Verschuldung durch Krankenkassenbeiträge

Selbständige Geringverdiener müssen bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für überhöhte Krankenversicherungsbeiträge zahlen und häufen dadurch einen Schuldenberg auf

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Schätzungsweise 80.000 Menschen sind in Deutschland ohne Krankenversicherung, oft weil sie die in Relation zu ihrem Einkommen weit überhöhten Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen können. Weit mehr noch sind wegen der Krankenkassenbeiträge verschuldet. Betroffen sind sogenannte "Solo-Selbstständige, also Selbstständige, die ohne Angestellte arbeiten. Viele von ihnen arbeiten als "Selbstständige" oder Freiberufler in unterbezahlten und nicht sozialversicherten Jobs, in Call Centern, als Paketbote, in der Pflege, als Teilzeit-Lehrer. Auch freie Journalisten oder Künstler, die zeitweise berufsfremde Tätigkeiten ausüben müssen und deshalb ihre Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse verloren haben, sind von den überhöhten Krankenkassenbeiträgen betroffen.

Im Bundestag haben Linke und Grüne in der letzten Wahlperiode dieses Problem immer wieder in Anfragen und Anträgen thematisiert. Im vergangenen Bundestagswahlkampf forderte neben SPD, Linken und Grünen auch die FDP eine Orientierung der Krankenkassen-Mindestbeiträge am tatsächlichen Einkommen und damit in vielen Fällen eine deutliche Senkung. Von der Grünen Abgeordneten Maria Klein-Schmeink war zu erfahren, dass das Thema auch in der ersten Sondierungsrunde zur Bildung einer "Jamaika-Koalition" besprochen wurde. In dem Papier mit dem Titel "Sondierungsstand Arbeit, Rente, Gesundheit, Pflege, Soziales 30.10.2017" heißt es dazu:

Wir wollen Selbständigkeit fördern und unterstützen, unter anderem durch Bürokratieabbau, insbesondere bei der Statusfeststellung, und einer Reduzierung der Mindest-Krankenversicherungsbeiträge. In Verbindung damit diskutieren wir auch über die Frage der weiteren sozialen Absicherung von Selbständigen (Pflicht zur Altersvorsorge, möglicher Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung).

Sondierungsrunde zur Bildung einer "Jamaika-Koalition"

Zu diesen gemeinsamen Feststellungen würde es eigentlich passen, dass auch die CDU/CSU ihre bisherige Blockadepolitik in diesem Punkt aufgäbe. Tut sie aber nicht. Aber auch ohne die Stimmen der Union gäbe es theoretisch eine Mehrheit zur Änderung der entsprechenden Gesetzesvorschriften und die Möglichkeit zur zeitnahen Entlastung der Geringverdiener unter den "Solo-Selbstständigen." Denn auch ohne Bildung einer Koalition und damit einer neuen Bundesregierung ist der Bundestag, als der Gesetzgeber, durchaus handlungsfähig.

Fix bei den eigenen Diäten

Wie fix sie handeln können, haben die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP vor wenigen Wochen eindrucksvoll bewiesen. Da ging es allerdings um etwas wirklich Wichtiges: die Erhörung ihrer eigenen Einkünfte, auch "Diäten" genannt. Die entsprechende Bundestagsdrucksache 19/236 trägt die Unterschriften der drei Fraktionen.

Den Vorteil der Diätenerhöhung genießen aber auch Grüne, Linke und AfD. Auch sie bekommen künftig mehr Geld. Derweil türmen sich für Tausende Monat für Monat weitere Schulden auf, obwohl es numerisch im Bundestag eine Mehrheit für die Beitragssenkung gäbe. Auch wenn die SPD die Frage der Krankenkassenbeiträge im Rahmen einer größeren Reform - nämlich der Einführung einer Bürgerversicherung - lösen möchte, spricht nichts dagegen, im Vorfeld schon mal die Krankenkassen-Mindestbeiträge dem jeweils realen Einkommen der Beitragszahler anzugleichen. Denn Monat für Monat erhöht sich die Verschuldung von sicherlich weit über hunderttausend Menschen. Sie darauf zu vertrösten, dass irgendwann die Bürgerversicherung kommt, kann nur als ignorant bezeichnet werden.