Frankreich: Bußgeld für obszöne Gesten, Nachpfeifen und sexuelle Belästigung

Bild: aryokmateus / CC0 Creative Commons

Neugeschaffene Polizeieinheiten sollen künftig sexistische und sexuelle Beleidigungen in der Öffentlichkeit mit 90 Euro sanktionieren

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In Frankreich blühen Männern, die Frauen auf der Straße diffamierend-sexistisch-blöd-derb belästigen, bald Bußgelder von 90 Euro, die sofort zu bezahlen sind, bei späterer Bezahlung kann es noch teurer werden. Le Monde berichtet davon, dass die pauschalen Bußgelder bei schlechter Zahlungsmoral auf bis zu 350 Euro erhöhen können. Teurer würde es auch für Beamte oder Kriminelle.

Vieles ist noch nicht fixiert bei diesem Vorhaben. Dass es ein ernstes Vorhaben ist, zeigt nicht zuletzt der ausgearbeitete Entwurf für eine künftig gebührenpflichtige Verwarnung bei "sexueller Belästigung" in der Öffentlichkeit, den der La Chaîne Info (LIC) veröffentlicht. Dort ist von "outrage sexiste" die Rede, zu Deutsch: "sexistische Beleidigung oder Schmähung", statt wie die sonst häufig gebräuchliche Formulierung "harcèlement", übersetzt mit "Belästigung".

"Harcèlement de rue", sexuelle Belästigung auf der Straße" sei zu verengend, so die Parlamentarier (4 Frauen und ein Mann), die am Entwurf der neuen bußgeldpflichtigen Verwarnung gearbeitet haben.

Die Schwierigkeiten sind offensichtlich: Die Definitionen sind unscharf. Was ist genau gemeint? Der Bericht von Le Monde zählt auf: "unangebrachte Gesten, Pfeifen, obszöne Bemerkungen". Geht es nach den 5 Abgeordneten, die den Bericht zur neuen bußgeldpflichtigen Verwarnung erarbeitet haben, sollen alle "Äußerungen, Verhaltensweisen oder druckausübende Aktionen sexistischer oder sexueller Natur im öffentlichen Raum" geahndet werden.

Dazu wird genannt, was Le Monde aufgeführt hat, aber auch Anstarren ("instistierende Blicke", "regards insistants") und das absichtliche Folgen einer Person, das eine beängstigende Situation schafft.

Die Abgeordneten definieren die sexistischen oder sexuelle Beleidigung so: die Tatsache, einer Person oder einer Gruppe im öffentlichen Raum aufgrund des Geschlechts, der Identität oder der wirklichen wie auch unterstellten sexuellen Orientierung Äußerungen oder eine Verhaltensweise sexistischer oder sexueller Natur aufzudrängen oder Druck auszuüben, was die Würde der Person oder der Gruppe angreift, sie erniedrigt oder beschämt oder ihr gegenüber eine Situation schafft, die einschüchternd ist, feindlich oder offensiv.

Le Monde

Angesprochen werden also Verhaltensweisen, die für Frauen - wie auch für Männer - hässlich, unangenehm und zum Fürchten sind oder es sein können. Da sie nicht zwangsläufig in jedem Fall eindeutig sind, hängen sie von der Interpretation ab. Zum größeren Bild gehört auch, dass die Vorwürfe gegen Personen gerichtet werden können, um sie zu diffamieren.

Wer will nun darüber entscheiden? Laut den Informationen, die den Medienberichten zu entnehmen sind, soll das Bußgeld von neugeschaffenen Polizeieinheiten der "police de proximité du quotidien" (siehe Neue Polizei zur "Sicherung des Alltags") an Ort und Stelle erhoben werden - wenn sie die Täter "in flagranti" ertappen …

Da als Sanktionen auch Kurse für das richtige Verhalten erwogen werden, wie hier berichtet wird, zeigt sich, dass die Pädagogik bei der Regelung zur sexuellen Belästigung und/oder Beleidigung in der Öffentlichkeit eine große Rolle spielt.

Die Grundlagenarbeit für die Regelung zum neuen bußgeldpflichtige Vergehen leisteten 5 Abgeordnete aus unterschiedlichen Parteien: Sophie Auconie (UDI, Agir et Indépendants), Laetitia Avia (LREM), Erwan Balanant (Modem), Elise Fajgeles (LREM) und Marietta Karamanli (Nouvelle gauche). Der anstoß zur neuen Regelung kam von der Staatssekretärin für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Marlène Schiappa.

"Sexuelle Belästigung auf der Straße" war im vergangenen Sommer laut Le Monde ein viel diskutiertes Thema in Paris. Die Debatte ist wahrscheinlich ein Mitauslöser der kommenden Regelung, die Teil eines neuen Gesetzes zur sexuellen Gewalt werden soll, über das schon im März abgestimmt wird.