingehalten werden, muss das katalanische Parlamentspräsidium Anträge, die gestellt werden, zunächst nach Madrid weiterleiten, wo dann 30 Tage Zeit ist, sie zu prüfen.

Drittens: Hinsichtlich der Telekommunikation und der öffentlich-rechtlichen Medien wird wohl mehr versucht als Fernsteuern aus Madrid. Dies könnte für die Rundfunkfreiheit problematisch werden; aber die Madrider Behörden werden in Zukunft nicht mehr Kompetenzen haben als bisher die katalanischen.

Wie verhält es sich mit der Befristung?

Detlef Georgia Schulze: Alle Maßnahmen sind auf sechs Monate befristet. Sollte es vor Ablauf der sechs Monate zu Neuwahlen und einer neuen Regierungsbildung in Katalonien kommen, so würden die Maßnahmen vorher außer Kraft treten. Sollte es zu keinen Neuwahlen kommen, so wäre nach den sechs Monaten der jetzige Zustand wiederhergestellt - so verstehe ich jedenfalls den Text.

Die Strafverfahren, die eventuell noch gegen Regierungsmitglieder eingeleitet werden, das ist eine andere Frage. Bezüglich eventueller Neuwahlen ist noch zu sagen, dass die Kompetenz, das katalanische Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, während der sechs Monate vom katalanischen auf den spanischen Regierungschef übergeht. Dieser wird diese Kompetenz sicherlich nicht ausüben, solange er die Lage nicht als "stabil" einschätzt.

Können die Maßnahmen verlängert werden?

Detlef Georgia Schulze: Ja, aber dafür müsste - so wie der Text im Moment formuliert ist - die Regierung einen neuen Antrag beim spanischen Senat stellen. Theoretisch käme in Betracht, dass der Senat der spanischen Regierung freie Hand für eine Verlängerung gibt oder eh gleich unbefristet beschließt. Da sich die spanische Regierung aber einer Mehrheit im Senat sicher sein kann, wird sie auf diese parlamentarische Legitimation sicherlich nicht verzichten wollen.