Dieselskandal: VW erneut zu Schadensersatz verurteilt

VW Tiguan (hier: "Track & Style", Foto von 2012)

(Bild:  M 93 / CC BY-SA 3.0 DE )

In Hamburg siegte ein Kläger und Autokäufer in erster Instanz gegen den Wolfsburger Konzern

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Das Hamburger Landgericht hat einem Käufer eines VW-Tiguan im Streit mit dem Wolfsburger Konzern recht gegeben, wie der Norddeutsche Rindfunk (NDR) berichtet. Demnach müsse der Konzern den Wagen gegen einen Neuwagen austauschen.

Der Tiguan – ein sogenanntes Sport Utility Vehicle (SUV), also ein massiger Pkw – ist eines der vom Abgasskandal betroffenen Modelle. Seine realen Stickoxidemissionen liegen zum Teil erheblich über den vom Hersteller angegebenen Werten sowie den gesetzlichen Grenzwerten. Für Euro-5-Diesel-Pkw sind dies 180 Milligramm pro Kilometer und für Dieselwagen, die der ab 2014 für Neuzulassungen geltenden Euro-6-Norm entsprechen, 80 Milligramm pro Kilometer.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug mit der von VW angebotenen Software nachrüsten lassen. Das Hamburger Gericht hat nach NDR-Angaben nun entschieden, dass er dessen ungeachtet Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen habe. Der Käufer könne beim Kauf eines Autos erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält, zitiert der Sender das bisher nicht im Netz vorliegende Urteil. Auch könne dem Autokäufer nicht zugemutet werden, dass der Wagen aufgrund der erfolgten Nachrüstung womöglich schneller verschleiße.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Laut NDR hat sich VW noch nicht geäußert, aber den Erfahrungen in zahlreichen vergleichbaren Auseinandersetzungen nach wird der Hersteller in Berufung gehen. Der ADAC listet (PDF) weit über 100 meist noch nicht rechtskräftiger Urteile auf, in denen VW in der ersten Instanz von den Gerichten zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet wurde.

Testergebnisse der DUH für die NOx-Emissionen verschiedener Modelle

Bereits vor rund einem Jahr hatten Messungen im Straßenbetrieb ergeben, dass auch mit den Software-Updates die gesetzlichen Grenzwerte oft nicht eingehalten werden. Darüber berichtete seinerzeit unter anderem der Deutschlandfunk. Durchgeführt hatte die Messungen das Emissions-Kontroll-Institut der Deutschen Umwelthilfe. Auch die Zeitschrift Auto Motor Sport hatte Grenzwertüberschreitungen einiger Modelle im Straßentest festgestellt.