Heimliche Ermittlungen im Internet: Behörden übernehmen Accounts

Polizeistern der Bundespolizei. Polizeistern.BPOL.JPG:Bild: Mattes/gemeinfrei

Deutsche Sicherheitsbehörden ermitteln heimlich in Chats, Foren oder Messenger-Diensten. Dabei werden nicht nur eigene "pseudonyme Accounts" verwendet, sondern bestehende Zugänge übernommen und fortgeführt

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In zunehmenden Maße nutzen Bundesbehörden verdeckte Accounts zur Ermittlung im Internet. Entsprechende Zahlen hat das Bundesinnenministerium jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner veröffentlicht. Demnach hat die Bundespolizei im Jahr 2017 284 sogenannte pseudonyme Accounts verwendet, im Jahr zuvor waren es noch 174.

Für das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz werden keine Angaben gemacht, auch in einer früheren Anfrage hat sich das Ministerium hierzu nicht öffentlich geäußert. Zum Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es damals lediglich, dass dieser keine Statistiken zur Nutzung von "Fake-Accounts" in Chats, Foren oder Messenger-Diensten führt. Eine Quantifizierung der Maßnahme sei deshalb nicht möglich. Das Gleiche gilt für den Zoll und dessen angeschlossene Zollkriminalämter. Die Behörde des Finanzministeriums nutzt pseudonyme Accounts "teilweise nur einmalig". Gemeint sind womöglich Chatgruppen, in denen für jede Sitzung ein neuer Alias-Name eingegeben werden kann.

Nutzung für Scheingeschäfte

Anlass der jüngsten Kleinen Anfrage waren Berichte über Ermittlungen von Zollbehörden in einer Handelsplattform im Darknet. Dabei ging es um den Strafprozess gegen Phillip K., der dem Münchner OEZ-Attentäter David S. die beim Attentat am Olympia-Einkaufszentrum München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe verkauft haben soll.

Die in Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte dem Zoll erlaubt, den "Darknet-Account" eines anderweitig Beschuldigten zu übernehmen und fortzuführen. Darüber sei ein Scheingeschäft mit dem Waffenhändler Phillip K. angebahnt worden.

Die Behörden bezeichnen diese Art der Ermittlung als Zugänge, die zuvor "von Dritten" eingerichtet worden waren. Dies betraf beim Bundeskriminalamt seit 2014 lediglich vier Fälle, in denen jeweils Accounts von Beschuldigten anhängiger Ermittlungsverfahren übernommen wurden. Der Zoll nutzt ebenfalls von "Dritten" übernommene Accounts, wobei es sich ausschließlich um Zugänge von Beschuldigten gehandelt haben soll.

Für die Bundespolizei gibt das Bundesinnenministerium die Zahl von "Dritten" eingerichteter Accounts für 2016 mit 15 an, in diesem Jahr sind es bereits 21. Es ist unklar, ob dies ebenfalls in Amtshilfe für die Generalstaatsanwaltschaft geschah. Durchgeführt wurde die Maßnahme vermutlich vom Informations- und Kommunikationstechnikzentrum (IKTZ) der Bundespolizei mit Hauptsitz in Potsdam.

Ermittlungen nicht immer erfolgreich

Anders als beim BKA handelte es sich bei den Maßnahmen der Bundespolizei in nur einem Fall um den Account eines Beschuldigten. Das könnte bedeuten, dass sich die Bundespolizei unbemerkt in die Kommunikation einschleust und dafür Zugänge von Personen nutzt, die hiervon nichts bemerken können. Möglich ist auch, dass Accounts genutzt werden, die wegen Verstößen gegen Geschäftsbedingungen oder aus anderen Gründen nicht mehr im Besitz der "Dritten" sind. Bezüglich der Bundespolizei werden diese in der Antwort als die "vorherigen Inhaber" bezeichnet. Sie haben sich offenbar nicht strafbar gemacht, jedenfalls wurden in keinem Fall Ermittlungen gegen sie eingeleitet.

Nicht immer waren die heimlichen Ermittlungen erfolgreich. So konnte die Bundespolizei im Jahr 2016 nur in zehn und im Jahr 2017 nur in neun Fällen Beweismittel sichern. Im Bundeskriminalamt wurden in drei der vier Fälle Beweismittel erlangt.