Fahrverbote: Verkehrsministerium bereitet Rechtsgrundlage vor

Bild: Ruben de Rijcke / CC BY-SA 3.0

Laut Medienberichten soll die Möglichkeit "streckenbezogener Verkehrsverbote oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit" in einer StVO-Novelle aufgenommen werden

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Die Bundesregierung bereitet sich auf Fahrverbote vor. Das geht aus Presseberichten hervor, die den Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) zitieren. Der Staatssekretär im Verkehrsministerium antwortete auf die Anfrage eines Grünen-Abgeordneten:

Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden.

Norbert Barthle (CDU)

Damit deutet sich an, dass die Bundesregierung früheren Äußerungen aus dem Verkehrsministerium zum Trotz doch auf Fahrverbote zurückgreifen könnte, um mit dem Stickstoffdioxid-Grenzwertproblem umzugehen.

Der Druck von der EU-Kommissar Karmenu Vella (Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub: EU-Kommissar setzt Deutschland eine kurze Frist) und die Aussicht, dass die Grenzwertüberschreitung in deutschen Städten nicht mehr ohne Aufsehen ausgesessen werden können, hat die geschäftsführenden Verantwortlichen in Berlin wohl davon überzeugt, dass Verbote zumindest mit ins Repertoire aufgenommen werden müssen. Die EU-Grenzwerte für Stickoxid werden in 70 Städten überschritten.

Die Rheinische Post, welche die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf die schriftliche Anfrage des Grünen- Abgeordneten Matthias Gastel zu sehen bekam, berichtet dass, wie eingangs zitiert, dass Rechtsgrundlagen für Verkehrsverbote oder auch Beschränkungen für bestimmte Abschnitte geschaffen werden, was dann in einer StVO-Novelle niedergelegt werden würde, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. In der Neuerung der Straßenverkehrsverordnung soll es um Parkbevorrechtigungen für das Carsharing gehen.

Laut dem Zeitungsbericht wären damit künftig "erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich". Und: Die Städte könnten dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans Verbote anordnen.

Der Grünen-Politiker Matthias Gastel befürchtet einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regulierungen in Bundesrepublik, "weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt". Er wäre für die Einführung einer blauen Plakette.

Die Regierung wartet wie Kommunalpolitiker, die Autoindustrie, Zulieferbetriebe und Werkstätten, die mit Umrüstungen ein Geschäft machen können, mit Millionen von Dieselfahrern, Baufirmen, Handwerkern, Monteure, Lieferbetrieben mit Kunden in der Stadt und vielen anderen Berufstätigen und Pendlern ab, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig am kommenden Dienstag ausfällt.

Kern des Urteils wäre die Frage nach einer autarken Regelung für Städte und Bezirksregierungen, sodass Diesel Fahrverbote angeordnet werden können - und zwar ganz ohne bundeseinheitliches Reglement. Das Gericht entscheidet am 27.Februar darüber, wie die ob Städte und Bezirke selbstständig Fahrverbote anordnen können. Da die Luftreinhaltepläne von 19 deutschen Städten nicht reichen, drängt die "Deutsche Umwelthilfe" darauf, dass auch mit Fahrverboten reagiert wird.

Der Umweltverband hat mehrere Städte verklagt, darunter Düsseldorf und Stuttgart. Sie müssten dafür sorgen, dass ihre Luft sauberer wird, fordert der Präsident des Verbands Jürgen Resch. "Das geht entweder, in dem man den Verkehr umleitet, oder, was in vielen Fällen sinnvoller ist, dass die schmutzigen Fahrzeuge durch Diesel-Fahrverbote ausgesperrt werden.

Tagesschau

Gibt die Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts den Kommunen die nötige Autarkie, dann wird es vermutlich länger anhaltenden Streit darüber gehen, wie die Fahrverbote genau umgesetzt werden, welche Zonen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten sollen, welche Messwerte usw.. Gut möglich, dass auch Autohersteller mit Nachrüstungen reagieren.