Fall Asef N.: Der Rachefeldzug

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"Wer sich wehrt, der lebt verkehrt" - die Ermunterungen des fakultativen Rechtsstaats zum Gehorsam. Ein Kommentar zum Protest gegen eine Abschiebung und den Folgen

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Der deutsche Staat garantiert das allgemeingültige Recht nach den Maßstäben von Demokratie und Gleichberechtigung. Blöd nur, wenn er die eigenen Grundsätze missachtet, sich aber an anderen rächt, die das seiner Meinung nach auch getan haben.

Am 31.5. letzten Jahres sollte der gebürtige Afghane Asef N. direkt aus einen Nürnberger Berufsschule nach Afghanistan abgeschoben werden (Fall Asef N.: Nürnberger Lehren). Derlei geschieht in Deutschland täglich; ungewöhnlich war aber der Widerstand, den Mitschülerinnen und Mitschüler von Asef N. der Zwangsmaßnahme entgegensetzten. Die Polizei versuchte, diesen Widerstand mit großer Brutalität zu brechen.

Linksradikale Umtriebe?

Die Vorfälle sollten mit aller Gewalt als das Ergebnis linksradikaler Umtriebe dargestellt werden; flankiert wurde diese "Interpretation" der Dinge mit der Behauptung, Asef N. habe bei dem Abschiebeversuch wüste, tendenziell dschihadistische Drohungen ausgerufen. Von dem plötzlich aufbrechenden Dschihadismus des jungen Manns hörte man später nichts mehr.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellte den ganzen Einsatz in Frage, als es begründete, warum es keinen Anlass für einen Haftbefehl gegen N. sah.

Das mag dazu beigetragen haben, dass sich die Scharfmacher in den Behörden und vor allem bei der Polizei auf den Schlips getreten fühlten. Erst wollen uns ein paar dahergelaufene Jugendliche bei einer Abschiebung behindern. Nachher erklärt uns die Justiz auch noch, dass wir nicht rechtsstaatlich gehandelt haben. Unerhört! Wo leben wir denn!

Kriminalisierung der Proteste

Diese Verärgerung würde erklären, warum der "asylkritische" Teil des Staatsapparats weiterhin auf Härte setzt. Untersuchungshaft, Verurteilung zu langen Bewährungstrafen, Öffentlichkeitsfahndung - was Teilnehmer der Proteste an Strafen und Reaktionen zu spüren bekamen, kann man als Ausdruck eines maximalen Verfolgungswillens bezeichnen.

Gegen Asef N. selbst läuft ein Verfahren wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte. Würde er verurteilt, könnte man seinen Widerstand bei dem Abschiebeversuch vom letzten Jahr zum Grund für eine Abschiebung machen.

Bei dem Bündnis Widerstand Mai 31 sieht man eine generalpräventive Motivation am Werk: "Cornelia Mayer, eine Sprecherin des Bündnisses, sagte, durch die Kriminalisierung der Proteste solle verhindert werden, dass der zivile Ungehorsam gegen das Abschieberegime Schule macht."

Das klingt plausibel. Die Einsicht, dass schlechte Gesetze gebrochen werden müssen, wenn ihre Anwendung die Menschenwürde mit Füßen tritt, soll sich auf keinen Fall festsetzen. Dabei gibt es kaum einen Ort in Deutschland, an dem diese Einsicht stärker verwurzelt sein sollte, als in Nürnberg.

Machtdemonstration

Die Blockierer in Nürnberg haben sich nicht hingesetzt, weil sie ahnten, dass mit der Abschiebung formaljuristisch etwas nicht stimmte. Ihr Anliegen war nicht Recht, sondern Gerechtigkeit: Sie wollten nicht, dass einer von ihnen in eine Todeszone deportiert wird.

Den abschiebewilligen Behörden und der Polizei hingegen waren sowohl Recht als auch Gerechtigkeit egal. So wie sie handelten, ging es ihnen um eine Machtdemonstration und die Durchsetzung einer politisch opportunen Verwaltungsakts - passend zum menschenfeindlichen Asylreglement in Bayern.

Die derzeit laufende Repressionswelle ist nur die Fortführung dieser Machenschaften. Wenn es der Staatsgewalt aber hinter einem fadenscheinigen, rechtsstaatlichen Schleier vor allem um Rache, Macht und die Erzwingung von Gehorsam geht, ebnet das den Weg zum Gewaltstaat.