NSU-Prozess: Pure Verzweiflung auf der Anklagebank

Grafik: TP

Zum wiederholten Male verzögert sich der Beginn des Plädoyers von Beate Zschäpe - Hilflose Manöver der Verteidigung

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Wenn in einem Mordprozess zum Mittel des Klamauks gegriffen wird, muss man auch das berichten. Erst Recht, wenn dadurch der Prozessverlauf beeinflusst wird. Die Plädoyers der Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben sich erneut verzögert. Bereits am 13. März 2018 wollte der erste der insgesamt fünf Zschäpe-Verteidiger damit anfangen.

Verhindert wurde das damals durch neue Beweisanträge und Befangenheitsgesuche der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Jetzt, vier Wochen später, der nächste Anlauf. Diesmal behindern gleich mehrere Verteidigungen Hand in Hand, darunter auch die von Zschäpe, den Beginn dieser letzten Etappe im seit fünf Jahren laufenden Prozess um die zehn NSU-Morde.

Möglicherweise stagniert der Prozess wieder wochenlang. Was die Verteidigungsfraktionen von Zschäpe, Wohlleben und Eminger bezwecken, erschließt sich nicht unbedingt: Ist es die pure Verzweiflung angesichts der nahenden Urteile? Für diese Einschätzung sprechen auch ihre Versuche, das Verfahren ins Lächerliche zu ziehen.

Sprafke

Hauptakteur war zunächst der Angeklagte André Eminger, der im September 2017 in U-Haft genommen wurde, nachdem die Bundesanwaltschaft für ihn zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Er will einen dritten Verteidiger zugesprochen bekommen, auch weil seine beiden bisherigen Verteidiger zu "passiv" gewesen seien. Ausgeguckt hat sich der Angeklagte den Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Der hat schon mal beantragt die Hauptverhandlung für die maximale Dauer zu unterbrechen, damit er sich einarbeiten könne. Beides lehnte das Gericht ab. Die beiden bisherigen Eminger-Anwälte Kaiser und Hedrich verteidigte das Gericht gegen Eminger selber: Auch eine schweigende und passive Verteidigung könne eine effektive Verteidigung sein, so der Vorsitzende Manfred Götzl.

Sprafke wollte nun eine zweistündige Unterbrechung, um mit seinem Mandanten ein Ablehnungsgesuch zu besprechen. Auch das lehnte das Gericht ab. Sprafke zog nach: Er beantragte eine Unterbrechung um 24 Stunden, weil er jetzt drei Ablehnungsgesuche erörtern müsse. Auch das wies der Senat zurück. Und erneut beanstandete Anwalt Sprafke die entsprechende Verfügung.

Es wurde kafkaesk. Der Rechtsanwalt aus Karlsruhe, der in einen Prozess einsteigen will, der seit fünf Jahren läuft, behauptete, sein Mandant Eminger habe ja bereits einen Ablehnungsantrag gestellt, da könne die Verhandlung nicht einfach weitergehen. Nein, er habe keinen gestellt, erklärte ihm der vorsitzende Richter, worauf Sprafke spontan reagierte: "Dann mache ich es eben jetzt."

Ein ziemlich amateurhaftes Verhalten, das allerdings der Bundesanwaltschaft eine Bühne eröffnete, die sie dankbar nutzte: Eine "verwirrte Prozessdestruktion" des "neuen Verteidigers, der offensichtlich mit der Prozessgeschichte nicht zurechtkommt", nannte es Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten genüsslich.

Richter Götzl wies Sprafke auf einen Widerspruch hin: "Erst sagen Sie, Sie brauchen Zeit für einen Ablehnungsantrag, und dann sagen Sie, Sie stellen ihn sofort." Sprafke zog den spontan gestellten Befangenheitsantrag daraufhin zurück. Vorläufig, wie sich herausstellen sollte.