NSU-Prozess: "Warum wird keine staatliche Verantwortung übernommen?"

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Geschädigte der Nagelbombe in der Kölner Keupstraße melden sich im Rahmen der Nebenklage-Plädoyers zu Wort - Hauptverhandlung stockt erneut

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Es sind die Wochen der Nebenkläger, der Verletzten und Hinterbliebenen. Vor dem Oberlandesgericht München wurden am Dienstag die Plädoyers fortgesetzt. Dabei ging es vor allem um den Anschlag mit einer Nagelbombe 2004 in Köln. Neben zwei Rechtsanwälten meldeten sich auch zwei Geschädigte zu Wort. Am Nachmittag geriet die Sitzung durch Interventionen der Verteidigung des Angeklagten André Eminger erneut ins Stocken. Am Mittwoch werden die Plädoyers aber weitergehen können.

Am 9. Juni 2004 explodierte in der Keupstraße in Köln, wo viele Migranten aber auch Deutsche wohnen, eine Nagelbombe. Sie verletzte über 20 Menschen schwer, Dutzende waren betroffen und wurden traumatisiert. Dass es keine Toten gab, grenzt an ein Wunder. Zunächst ging die Polizei von einem terroristischen Anschlag aus, doch dann sprach unter anderem der Bundesinnenminister Otto Schily davon, die Tat habe weniger einen terroristischen Hintergrund als einen kriminellen. Die Täter wurden bis zum Auffliegen des NSU nie ermittelt. Unter anderem, weil die Polizei sie auch in den Reihen der türkischen und kurdischen Anwohner suchte.

Heute rechnet die Bundesanwaltschaft auch diesen Anschlag ausschließlich dem Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe zu. Viele Fragen sind aber ungeklärt. Darunter die Rolle von zwei Polizeibeamten, die zur Tatzeit in der Nähe waren. Sowie die von zwei bewaffneten Männern in Zivil, mutmaßlich Beamte, die unmittelbar nach der Explosion in der Straße aufgetaucht waren - so die Beobachtung des damaligen Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Keupstraße. Die Männer sind nie identifiziert worden.

"Bombe nach der Bombe"

Mohamed A. lebt seit über 20 Jahren in der Straße im Kölner Stadtteil Mülheim und betreibt dort heute ein Café. In seinem Plädoyer schilderte er noch einmal, wie er den Anschlag erlebte. Einer der fast tausend Nägel traf ihn beinahe am Kopf, er fiel zu Boden, sein Trommelfell platzte. Mit dem Anschlag sei der Angriff auf sie als Migranten aber nicht zu Ende gewesen, so Mohamed A.

Was folgte, war die Missbilligung der Anwohner durch die Polizei. Sie seien wie Verdächtige behandelt worden. Er sei von der Polizei nie als Geschädigter befragt worden. Warum, wisse er bis heute nicht. Aber auch er selbst habe sich nicht an die Polizei gewandt aus Angst, verdächtigt zu werden. Er ging mit seinem geplatzten Trommelfell nicht zum Arzt aus Angst, der würde das der Polizei melden.

"Die Bombe nach der Bombe" nannte das Mohamed A.s Anwalt in seinen Ausführungen - die soziale Bombe nach der Nagelbombe. Mohamed A. machte für diese Entwicklung auch den damaligen Bundesinnenminister verantwortlich. Nach dessen Worten vom kriminellen Milieu sei klar gewesen, "was wir zu erwarten hatten".

Der deutsch-kurdische Nebenkläger kritisierte auch die Bundesanwaltschaft. Sie habe erklärt, der NSU habe den deutschen Staat bekämpft, und staatliche Stellen hätten mit dem NSU nichts zu tun gehabt. "Aber was wir durch die Polizei erleiden mussten, darüber wird nicht gesprochen." Stattdessen habe die Bundesanwaltschaft noch ihre Nebenklage-Anwälte "beschimpft".

