"Ein trauriger Tag für das Internet und Europa"

Der Rechtsausschuss heute Vormittag. Bild: EU. Screenshot: TP

EU-Rechtsausschuss stimmt für Upload-Filter und Link-Abgaben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Heute Vormittag stimmte der Rechtsausschuss des Europaparlaments mit 15 zu 10 Stimmen für eine Fassung des Artikels 13 einer neuen Copyright-Richtlinie, die Online-Plattformen faktisch zum Einsatz von Upload-Filtern verpflichten dürfte. Eine etwas knappere von den Christdemokraten angeführte Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen fand eine Fassung des Artikels 11, die Rechteinhabern fünf Jahre lang Einnahmen aus Abgaben auf so genannte "sprechende Hyperlinks" bescheren soll (vgl. EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht).

Im Vorfeld der Abstimmung hatten unter anderem der UN-Berichterstatter David Kaye (der eine "signifikanten Rechtsunsicherheit" befürchtet) und Internetpioniere wie Vint Cerf und Jimmy Wales vor dem Vorhaben der EU-Abgeordneten gewarnt. Sie kritisierten unter anderem, dass den Upload-Filtern auch Parodien und kritische Auseinandersetzungen zum Opfer fallen.

Gefährdet sind auch Memes, die häufig auf einer in den USA erlaubten Fair-Use-Nutzung beruhen, aber nach deutschem Recht streng genommen gegen Immaterialgüterrechte verstoßen. Bislang wirkte sich das aber verhältnismäßig wenig aus, weil deutsche Abmahnanwälte keinen Zugriff auf Internetnutzer außerhalb des Bundesgebiets haben.

Die EU-Abgeordneten reagierten auf solche Kritik, indem sie den Begriff durch Umschreibungen wie "das Ergreifen effizienter und proportionaler Maßnahmen" austauschten. "Im Endeffekt", so Stefan Krempl dazu, "läuft dies angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer auf Portale wie YouTube sekündlich hochladen, auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch die gefürchteten Upload-Filter hinaus, auch wenn diese nicht direkt im Gesetzestext vorgeschrieben werden."

Grütters vs. Bär

Verabschiedet auch das Plenum in zwei Wochen die beiden Artikel, geht die Richtlinie in die so genannten Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, der sich aus den Regierungen der Mitgliedsländer bildet und bereits für Upload-Filter und ein europäisches Leistungsschutzrecht plädierte. In den deutschen Regierungsparteien gibt es allerdings (ebenso wie in den Oppositionsparteien) unterschiedliche Positionen dazu. Entschiedenen Verfechter einer stärkeren Kontrolle des Internets wie CDU-Kulturstaatsministerin Monika Grütters (vgl. Copyrightrichtlinie: Abstimmungskrimi in EU-Parlament stehen Skeptiker wie die CSU-Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär entgegen.

Ändern Plenum oder Rat nichts, droht dem Internetverband eco zufolge "eine umfassende Zensur sämtlicher Internetinhalte", bei der "im Zweifel lieber zu viel als zu wenig gelöscht werden wird". Das könnte in Deutschland aktuell bereits durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) der Fall sein, das unter anderem der Juraprofessor Hubertus Gersdorf für möglicherweise verfassungswidrig hält. Die FDP-Abgeordneten Jimmy Schulz und Manuel Hoeferlin haben deshalb beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen dieses Social-Media-Zensurgesetz eingelegt.

Zur heutigen Entscheidung des Rechtsausschusses meinte Schulz, sie habe "dem Internet und Europa" ein "traurigen Tag" beschert. Upload-Filter sind seiner Meinung nach "kein verhältnismäßiges Mittel, um Urheberrechtsverletzungen und sonstige illegale Inhalte im Netz wirksam zu bekämpfen", weil "ihre Einführung die Meinungsfreiheit drastisch einschränken und uns alle unter Generalverdacht stellen würde." Statt für Upload-Filter plädiert er für ein Notice-and-Take-Down-Verfahren, wie es unter anderem in den USA gilt.

Das vom Rechtsausschuss in Artikel 11 beschlossene Leistungsschutzrecht lehnt Schulz ebenfalls "entschieden ab", weil es seiner Ansicht nach "nicht Aufgabe der Politik ist, Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten, die offensichtlich nicht mehr funktionieren." "Vielmehr", so der FDP-Politiker, "muss der Gesetzgeber in einem solchen Fall die Chance eröffnen, dass sich neue Geschäftsmodelle frei entwickeln können."

Autoren müssen mit Halbierung ihrer Urheberrechtsausschüttung rechnen

Damit ist er einer Meinung mit dem eco-Vorstandsvorsitzenden Oliver Süme, der das Leistungsschutzrecht als "akute Bedrohung der Vielfalt und Freiheit des Internets" bezeichnet: Es ist seiner Ansicht nach "bereits in Deutschland und Spanien krachend gescheitert und hat nur Verlierer hervorgebracht." Eine europäische Variante wird ihm zufolge "Innovationen behindern, die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche erschweren und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden." Darüber hinaus drohe "eine dauerhafte Rechtsunsicherheit für alle Akteure".

Eine dritte im heute verabschiedeten Urheberrechtspaket enthaltene neue Regelung ist eine Verlegerbeteiligung, durch die der vom Autor Martin Vogel mit erheblichem Aufwand erklagte deutsche Höchstgerichtsentscheid ausgehebelt werden soll, dass Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort und der GEMA nur Autoren und nicht deren Verlagen zustehen. Nun müssen Autoren und Musikurheber damit rechnen, dass sich ihre Einkünfte aus Urheberrechtsabgaben wieder halbieren.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.