"Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze"

Grafik: TP

Juristen warnen vor neopuritanischer Hexenjagd

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Am Montag kritisierte der bekannte Medienrechtsanwalt Christian Schertz im Deutschlandfunk, vieles, was derzeit unter dem Hashtag #Metoo passiere, sei "eindeutig rechtswidrig". "Der Rechtsstaat", so Schertz, sage:

Wenn dir jemand etwas angetan hat, dann gibt es dafür die Institutionen. Das [sind] die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Da kannst du hingehen und deine Strafanzeige stellen. Und dann wird diesbezüglich geprüft und ein Ermittlungsverfahren bei einem Anfangsverdacht eingeleitet. Jeden zu nennen, dort ist das und jenes passiert - das ist, ich kann es nicht ändern, es ist rechtswidrig. Insofern sind die Folgen für den, dem das vorgeworfen wird, schon erheblich und eigentlich auch lebenslaufvernichtend, muss man ganz klar sagen.

Nun ist Schertz ein Prominentenanwalt, dem man in dieser Frage eine gewisse Voreingenommenheit zugunsten potenzieller Mandanten unterstellen könnte. Vielleicht war das ein Grund dafür, dass seine Kritik Anfang der Woche noch nicht auf ein allzu großes Echo stieß. Das änderte sich, nachdem sich gestern auch der Münsteraner Medienrechtsprofessor Thomas Hoeren äußerte: "Die derzeitige Hetzjagd von Prominenten" erfolgt auch seinem Urteil nach "unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze": "Man kann", so der renommierte Rechtswissenschaftler, "nur hoffen, dass das Thema wieder in sachliche Bahnen kommt", weil sonst eine "unkontrollierte Verdachtsaktion mit Diffamierungen" drohe, "die der McCarthy-Ära entsprechen". Dazu betonte er, dass er mit dieser Warnung keinesfalls "von der Tatsache [ablenken wolle], dass in manchem Vorfall tatsächlich ein harter Kern an strafrechtswürdigen Fehlverhalten vorliegt".

Keine "faire Verteidigungsmöglichkeit"

Auch Jenny Lederer vom Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins wies auf die "besorgniserregenden Ausmaße" hin, die die Debatte inzwischen angenommen hat. Sie befürchtet ebenfalls "nicht wiedergutzumachende Schäden" und "existenzvernichtende Folgen […], ohne dass die Vorwürfe geklärt wären". Und auch sie weist darauf hin, dass es "für die Aufklärung von möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen […] einen Strafprozess, mit seinen verfahrens- und verfassungsrechtlichen Garantien [wie dem] Zweifelsgrundsatz" gibt, während die "öffentliche Vorverurteilung" kaum eine "faire Verteidigungsmöglichkeit" lässt, denn "das Urteil scheint schon gesprochen".

Wie wichtig geregelte Verfahren sind, zeigte gestern ein Urteil des Amtsgerichts Duisburg gegen eine 19-Jährige, die eine Vergewaltigung erfunden hatte, um einen "Seitensprung" zu vertuschen. Dass ihre Behauptung nicht stimmte (wie die Angeklagte schließlich selbst zugab), hatten die Ermittler bei der Auswertung der Chat-Nachrichten zwischen ihr und dem von ihr Beschuldigten herausgefunden. "Der Fall Kachelmann", so die Jugendrichterin zu ihr, "sollte doch hinreichend deutlich gemacht haben, dass so etwas Leben zerstören kann". Ob die von der Richterin verhängten 50 Arbeitsstunden und das Wochenende Jugendarrest, zu dem die Angeklagte noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, auf potenzielle Falschbeschuldiger ausreichend abschreckend wirken, wird in Sozialen Medien bezweifelt.

Verhältnismäßigkeit

Selbst dann, wenn eine Beschuldigung nicht erfunden ist, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit von Vorwurf und Folge: Nachdem der britische Verteidigungsminister am 1. November zurücktrat, weil er eine Journalistin vor 15 Jahren an das Knie gefasst haben soll, entließ die walisische Regionalregierung zwei Tage darauf auch Carl Sargeant, den dortigen Minister für kommunale Angelegenheiten, dem ebenfalls "unangemessene Berührungen" und "unwillkommene Aufmerksamkeiten" vorgeworfen wurden. Konkreteres soll dem 49-jährigen Labour-Politiker über die Vorwürfe nicht mitgeteilt worden sein, weshalb er nach Ansicht seiner Angehörigen keine Chance hatte, sich zu verteidigen. Sargeant selbst kann man dazu nicht mehr fragen, weil er inzwischen tot ist und am 7. November wahrscheinlich Selbstmord beging.

Eine andere Problematik des Phänomens ist, dass strafbare Handlungen mit nicht strafbaren unter einem Dach vermengt und skandalisiert werden - bis hin zum bloßen Blick und zum Kompliment. Ähnlich wie im Sommer in der "Gender-Häretiker-Datenbank" Agentin, die hysteriekritische Kolumnisten und Blogger wie Harald Martenstein und Hadmut Danisch mit Rechtsextremen in einen Topf warf, bis die finanzierende Heinrich-Böll-Stiftung den Stecker zog.

Missbrauchspotenzial

Ebenso wie Thomas Hoeren sieht auch Brendan O’Neill vom britischen Spiked-Magazin Parallelen zwischen aktuellen Ereignissen und der McCarthy-Hysterie in den USA der 1950er Jahre: Auch die aktuellen Möglichkeiten, unbelegte Vorwürfe zu äußern, lassen sich zum Ausschalten von (eigentlich aus ganz anderen Gründen) unliebsamer Konkurrenz einsetzen. Ein Fall, bei dem das möglicherweise so war, ist der österreichische Grünen-Apostat Peter Pilz, der die Belästigungsvorwürfe einer Parlamentsklubmitarbeiterin seiner alten (und bei der Nationalratswahl gescheiterten) Partei vehement bestreitet.

Seiner Schilderung nach hatte die "sehr ehrgeizige" junge Frau eine "Beförderung verlangt, die er ihr nicht genehmigt habe". Tatsache ist, dass die Grünen bei den anstehenden Wahlen in mehreren österreichischen Bundesländern fürchten müssen, auch dort aus den Parlamenten zu fliegen, wenn Pilz mit seiner Liste weiter erfolgreich ist. Der ÖVP, aus der ebenfalls eine Beschwerde über einen angeblich vier Jahre zurückliegenden Belästigungsvorfall kam, dürfte es dagegen recht sein, wenn Pilz sich im Parlament nicht weiter um die Eurofighter-Affäre kümmern kann.