Altersbegrenzung bei Ausschreibungen?

Grundgesetzwidrig, da diskriminierend, aber üblich im Kunstbereich

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Der Jugendwahn ist im Kunstbereich weit verbreitet. Es gibt Ausschreibungen im Bereich der bildenden Kunst mit einer Altersbegrenzung von 30, 35, 36, 40, 45 Jahren. Die meisten Altersbegrenzungen dienen dabei keiner explizierten Jugendförderung, sondern werden meist völlig sinnfrei, einfach so, festgelegt. Das verärgert natürlich ältere Künstler und insbesondere Künstlerinnen.

Beispiel Frauenkulturpreis

So lobte das honorige LVR-Museum in Bonn kürzlich wieder den seit 2013 bestehenden "Frauenkulturpreis" aus, verbunden mit dem Hinweis :"Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter als 40 Jahre sind." Auf eine entsprechende Anfrage verweis die Leiterin auf die Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien.

Im ursprünglichen Antrag, der in der Landschaftsversammlung, dem Parlament des Landschaftsverbandes Rheinland, diskutiert wurde, war von einer Altersbegrenzung zunächst keine Rede. Dort hieß es:

Der Kulturausschuss hat am 20.02.2013 auf Grundlage der Anträge 13/206 und 13/247 beschlossen, einen Frauenkulturpreis des LVR einzuführen. Mit diesem Preis sollen bildende Künstlerinnen gefördert werden, die ihren Lebensmittelpunkt im Rheinland haben. Die Verwaltung wurde beauftragt, Richtlinien für die Ausschreibung, die Ausgestaltung und Vergabe dieses Frauenkulturpreises vorzulegen und die Kosten auszuweisen. Zudem soll ein Konzept für die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen bei Kulturmaßnahmen und den bestehenden Preisen des LVR erarbeitet werden.

Altersgrenze reingemogelt

Während der Beratungen, für die die Verwaltung die Beschlussvorlagen erstellt, tauchte dann eine Altersbeschränkung von 40 Jahren auf, die jedoch in der politischen Diskussion, insbesondere auf Verlangen der Grünen, mit der Formulierung "vorrangig" relativiert wurde. Wörtlich hieß es nun in der Begründung zur Beschlussvorlage vom Juni 2013: "Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die zum Stichtag nicht älter als 40 Jahre sind." Fest steht, diese Altersdiskriminierung entstammte also nicht in erster Linie der politischen Debatte, sondern war eine Idee der Verwaltung.

Der Frauenkulturpreis ist mit 5.000 Euro nicht gerade üppig dotiert, enthält aber die Zusage einer Einzelausstellung in einem der Museen des LVR, einschließlich eines die Ausstellung begleitenden Katalogs.

Die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes wollte die Altersgrenze von 40 Jahren nicht im Detail bewerten, verwies aber generell auf den Artikel 3 Grundgesetz, in dem die "Gleichheit vor dem Gesetz" gefordert wird. Dies gelte natürlich auch für mögliche Altersbeschränkungen bei solchen Ausschreibungen.

Das Köln Büro gegen Altersdiskriminierung richtete eine Anfrage an den LVR, in der es heißt: "Diese Altersdiskriminierung ist weder kompatibel mit Artikel 3 im Grundgesetz noch entspricht sie internationalen Gepflogenheiten. Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit der Landschaftsverband Rheinland einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Gleichbehandlung auch älterer KünstlerInnen leistet, indem er auf direkte oder indirekte Altersbeschränkungen in seinen Ausschreibungen für Kulturpreise verzichtet!"

Gegenüber Telepolis erklärte die Sprecherin, Hanne Schweitzer: "Laut Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und es müssen objektive Gründe vorliegen, damit eine staatliche Verwaltung jemanden wegen des Merkmals 'Alters' unterschiedlich behandeln - also ausschließen - darf. Sind die Preisausschreiber mit negativen Altersbildern geschlagen?"

Diskussion kommt in Gang

Die Pressestelle des LVR klammerte sich in ihrer Antwort an die Relativierung zur Altersbegrenzung :

Der Frauenkulturpreis des LVR wird seit 2015 alle zwei Jahre vergeben. Unabhängig davon, ob die isolierte Betrachtung eines Preises eine belastbare Aussage zur Diskriminierungswirkung zulässt, lassen die Richtlinien auch die Vergabe an Künstlerinnen zu, die älter als 40 Jahr sind. Hier heißt es: "Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter als 40 Jahre sind. Bewerberinnen müssen mindestens zwei Jahre im Gebiet des LVR leben und / oder arbeiten und eine künstlerische Ausbildung und / oder Ausstellungserfahrung nachweisen."

LVR

Man darf gespannt sein, wie die Diskussion weiter verläuft. Innerhalb der Politik wurde eine weitere Diskussion angeregt. So teilte Margarete Wietelmann, Bürgermeisterin von Mülheim/Ruhr, auf Anfrage mit, sie werde das "Thema im nächsten Kulturarbeitskreis ihrer Fraktion, am 26. Juni 2018, ansprechen". In der SPD soll es allerdings auch Überlegungen geben, den erst 2013 eingerichteten "Frauenkulturpreis" wieder ganz abzuschaffen.