Atomkraft: Geld für RWE und Vattenfall

Belgisches AKW Doel: Angeblich 11.000 Risse im Reaktordruckbehälter. Foto (2011): Wwuyts / CC BY-SA 3.0

Die Energie und Klimawochenschau: Von kleinen Geschenken für die Atomindustrie, einem Störfall in einem belgischen AKW, steigenden Ölpreisen und gebrochenen Wahlversprechen

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Nun sollen die AKW-Betreiber tatsächlich, wie sich bereits abgezeichnet hat, einen finanziellen Ausgleich für die Stilllegung der Atomkraftwerke bekommen. Das Bundesumweltministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet. Demnach ist die Rede von "einem niedrigen einstelligen Milliardenbetrag".

Andere Zeitungen schreiben von rund einer Milliarde Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 RWE und Vattenfall eine Entschädigung zugesprochen, wie seinerzeit vermeldet.

Das Gericht hatte in seinem Urteil zwar den 2011 beschlossenen Ausstieg als mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet, kritisierte aber, dass RWE und Vattenfall einen Teil der 2002 mit dem ursprünglichen Ausstiegsgesetz zugestandenen Reststrommengen nicht mehr vollständig nutzen können. Darin wurde ein Bruch des Vertrauensschutzes gesehen.

"Folge der Politik der schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel"

Jochen Stay von der Kampagnenorganisation .ausgestrahlt ist zwar froh, dass die Betreiber nicht die geforderten 19 Milliarden Euro bekommen werden, verweist aber darauf, dass die erneuten Zahlungen eine Folge der Politik der schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel ist. Hätte diese nicht 2010 den Ausstieg aus dem Jahre 2012 kassiert, nur um einige Monate später eine erneute Kehrtwende zu machen, dann - so ist sich Stay sicher - gäbe es jetzt nicht das kleine Extra für die Konzerne.

Die genaue Summe soll 2023 berechnet werden, wenn das letzte AKW stillgelegt und somit klar ist, wie viel Strom nicht produziert wurde. Berechnungsgrundlage soll der durchschnittliche Börsenstrompreis zwischen 2011 und 2022 sein, wovon die Produktionskosten abgezogen werden. Anders als die Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken erhalten die AKW-Betreiber somit für ein bestimmtes Kontingent sozusagen eine Abnahmegarantie.

Außerdem stellt die Regelung sicher, dass der Verbraucher auf jeden Fall zahlt: Entweder eine hohe Umlage für die erneuerbaren Energieträger, wenn der Börsenstrompreis weiter so niedrig wie bisher bleibt, oder aber über den Bundeshaushalt, wenn der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren steigen sollte. Das würde dann die EEG-Umlage senken, aber gleichzeitig die Ausgleichszahlung an RWE und Vattenfall verteuern.

So sieht der Eigentumsschutz des Bundesverfassungsgerichts aus. Die Sozialbindung scheint hingegen irgendwie in Vergessenheit geraten zu sein. ("(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Artikel 14 (2) GG)

11.000 Risse im Reaktordruckbehälter

Derweil berichtet die Nachrichtenagentur dpa, dass es im belgischen AKW Doel mal wieder einen Zwischenfall gegeben hat, der zum Runterfahren des Reaktors 1 führte. Demnach hat es ein Leck im Notkühlkreislauf gegeben.

Der Reaktor bleibe jetzt bis zum 1. Oktober abgeschaltet, da am 29. Mai ohnehin ein größere, seit langem geplante Revision beginnen soll. Betreiber Electrabel spricht daher auf seiner deutschsprachigen Webseite etwas euphemistisch von einem geplanten Stopp.

Doel 1 läuft laut Wikipedia seit August 1974, also seit knapp 44 Jahren. Sieben weitere Jahre sind noch geplant. Im acht Jahre jüngeren Nachbarreaktor Doel 3 waren, wie mehrfach berichtet, tausende Haarrrisse im Reaktordruckbehälter gefunden worden, ohne dass die Anlage bisher stillgelegt worden sei. Zurzeit befindet sie sich in Revision, speist also keinen Strom ins Netz ein.

Die Wormser Zeitung zitierte letzte Woche den rheinland-pfälzischen Umweltstaatssekretär Thomas Griese von den Grünen. Nach dessen Angaben wurden 2012 in Doel 3 7.000 Risse gezählt, doch inzwischen sei deren Anzahl auf rund 11.000 gestiegen. Außerdem seien die Risse inzwischen bis zu 17 Zentimeter lang. Vor sechs Jahren habe die maximale Länge noch sechs Zentimeter betragen. Am Reaktor Tihange 2 in der Nähe von Aachen gebe es eine ganz ähnliche Entwicklung.

Wie das Luxemburgische Tagblatt schreibt, sind die hiesigen Zuwendungen für die Atomkonzerne noch eher klein im Gegensatz zu dem, was in Frankreich üblich sei. Dort habe die Regierung den Reaktorbauer Areva mit fünf Milliarden vor der Pleite gerettet und dem Stromkonzern EDF weitere zehn Milliarden verdeckt zukommen lassen.