Kommen die Menschen mit teil- und hochautomatisierten Autos zurecht?

Bild: Jaguar MENA/CC BY-2.0

Nach dem neuen Straßenverkehrsgesetz müssen Fahrer permanent wahrnehmungsbereit sein, um das Steuer übernehmen zu können. Damit könnten sie nach einer Studie überfordert sein

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im März 2017 verabschiedete die schwarz-rote Bundestagsmehrheit der Abgeordneten gegen die Stimmen der Opposition eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, um das Fahren von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion zu erlauben. Es sei das das "modernste Straßenverkehrsrecht der Welt", propagierte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Regierungsentwurf.

Die Opposition monierte neben anderen Mängeln, die den Autofahrer zum "Versuchskaninchen" machen würden, vor allem die vorgesehene exzessive Datensammlung, da alle Daten in einer Black Box für ein halbes Jahr abgespeichert werden und den Behörden auch schon bei Ordnungswidrigkeiten übergeben werden müssen. Den Bericht der Ethik-Kommission (Brauchen Roboter eine Ethik und handeln Menschen moralisch?) wartete man nicht ab, es war offenbar höchste Eile geboten, im krisengeschüttelten Land der Autohersteller rechtlich mit zu den Vorreitern bei der Einführung von autonomen Fahrzeugen zu werden.

Aufgezeichnet wird nach dem Gesetz "die durch ein Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer und dem hoch- oder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch, wenn der Fahrzeugführer durch das System aufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder eine technische Störung des Systems auftritt."

Kern des Gesetzes ist, dass die Benutzung von Kraftfahrzeugen, die mit teil- oder hochautomatisierter Fahrfunktion ausgestattet sind, nur "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" statthaft sein soll. Vor allem aber geht es darum, dass der Fahrer "besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet" muss. Der Fahrer darf zwar während des hoch- oder vollautomatischen Betriebs etwas anderes tun, die Hände vom Lenkrad nehmen, Emails schreiben etc., aber er muss am Steuer sitzen und so "wahrnehmungsbereit" sein, dass er nach Aufforderung des Systems mit "ausreichender Zeitreserve" das Auto übernehmen kann.

Wenn das Fahrzeug im automatisierten Modus einen Unfall verursacht, ohne den Fahrer aufgefordert zu haben, die Kontrolle zu übernehmen, trägt der Hersteller die Verantwortung. Nach einer Aufforderung ist der Fahrer verantwortlich, der stets das automatische System "übersteuern oder deaktivieren" können muss. Die "letzte Verantwortung" liegt weiter beim Menschen. Vorgesehen sind vier Stufen im Übergang zum vollautomatisierten Fahren, bei dem alle Insassen nur noch Passagiere sind und es keinen menschlichen Fahrer und damit für diesen auch keine Verantwortung mehr gibt:

Teilautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System dauerhaft überwachen und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahraufgabe bereit sein;

hochautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht dauerhaft überwachen. Das System warnt den Fahrer aber rechtzeitig, wenn dieser eingreifen muss;

vollautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht überwachen. Das System ist in allen Situationen in der Lage, einen "risikominimalen" Zustand herzustellen;

autonomes ("fahrerloses") Fahren: Das System übernimmt das Fahrzeug vollständig vom Start bis zum Ziel; alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind nur Passagiere.