Sonneborn will Wahlprüfungsbeschwerde einlegen

Grafik: TP

Die PARTEI möchte die Bundestagswahl wegen der Fünf-Prozent-Hürde annullieren lassen

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Martin Sonneborn, der Gründer der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (PARTEI) will das Ergebnis der Bundestagswahl vom 24. September über eine Wahlprüfungsbeschwerde annullieren lassen. Die Partei begründet dieses Rechtsmittel mit der bei dieser Wahl angewendeten Fünfprozenthürde, die sie als "demokratietheoretisch nicht mehr zu rechtfertigende [….] Verzerrung des Wählerwillens" ablehnt. Konkret stört die PARTEI, dass die Stimmen der Wähler kleinerer Gruppierungen, die unter der Fünf-Prozent-Hürde blieben, indirekt "die Etablierten" stärken. Viele Wähler wählen seinen Worten nach "deshalb erst gar nicht".

Im Europäischen Parlament, wo bei der letzten Wahl nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Freie Wähler und Co. Jubeln) auch für die in Deutschland antretenden Parteien keine Fünf-Prozent-Hürde galt und wo man sich "für politische Vorhaben eine breitere Basis über alle Fraktionen hinweg" sucht, läuft es Sonneborns Wahrnehmung nach aktuell besser als in Deutschland, wo die Bildung einer Regierungskoalition gerade gescheitert ist. Hätte bei der Bundestagswahl ein ähnliches Wahlrecht wie bei der letzten Europawahl gegolten, dann hätte die PARTEI seinen Ausführungen nach "jetzt sieben Sitze im Bundestag und könnte eine Minderheitsregierung stellen".

Bundesverfassungsgericht: "Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl kann nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden"

Anders als Sonneborns eher scherzhaft gemeinter Vorschlag einer Minderheitsregierung der PARTEI ist die Fünf-Prozent-Hürde auch unter Rechts- und Politikwissenschaftlern ein ernstes Thema: 1990, zur Zeit der deutschen Wiedervereinigung, hatte das Bundesverfassungsgericht die in § 6 Abs. 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG) verankerte Sperrklausel bei Bundestagswahlen zwar in der konkreten Situation für mit dem Grundgesetz verhältnismäßig erklärt, aber gleichzeitig gemahnt, dass "die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann".

Für eine Neubeurteilung plädierten in den letzten Jahren unter anderem der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der Verwaltungswissenschaftler und Bestsellerautor Hans Herbert von Arnim und der fernsehbekannte Politologe Heinrich Oberreuter.

Sperrklauseln im Kommunalwahlrecht gekippt

Im Kommunalwahlrecht, wo es früher ebenfalls Sperrhürden gab, wurden sie in den letzten beiden Jahrzehnten reihenweise gerichtlich für unzulässig erklärt. Zuletzt urteilte das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht am Dienstag, dass die von CDU, SPD und Grünen 2016 neu eingeführte Zweieinhalb-Prozent-Hürde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil die Etablierten für ihre Begründungsbehauptung, "dass Gemeinderäte und Kreise in NRW wegen vieler kleiner Parteien in den Gremien nicht mehr funktionsfähig" seien, "keinerlei empirischen Beweise" vorlegen konnten. Die "bloße Erschwerung der Meinungsbildung durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen" ist der Entscheidung der Richterin Brandts nach "nicht ausreichend".

In Sonneborns Einspruchsschreiben an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, dessen Ablehnung Voraussetzung für Wahlprüfungsbeschwerde ist, heißt es mit anscheinendem Bezug darauf wörtlich: "Das mit der Legitimationsgeschichte der Sperrklausel verbundene Narrativ besagt im Kern, dass diese die Bildung einer stabilen Regierung ermögliche. [...] Derzeit zeigt sich jedoch eindrucksvoll, dass weder das Vorhandensein einer Sperrklausel die Funktionsfähigkeit des Parlaments per se sicherstellen kann, noch dass ihr Fehlen die Funktionsfähigkeit zwangsläufig beeinträchtigen muss. Trotz der Existenz einer Sperrklausel gestaltet sich die Regierungsbildung nach allem, was man so in Talkshows hört und sieht, ja offenbar eher schwierig. [...] Ohne die Sperrklausel und mit sieben Bundestagsabgeordneten der PARTEI wäre eine Mehrheitsfindung im Bundestag heute nicht schwieriger als mit Sperrklausel. Eine drohende Gefährdung des Parlaments durch ihr Fortfallen ist nicht erkennbar."

Dass die PARTEI trotz ihrer satirischen Slogans in der Lage ist, vor Gerichten mit ernsthaften Argumenten zu gewinnen, bewies sie am 22. September in einem Prozess gegen Bundestagsverwaltung (vgl. PARTEI gewinnt Parteifinanzierungsprozess). Die hatte rund 72.000 Euro Rückerstattung und 384.000 Euro Strafe dafür gefordert, dass die Sonnebornisten mit ihrem Bargeldverkauf eine Gesetzeslücke nutzten, die erst nach dieser Offenlegung geschlossen wurde. Deshalb wandten sich diese an den renommierten Düsseldorfer Juraprofessor Martin Morlok, der für sie vor dem Berliner Verwaltungsgericht klagte. Wer ihnen bei ihrer Wahlprüfungsbeschwerde rechtlich beisteht, ist bislang unklar.

In seinem Brief an Schäuble argumentiert Sonneborn auch, dass eine "Wiederholung der Bundestagswahl statt der drohenden Neuwahlen für alle halbwegs seriösen Parteien eine gesichtswahrende Lösung wäre." Das von den Etablierten diskutierte Neuwahldatum 22. April kommt der PARTEI Sonneborns Angaben nach nicht sehr entgegen, weil sie - anders als die bereits im Bundestag vertretenen Parteien - "innerhalb weniger Wochen knapp 30.000 Unterstützer-Unterschriften" sammeln muss, um zur Wahl zugelassen zu werden. "Das", so der Europaabgeordnete, "ist im Winter sehr schwer".