Einheitliche EU-Maut mit Stauzuschlag?

Modell soll Lenkungsfunktion haben und die anfallende Umweltbelastung berücksichtigen

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Der deutsche Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 unter dem Tagesordnungspunkt 15A zu den Plänen der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG Stellung genommen, welche vorsehen, die Mautsysteme auf europäischen Straßen dahingehend zu verändern, dass die Maut dafür sorgen kann, durch eine breitere Anwendung des Verursacher- und Nutzerprinzips die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern.

Die EU-Kommission will die Maut in ganz Europa einführen. In spätestens zehn Jahren soll sie für alle PKWs, Kleintransporter sowie Busse bezahlt werden und nach der gefahrenen Strecke abgerechnet werden. Diese Pläne stehen der in Deutschland geplanten PKW-Maut, die unter dem Namen Ausländer-Maut bekannt wurde, damit diametral gegenüber.

Die Maut sollte in Deutschland registrierte PKWs nicht stärker belasten und wurde daher mit einer Ermäßigung bei der KFZ-Steuer verknüpft. Um den Segen der EU-Kommission zu erhalten, wurde die Ermäßigung mit der Reduzierung des Schadstoffausstoßes verknüpft. Unterm Strich sollte es durch diese Änderung im Durchschnitt eine geringere Belastung für die PKWs geben, jedoch werden ältere Fahrzeuge durch die Maut mehr belastet, als neue, welchen ein geringerer Schadstoffausstoß zugeschrieben wird.

Die Fahrleistung eines PKWs war für die Berechnung der von Bayern durchgesetzten Maut mit der Vignettenpflicht nicht relevant, sonst hätte man den vorgesehenen Ausgleich mit der KFZ-Steuer nicht realisieren können. Die Brüsseler Vorstellungen sehen jedoch EU-weit eine entfernungsabhängige Maut vor, die Vielfahrer mehr belastet als die berühmten Sonntagsfahrer, deren Fahrzeug die Woche über in der Garage steht.

Die Einbeziehung von Bussen würde dazu beitragen, bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Personenverkehrsbinnenmarkt zu verringern, die sich daraus ergeben, dass diese Fahrzeuge eine Präferenzbehandlung (d. h. die Befreiung von Infrastrukturgebühren) gegenüber dem Schienenverkehr genießen, der solchen Gebühren unterliegt.

(Bundesrat)