Urteil über mögliche Fahrverbote frühestens am 27.2.

Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Der 7. Senat will seine Entscheidung am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, heute (22. Februar 2018) sagte

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Jürgen Resch DUH
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  • dpa

Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Der 7. Senat will seine Entscheidung am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, heute (22. Februar 2018) sagte. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ursprünglich war die Entscheidung bereits für heute erwartet worden.

Sind Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht möglich? Das muss nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nun gerichtlich entschieden werden. Das Bild zeigt DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch

(Bild: DUH/Steffen Holzmann)

In dem rund vierstündigen Rechtsgespräch ging es um Fragen des Europarechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.

Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten, sagte er in Stuttgart. „Anders ist das nicht zu handeln.“ Zuständig dafür sei der Bund. „Der ist für den Emissionsschutz zuständig.“ Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln. (fpi)