NetzDG: Kurzfristig Aufmerksamkeit, langfristig Vorzensur

Grafik: TP

Kölner Polizei wegen "Verfolgung Unschuldiger" angezeigt

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Am Montag trat das im Sommer verabschiedete Social-Media-Zensurgesetz NetzDG vollständig in Kraft. Nun werden plötzlich auch Medien wie der Spiegel oder die Zeit, die vorher eher Regierungsbehauptungen wiedergaben, auf problematische Folgen dieses Gesetzes aufmerksam. In der Bild-Zeitung meinte Chefredakteur Julian Reichelt beispielsweise, das "Monstrum" sei bereits "am ersten Tag gescheitert" und gehöre "sofort wieder abgeschafft."

Anlass dafür ist die Sperre der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, die sich auf Twitter gefragt hatte, ob die Kölner Polizei mit Neujahrsgrüßen auf Arabisch "die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" besänftigen wolle. Ihr Tweet, für den sie mit Verweis auf eine angebliche "Volksverhetzung gesperrt wurde, ist nicht nur dem Urteil des von der Süddeutschen Zeitung befragten Juraprofessors Matthias Jahn nach "kein Fall für das Strafrecht".

Strafanzeige und Gegen-Strafanzeige

Die Kölner Polizei stellte trotzdem Strafanzeige gegen die Bundestagsabgeordnete - was dem Polizeipräsidenten Uwe Jacob prompt eine Gegen-Strafanzeige wegen "Verfolgung Unschuldiger" nach § 344 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) einbrachte, die der Regensburger Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl stellte, der selbst der AfD angehört.

Auf Anfrage von Telepolis meinte Stahl gestern, dass das Offizialdelikt der Verfolgung Unschuldiger nicht gegen Social-Media-Nutzer eingesetzt werden kann, die beim Melden von Inhalten eine der 21 von Facebook zur Auswahl gestellten Strafvorschriften auswählen und den Unterschied zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung nicht kennen. Gleiches gilt für Facebook-Mitarbeiter in Irland, die einem Informanten des Bloggers Felix von Leitner nach im Zweifelsfall ähnlich automatisch auf "Löschen" klicken wie die Trinkente, die Homer Simpson in Episode 135 zur Erledigung seiner Arbeit einsetzt.

Langzeitwirkungen

Der auch durch das NetzDG nicht außer Kraft gesetzte Streisand-Effekt sorgte dafür, dass Storchs Tweet, den sonst vielleicht nur der wache Teil ihrer gut 33.000 Follower gelesen hätte, über die Wiedergabe in anderen Medien ein sehr viel größeres Publikum bekam, als er ohne Sperre erreicht hätte.

Der Leipziger Juraprofessor Marc Liesching glaubt deshalb an die Möglichkeit einer "kalkulierten PR-Aktion", meint aber auch, es sei "noch nicht abzusehen, welche Langzeitwirkungen die nunmehr etablierte Löschinfrastruktur zeitigen wird". Die Aufmerksamkeitstauglichkeit solcher Fälle dürfte seiner Einschätzung nach begrenzt sein - und "tausendfach im Stillen von Netzwerkbetreibern gelöschten Meinungsäußerungen, welche keine derart große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren", könnten dazu führen, dass die jetzt aufgebaute Infrastruktur "die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken schleichend und weitgehend unbemerkt abschafft".

Social Bots praktisch nicht existent

Die "automatisierten Social-Media-Accounts", mit denen der gesetzliche Zwang zum Aufbau einer solchen Infrastruktur im letzten Jahr mit gerechtfertigt wurde, sind einer auf dem 34. Chaos Communication Congress in Leipzig vorgestellten Analyse des Datenjournalisten Michael Kreil nach vor allem ein Phantom, das man nur deshalb für real existent hielt, weil man Accounts, die eine relativ willkürlich gesetzte Grenze von 50 Tweets am Tag überschritten, als solche einstufte. Als Kreil sich diese Accounts ansah, stellte er fest, dass in fast allem Fällen echte Menschen dahinterstehen (vgl. 34C3: Grundlose Hysterie um Social Bots).