Mohamed A. hat bis heute Fragen: "Wie konnte es dazu kommen, dass Neonazis so viele Jahre so viele Menschen umbringen konnten? Wie konnte es sein, dass unzählige Verfassungsschützer viele Jahre im Umkreis der Täter waren? Wie konnte es sein, dass Opfer als Verdächtige behandelt wurden? Warum wird keine staatliche Verantwortung übernommen?"

An den Senat gewandt erklärte A., das Gericht solle bei seinem Urteil auch das Verhalten von Polizei und Verfassungsschutz berücksichtigen. Wie hoch Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten verurteilt würden, sei nicht entscheidend. Entscheidend sei, die Hintergründe aufzuklären.

Panikattacken und Flugangst

Nach Mohamed A. ergriff ein zweiter Geschädigter aus der Keupstraße das Wort: Arif S. Auch er formulierte bittere Vorwürfe. Nach dem Anschlag habe die Politik die Keupstraße sich selbst überlassen, so Arif S. Doch die Straße gehöre zu Köln. Aus diesem Grund müsse sich der Staat um die Opfer kümmern. Wenn der das nicht tue, zweifle er an der Justiz, der Gerechtigkeit und Gleichheit in diesem Staat.

Er berichtete von seiner seltsam verlaufenen Vernehmung nach dem Anschlag. Er wisse, wer die Täter seien, habe er zu einem Polizisten gesagt. Wer?, habe der gefragt. Neonazis!, sei seine Antwort gewesen. Daraufhin habe der Polizist seinen Zeigefinger zum Mund geführt, "Psst!" gemacht und gemeint, er solle schweigen. "Ich sprach nie wieder", erklärte Arif S., wie Mohamed A., in seiner Muttersprache und schilderte dann in nahegehender Weise seine Traumatisierung:

Ich wurde fünf Monate lang von der Polizei vom Laden bis in die Wohnung verfolgt. Der psychische Druck ruinierte mein Leben. Ich konnte es meiner Frau nicht sagen. Mein Sohn war drei Jahre alt. Ich konnte mich nicht um ihn kümmern. Ich konnte nicht mit meiner Frau sprechen. Ich war wie ein Geist in unserer Wohnung. Zahllose Tage bin ich nachts im Bett schreiend aufgewacht. Ich konnte nicht einschlafen. Ich ging hinaus und bin eine Stunde durch die Straßen gelaufen. Ich habe Panikattacken und Flugangst.

Arif S. endete seinen Vortrag mit dem Satz: "Solange die wahren Täter nicht gefasst sind, bestehen meine Ängste weiter. Alle sind schuldig, die in diesen Organisationsstrukturen sind." Mit diesem Satz sei nicht gemeint, dass die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt sowie die Mittäterschaft von Zschäpe in Frage gestellt werde, erklärte sein Anwalt auf Nachfrage am Ende des Sitzungstages, sondern dass es um all die weiteren Täter gehe, die existierten. Konkretisiert wurde das nicht.

Begonnen hatte er mit dem Satz, er wünsche allen einen "guten Morgen", außer "der Mörderin", den Unterstützern und ihren Anwälten. Das veranlasste den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl im Anschluss zu der Bemerkung: "Sie haben von 'dieser Mörderin' gesprochen. Ich rufe zur Sachlichkeit auf. Wir untersuchen diese Vorfälle und wollen sachlich bleiben."

Die Plädoyers der Rechtsanwälte

Vor Mohamed A. und Arif S. hatten zunächst die Rechtsanwälte Stephan Kuhn und Berthold Fresenius ihre Plädoyers gehalten. Für Kuhn waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die unmittelbaren Täter, Zschäpe Mittäterin. Mundlos habe das Fahrrad mit der Bombe vor dem Friseursalon abgestellt. André Eminger war seiner Ansicht nach in die Tat eingeweiht, Ralf Wohlleben habe danach davon erfahren. Doch beiden werde man "richtigerweise" keine Beteiligung nachweisen können, so Kuhn.

