Wird die neue CIA-Chefin in Europa festgenommen?

Gina Haspel. Bild: CIA

Deutsche Menschenrechtsorganisation hatte schon vor Monaten einen Antrag auf Festsetzung von Gina Haspel gestellt. Debatte in den USA

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die designierte Direktorin des US-Auslandsgeheimdienstes CIA könnte bei ihrer Einreise in den Schengen-Raum festgenommen werden – sofern Generalbundesanwalt (GBA) Peter Frank dem Antrag einer in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation folgt. Das Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatte bereits Mitte vergangenen Jahres beim GBA Anzeigegegen Haspel gestellt. Bei einer Einreise in den Schengen-Raum solle Haspel wegen Beteiligung an Folter inhaftiert und zur Rechenschaft gezogen werden, heißt es in dem Schriftsatz.

Haspel war von US-Präsident Trump im Februar vergangenen Jahres in die Führungsriege der CIA berufen worden und soll nun auf den bisherigen CIA-Chef Mike Pompeo an die Spitze des Nachrichtendienstes zu folgen.

Das ECCHR argumentiert vor allem mit Haspels Rolle bei der Folter von Gefangenen im CIA-Geheimgefängnis in Thailand 2002. Dort habe sie im Jahr 2002 die systematische Misshandlung von Gefangenen täglich überwacht und sei nicht dagegen eingeschritten, heißt es seitens des ECCHR.

"Wer foltert, foltern lässt oder Folter billigt, gehört vor Gericht – das gilt insbesondere für hochrangige Verantwortliche aus mächtigen Nationen", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck schon im Juni 2017. Die nun erfolgte Beförderung von Haspel zur CIA-Direktorin hält er für eine "Katastrophe". Der Generalbundesanwalt müsse nach dem Weltrechtsprinzip gegen Haspel ermitteln, so Kaleck, zudem sollten Beweismittel gesichert und auf einen Haftbefehl hingewirkt werden.

Auch Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR, findet, dass Haspel "vor ein Gericht gestellt und nicht befördert werden sollte". Nach Schüllers Angaben hat der Generalbundesanwalt die Klage der Berliner Menschenrechtsorganisation in seine laufenden Vorermittlungen zur CIA-Folter aufgenommen. Die Vorermittlungen laufen, seit der US-Senat im Dezember 2014 Informationen über Folter von CIA-Gefangenen veröffentlicht hatte. Schüller forderte nun gemeinsame Ermittlungen mehrerer europäischer Staaten zum Folterprogramm der CIA und der US-Armee zwischen 2002 und 2006. Damals waren viele CIA-Opfer über die EU transportiert oder womöglich sogar in Geheimgefängnissen in Europa gefoltert worden.

Die Debatte über Haspel ist inzwischen auch in den USA wieder entbrannt. Im Nachrichtenmagazin Politico schrieb der Republikanische Senator Rand Paul, es gebe "keine Zweifel daran, dass Haspel an Programmen teilgenommen und sie mitentwickelt hat, die von unser eigenen Regierung als Folter eingestuft werden". Obwohl die CIA-Funktionärin sich auf das Prinzip des Befehlsnotstandes berufe, habe ein ehemaliger CIA-Verhörspezialist sie als Mitglied der Gruppe von "Architekten,Entwicklern und Anwendern" des Folterprogramms bezeichnet. Haspel sei eine glühende Anhängerin der Lehre des "globalen Kriegs gegen den Terror".