Tierschutz und Griechenland

Foto: Wassilis Aswestopoulos

Bis zu 1,8 Millionen herrenlose Hunde und noch mehr streunende Katzen - dennoch gibt es positive Entwicklungen wie etwa die Bestrafung von Misshandlungen

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Ein im Zusammenhang mit den ständigen Berichten über Finanznöte und Flüchtlinge in Griechenland kaum beachtetes Thema ist der Tierschutz. Dass Touristen aus ihrem Urlaub neben schönen Erinnerungen an Strand und Sonne auch gern ein adoptiertes herrenloses Haustier mitnehmen, ist keine Seltenheit. Ein "Exportschlager" Griechenlands sind die Vierbeiner, die von Griechen achtlos ausgesetzt wurden.

Reformen, gegen die niemand demonstriert

Vielen ist das Schicksal des Athener "Demonstrationshundes" Loukanikos bekannt. Loukanikos, der vor seiner Adoption durch Autonome lange auf der Straße als herrenloser Hund gelebt hatte, verstarb in Obhut von Menschen, die sich um ihn sorgten.

Tausenden ehemaligen Haustieren ist dies nicht vergönnt. Sie siechen an Straßenrändern in der Provinz dahin, wenn sie nicht schon als Welpen oder Katzenbabies von ihren herzlosen Herrchen in den Abfall geworfen werden. Zu herrenlosen Hunden werden einst teuer bezahlte Jagdhunde, sobald sie ihren Herrchen nutzlos erscheinen.

Ebenso wie in anderen Ländern auch landen viele wie Spielzeuge gekaufte Tiere auf der Straße, sobald den Besitzern deutlich wird, dass es sich nicht um bewegliche Plüschtiere, sondern um Lebewesen mit Ansprüchen handelt. In Zeiten der Wirtschaftskrise werden früher als Statussymbol gekaufte Tiere schlicht durch Aussetzen entsorgt.

Die herrenlosen Hunde und Katzen ernähren sich in der Folge von Abfällen. Vor allem Hunde rotten sich in provinziellen Gegenden zu Rudeln zusammen. Die herrenlosen Tiere vermehren sich, da sie in den seltensten Fällen sterilisiert sind.

Strenge Strafen

Viele empfinden dies als Plage und greifen zu Gift, welches sie in ihrer Nachbarschaft verstreuen. Damit nehmen sie in Kauf, dass die Tiere, welche den Köder fressen, qualvoll verenden. Zudem kommen auch nicht nur herrenlose Haustiere durch die Giftköder ums Leben. Es gibt Hundebesitzer, welche aus diesem Grund beim Gassi-Gehen mit ihrem Liebling Atropinspritzen in der Tasche haben.

Berichte über Besitzer von Tavernen, welche herrenlose Tiere in der Umgebung ihres Geschäfts erschießen oder erschlagen, kursierten in der Vergangenheit immer wieder in den Medien. Verschärfte Tierschutzgesetze haben dies geändert. Nunmehr wird die Misshandlung von Tieren streng bestraft.

So bekam ein Hundehalter aus Euböa, der sein Tier in engem Raum im eigenen Kot hielt, ein Jahr Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe aufgebrummt. Damit kam der Mann glimpflich davon. Denn er erhielt lediglich die Mindeststrafe für Tiermisshandlung.

In Volos hatte ein Mann zur Selbstjustiz gegriffen, weil er meinte, dass seine Taubenzucht durch die Katze der Nachbarin in Gefahr sei. Er erschlug die Katze und erhielt für seine Tat eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie 5.000 Euro Geldstrafe. Haft- und Geldstrafen drohen zudem jedem, der Fotos oder Videos, welche Misshandlungen von Tieren oder sexuelle Praktiken mit ihnen verherrlichen, in Umlauf bringt.

Foto: Wassilis Aswestopoulos

Die Geldstrafen reichen bis zu 30.000 Euro, welche im Fall der Tötung von Hunden bereits mehrfach verhängt wurden. In Einzelfällen wenden die Richter die volle Härte des Gesetzes an. So erfuhr ein siebenundsechzigjähriger Mann aus Larissa schon im November 2014, zu Beginn der Einführung der neuen Tierschutzgesetze, welche ab 2012 im Parlament verabschiedet wurden, dass er wegen der Tötung von neun Hundewelpen finanziell ruiniert ist.

Pro Welpe verhängte der Richter die finanzielle Höchststrafe von 30.000 Euro, womit die Gesamtstrafe 270.000 Euro beträgt.

Die gleichen drakonischen Strafen treffen illegale Züchter, wobei die finanzielle Höchststrafe für diese Fälle auf 15.000 Euro taxiert wurde. Für Tierdiebstahl dagegen liegen die Mindeststrafen etwas niedriger. Hier liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten Haft und 3000 Euro, kann aber vom Richter für jedes betroffene Tier einzeln verhängt werden.

Reformen des Tierschutzes

Die Restriktionen für den Tierhandel haben bislang eine Nebenwirkung. Sie erschweren Tierschutzvereinen und Einzelpersonen die Ausfuhr von Hunden und Katzen ins Ausland, selbst wenn diese dort von neuen Besitzern adoptiert werden sollen.

Haustiere müssen mit einem Chip versehen werden, damit sie leichter mit dem Besitzer in Verbindung gebracht werden können. Der Verlust eines Tieres ist innerhalb von fünf Tagen anzuzeigen. Diese Regel greift noch nicht überall.

Jedoch sind Inserate und Verkäufe von Hunden ohne Angabe einer Registrierung per Gesetz ein Fall für den Staatsanwalt. Tierärzte werden an Datenbanken angeschlossen, über die sich mit Hilfe des Chips relevante Informationen über ihre vierbeinigen Patienten erhalten können.

Die Reformen des Tierschutzes bieten anders als die Austeritätsgesetze keinen Grund, um gegen sie zu demonstrieren. Vielmehr wünschen sich Tierschützer im Land noch schärfere Gesetze. Dabei bieten die neuen Bestimmungen nicht nur Strafen an. Sie erleichtern auch die Tierhaltung für Mieter oder Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Die früher geltenden Gesetze, welche einen Tierbesitzer dazu zwangen, vor der Anschaffung eines Haustiers die Zustimmung des Vermieters und der übrigen Hausbewohner einzuholen, wurden außer Kraft gesetzt.

Zwei Tiere pro Wohnung sind gestattet, damit auch die Vierbeiner ihren Raum haben. Zudem müssen öffentliche Verkehrsbetriebe für die artgerechte Mitnahme sorgen. Auf den griechischen Fähren sind für reisende Vierbeiner "saubere Unterbringungsmöglichkeiten" gesetzlich vorgeschrieben.

Foto: Wassilis Aswestopoulos

Es besteht weiterhin die theoretische Möglichkeit für Kommunen, eine Art Hundesteuer zu erheben. Dies wird jedoch von den Bürgermeistern noch nicht genutzt. Die Steuer würde, wenn sie erhoben würde auf dem Niveau von knapp drei Euro pro Tier liegen.