Mindestens 23, zum Teil sehr schwer verletzte Personen; Depressionen, Panikattacken, Schlafstörungen - die Kosten-Nutzen-Rechnung sei aus Sicht der Täter aufgegangen, so Kuhn: "Die Tat war also ein Erfolg."

Der Umgang der Sicherheitsbehörden danach - Verdächtigungen und Falschbeschuldigungen der Anwohner - war dann die "Bombe nach der Bombe". Dabei setzte die Polizei mindestens "fünf türkisch-stämmige V-Personen bzw. verdeckte Ermittler ein". Das habe zur erneuten Viktimisierung der Opfer geführt. Die Art und Weise der Ermittlungen sei ein eindrückliches Beispiel für "institutionellen Rassismus". Stephan Kuhn wörtlich: "Für die erste Bombe hatte der NSU die Verantwortung. Für die zweite Bombe der deutsche Staat." Auch das habe dazu beigetragen, dass der Anschlag in der Keupstraße zum "Erfolg" wurde.

Kuhn kritisierte ebenfalls den damaligen Bundesinnenminister Schily für seine Erklärung, es gebe keine Erkenntnisse für einen terroristischen Hintergrund, sondern für einen kriminellen. "Das war nicht nur objektiv falsch, sondern gelogen", so Kuhn, "es gab keine Erkenntnisse auf ein kriminelles Milieu."

Für Rechtsanwalt Berthold Fresenius war diese Schily-Aussage zwar nicht der Startschuss für die dann folgenden tendenziösen Ermittlungen gegen die Keupstraßen-Bewohner, aber sie habe die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden legitimiert. Die Legitimierung der "Verfolgungspraxis" durch die Politik sei schließlich "von den Medien gedeckt" worden. Und wenn Otto Schily, wie geschehen, 2017 eine Klage gegen Cem Özdemir führe, weil der Schilys Aussage von damals kritisierte, dann "perpetuiere" der frühere Innenminister "Rassismus".

Fresenius setzte sich auch mit der Bundesanwaltschaft auseinander. In ihrem Plädoyer hatte Oberstaatsanwältin Annette Greger erklärt, die Nagelbombe habe die Keupstraße "entseelt". Dazu der Opferanwalt: Die Anklagebehörde erkenne als Grund dafür nur die Tat am 9.Juni 2004, aber nicht auch das staatliche Handeln. Und wenn Bundesanwalt Herbert Diemer, so Fresenius weiter, keine Hinweis auf eine Verstrickung von Behörden sehe, dann zeige er damit nur sein Verständnis von "gelebtem Staatsschutz".

Strafanträge stellten beide Anwälte nicht. Eine Auseinandersetzung mit den Ungereimtheiten und Widersprüchen des Anschlages fehlte ganz.

Ein Satz von Berthold Fresenius führte am Nachmittag dann zu ständigen Unterbrechungen, so dass die Hauptverhandlung erneut ins Stocken geriet. Über den Angeklagten André Eminger hatte der Nebenklageanwalt gesagt, dessen eigener Anwalt habe ihn als "Idiot" bezeichnet, was zeige, dass man ein Idiot und trotzdem ein Nazi sein könne.

Emingers Anwalt reklamierte, dass er das so nicht gesagt habe, vielmehr den Begriff "Idiot" einem anderen Zusammenhang gebraucht habe. Außerdem sei der betreffende Satz im nicht-öffentlichen Haftverkündungstermin gefallen, dürfe also nicht zitiert werden. Er wollte darauf entgegnen, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Weil das das Gericht ablehnte, stellte Eminger-Anwalt Michael Kaiser erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Senat in Aussicht. Davon nahmen sie dann aber Abstand.

Die Plädoyers der Nebenklage werden diesen Mittwoch fortgesetzt.