Die Paradise Papers und der Handel mit Musikrechten

Grafik: TP

Steuersparmodelle schützen nicht vor Verlusten

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Seit einer Woche beschäftigen sich nicht nur Medien, sondern auch interessierte Bürger mit den so genannten "Paradise Papers": 1,4 Terabyte an Daten dazu, wie Prominente mittels Offshore-Dienstleistern und Anwaltskanzleien wie Estera und Appleby in 19 Finanzoasen Steuern sparen, die weniger prominente Zeitgenossen zahlen müssen (vgl. Parasite Papers. Ganz besonders viel Aufmerksamkeit erregte dabei der prominente Musiker Paul David Hewson alias "Bono Vox", der sich in der Vergangenheit besonders auffällig als Tugendsignalisierer und Vertreter eines Juste Milieu dargestellt hatte.

Die Paradise Papers enthüllten, dass er mehrere Briefkastenfirmen besitzt und via Malta und Guernsey in ein Einkaufszentrum in Litauen investiert hat, das der Süddeutschen Zeitung zufolge seit 2007 "keinen Cent Steuern auf Unternehmensgewinne" zahlte, obwohl es "zwischen 2013 und 2016 jährlich rund 100 000 Euro Profit gemacht haben soll". Das Management des Prominenten dementierte die Investition auf Anfrage nicht, sondern versuchte mit dem Hinweis darauf abzulenken, dass der Vorwurf von Steuerverstößen "kategorisch falsch" sei. Diesen Strohmann-Vorwurf hatte allerdings niemand erhoben.

Bono Vox

Für Telepolis-Leser dürften die tatsächlichen neuen Vorwürfe gegen Bono Vox insofern weniger überraschend gewesen sein, als Reinhard Jellen bereits vor zehn Jahren darauf hinwies, dass der Katholik sein musikalisches Megaunternehmen in die steuerlich lockenderen Niederlande verlegte, als seine Heimat Irland von Großverdienern einen größeren Anteil an den Einnahmen fordern wollte. Auch sein Engagement für Afrika stand im Zusammenhand mit Forderungen nach der Privatisierung natürlicher Monopole und dem "Schutz des Geistigen Eigentums", für dessen Ausbau Bono Vox 2006 eine Petition unterschrieb. "Der Vorschlag des US-Finanzministers John W. Snow, Bono als Präsidenten der Weltbank einzusetzen", so Reinhard Jellen damals, "wirkt in diesem Licht besehen nicht so ungewöhnlich, wie er auf den ersten Blick aussah" (vgl. Cui Bono Vox?).

Die Causa Bono ist in den Paradise Papers allerdings nicht der einzige Fall mit Musikbezug: Bis 2014 gab es nämlich eine Firma auf der Null-Prozent-Unternehmenssteuer-Insel Jersey, die ihren prominenten Kunden zum Steuernsparen die Investition in einen Katalog mit Musikrechten anbot. Die Investoren kassierten Tantiemen aus der Verwertung der Stücke, die praktisch ausschließlich außerhalb Jerseys stattfand, aber dort nicht steuerlich wirksam wurde.

Sheryl Crow

Die Firma First State Media Works Fund I, in die unter anderem auch Pensionsfonds investierten, hatte nämlich eine ebenfalls in Jersey gemeldete Tochter gegründet: die FS Media Holding Company (Jersey) Limited, die sie von einem in Irland ansässigen Musikverlag verwalten ließ. 2009 erwarb das seit 2007 aufgebaute Unternehmenskonstrukt für etwa 14 Millionen US-Dollar die Rechte an 153 Stücken der damals populären amerikanischen Sängerin Sheryl Crow. In den Jahren danach baute man den Katalog auf rund 26.000 Stücke verschiedener Musiker aus.

Danach ging die Popularität von Sheryl Crow und anderer relativer Eintagsfliegen zurück - und mit ihr sanken die Einnahmen aus dem Katalog. PriceWaterhouseCoopers errechnete bereits 2011 einen Rückgang des Katalogwerts von 153 auf 75 Millionen US-Dollar. 2014 verkaufte man den Katalog dann für nun nur mehr 38 Millionen US-Dollar an eine Firma namens Reservoir Media Management Inc., die sich in Delaware registrieren ließ - einem US-Bundesstaat, der wegen der dort gebotenen rechtlichen Rahmenbedingungen häufig im Zusammenhang mit dubiosen Firmenkonstrukten auftaucht.

Immaterialgüterrechte und Steuerspartricks

Auch außerhalb der Musik spielen Immaterialgüterrechte (vulgo: "Geistiges Eigentum") bei komplexen Steuervermeidungsmodellen großer Unternehmen eine zentrale Rolle. Wie man damit Gewinne aus Ländern mit hohen Steuersätzen in Länder mit geringen Steuersätzen transferiert, hat Telepolis-Autor Christoph Jehle bereits 2013 ausführlich dargelegt (vgl. Wie "geistiges Eigentum" und Steueroasen zusammenhängen):

Bei dem Steuerspar-Modell "Double Irish with a Dutch Sandwich" werden Zahlungen so geführt, dass in jedem tangierten Land die höchstmögliche Steuerreduktion erreicht wird. So erhalten die europäischen Google-Werbekunden ihre Rechnung für Googles Dienstleistungen durch die Google Ireland Ltd. Der Erlös wird jedoch nicht in voller Höhe in Irland versteuert, denn vom Erlös muss Google Ireland Lizenzgebühren an die Google Netherlands Holdings BV bezahlen. Und nur von dem, was bei der irischen Tochter verbleibt, müssen 12,5 % Körperschaftssteuer abgeführt werden. Aus der niederländischen Holding fließt das Geld jedoch wieder zurück an eine weitere Google-Holding auf der grünen Insel, die ihren Steuersitz am Standort ihrer Eigentümer auf den Bermudas hat und deshalb in Irland bislang nicht steuerpflichtig ist. Diese Google-Töchter verwalten die weltweiten Einnahmen des Konzerns und schützen sie vor dem Zugriff der US-amerikanischen Steuerbehörden. Und da diese Gewinne in Bermuda nicht steuerpflichtig sind, hortet der Konzern in der Karibik inzwischen eine gewaltige Kriegskasse.