UN-Pakte zu Flüchtlingen und Migration: Unterstützung vom EU-Parlament und Bundestag

Bundesregierung: Befassung des Bundestags mit Vertragswerken rechtlich "nicht erforderlich"; EU soll "andere Länder verurteilen", die nicht mitziehen, und "Führungsqualitäten" beweisen

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Die in Vorbereitung befindlichen Globalen Pakte der Vereinten Nationen zu Flüchtlingen und Migration, der Global Compact on Refugees und der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, haben jetzt von zwei wichtigen Parlamenten Unterstützung erhalten: Am 18. April hat das Europäische Parlament in einer langen Entschließung den Vereinten Nationen Zustimmung signalisiert.

Am 19. April hat der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion über das geplante UN-Regelwerk debattiert (Plenarprotokoll 19/26). Dabei stellten sich alle Parteien mit Ausnahme der AfD hinter die in Arbeit befindliche internationale Absichtserklärung.

Die UN-Vereinbarung soll, wie berichtet (siehe: Vereinte Nationen bereiten weltweite Pakte zu Flüchtlingen und Migration vor), im September der UN-Generalversammlung vorgelegt werden und im Dezember 2018 auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden. Die ihr kritisch gegenüber stehende AfD-Fraktion im Bundestag hat dazu am 3. April eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die diese am 19.04. eher wortkarg beantwortete.

Nach wie vor bleibt aber der Eindruck, dass die UN-Pakte, die immerhin in Zukunft die weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen "managen" sollen, nicht die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit erhalten, die ihnen ihrer politischen Bedeutung nach zustünden.

Die Bundesregierung selbst stellt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion darauf ab, es handele sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, eine förmliche Befassung des Bundestags mit den geplanten UN-Absichtserklärungen sei daher keine juristische Pflicht.

Die Koordinierung der Position der Bundesregierung erfolgt unter Federführung des Auswärtigen Amts. (...)


Der Globale Migrationspakt soll rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz sein. Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. Rechtliche Verpflichtungen werden nicht begründet. Eine förmliche Befassung des Bundestages ist daher nicht erforderlich. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Fraktionen des Bundestages jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Migrationspakts an bisher stattgefundenen Konsultationen maßgeblicher Interessensträger in Genf und New York teilzunehmen. (...)


[auf die Frage: Wie will Deutschland der Sogwirkung des deutschen Sozialsystems gegenüber den Migrationswilligen begegnen?:] Der Globale Migrationspakt zielt gerade auf eine Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Migration unter Betrachtung aller relevanten Faktoren. Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzung und setzt sich in den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt auch dafür ein, irreguläre Migration zu reduzieren.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD

Trotzdem ist im Auge zu behalten, dass ein "Pakt" im Sinne eines soft law mit doch sehr detaillierten Vorschlägen zwischen potenziell rund 190 Staaten der Welt auch ohne Völkerrecht-Status konkrete politische Auswirkungen haben dürfte und nicht nur eine unverbindliche Ideensammlung darstellt.

Pro private Seerettungsaktionen und mehr Neuansiedlungsprogramme

Die Entschließung des aus rund 750 Abgeordneten bestehende Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 begrüßt beide Teile des globalen Pakts ausdrücklich. Punkt 5 der Entschließung hält einleitend fest, "dass in den grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen die Rechte aller Menschen, einschließlich Migranten und Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, anerkannt und die Staaten verpflichtet werden, sie zu achten ..."

Zum Pakt für Flüchtlinge heißt es unter anderem, man fordere "alle Länder auf, sich zu einer gerechteren Teilung der Verantwortung für die Aufnahme und Unterstützung von Flüchtlingen weltweit zu verpflichten" und plädiere für "die Annahme eines weltweiten Mechanismus zur Aufteilung der Verantwortung".

Das EU-Parlament möchte, "dass eine solide und nachhaltige Unterstützung derjenigen Entwicklungsländer sichergestellt wird, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, und dass gewährleistet werden muss, dass Flüchtlingen dauerhafte Lösungen geboten werden, auch dadurch, dass sie in die Lage versetzt werden, sich selbst zu versorgen, und dass sie in die Gemeinschaften, in denen sie leben, integriert werden".

"Humanitäre Hilfe" dürfe "nicht kriminalisiert" werden, postuliert der Text, deshalb fordere man "größere Kapazitäten für die Suche und Rettung von Menschen in Not" und "dass die Unterstützung, die von privaten Akteuren und NRO geleistet wird, die Rettungsaktionen auf See und an Land durchführen, anerkannt wird".

Weiter sprechen sich die EU-Parlamentarier für eine "solide Entwicklung und Stärkung der die Neuansiedlung betreffenden Lösungen in dem Pakt" an und für "spezifische und koordinierte Zusagen, durch die der Umfang, die Größe und die Qualität der Neuansiedlungsprogramme festgelegt oder gesteigert wird, um den vom UNHCR ermittelten jährlichen weltweiten Neuansiedlungsbedarf zu decken".

Hier werden vor allem die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Teil zu leisten und "ihre Zusagen in dieser Angelegenheit zu erweitern". Nötig sei, "dass das Recht auf Familienzusammenführung geachtet wird".

Man bestehe "auf der Entwicklung sicherer und rechtmäßiger Wege für Flüchtlinge, zusätzlich zur Neuansiedlung, einschließlich humanitärer Korridore, humanitärer internationaler Visa, regionaler Systeme der Neuansiedlung und anderer ergänzender legaler Wege (wie etwa private Schirmherrschaft, Studienvisa, Stipendiensysteme für Flüchtlinge und flexible Visa-Regelungen), so dass Flüchtlinge Zielorte erreichen können, die über ordnungsgemäße und würdige Aufnahmebedingungen verfügen".