DSGVO: Anwaltskanzlei mahnt Friseure ab

Grafik: TP

Bundesregierung bleibt trotz Entschließungsantrags bislang untätig

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Eine Augsburger Anwaltskanzlei mahnt derzeit bundesweit Friseurgeschäfte ab. Anlass dafür ist ihr die Behauptung, dass die Websites der Betriebe Pflichten aus der seit 25. März gültigen neuen europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vollständig erfüllen. Diese Mängel sieht man als Verstoß gegen das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Wettbewerber, den eine Abmahnung unter Rückgriff darauf voraussetzt, soll ein Hamburger Beauty-Salon sein.

Ob diese Behauptung der Augsburger Kanzlei zutrifft, steht bislang noch nicht sicher fest. Vorher hatte sie im Namen eines Linkenheim-Hochstettener "Dienstleistungsunternehmens" abgemahnt. In einem anderen Fall hatte eine Firma, die eine abmahnende Kanzlei als angeblichen Auftraggeber genannt hatte, den Auftrag auf Rückfrage eines Rechtsanwalts verneint und ausgeführt, man habe "lediglich über das Risiko, selbst abgemahnt zu werden, gesprochen".

Wettbewerbsverhältnis zweifelhaft

Sollte der Auftrag tatsächlich erteilt worden sein, ist zweifelhaft, ob ein Beauty-Salon in Hamburg tatsächlich in einem Konkurrenzverhältnis zu Friseuren aus dem ganzen Bundesgebiet steht, wie der Münchner Rechtsanwalt Nikolaus Klein von Wisenberg erläutert. Er hält außerdem den behaupteten Streitwert in Höhe von 7.500 Euro für fragwürdig, weil die abmahnende Kanzlei dessen Zustandekommen für ihn nicht nachvollziehbar erklärt.

Den nach Protesten der Basis aus der Union gekommene Vorschlag, eine ab Juli gültige zeitlich begrenzte Aussetzung von Abmahngebühren für DSGVO-Verstöße zu beschließen, lehnte SPD-Justizministerin SPD-Justizministerin Katharina Barley ab (vgl. DSGVO: Kein schneller Schutz vor Abmahnungen). Stattdessen verabschiedete der Bundestag am 14. Juni lediglich einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, ein Gesetz zum Schutz vor Abmahnmissbrauch vorzulegen - was sie bislang noch nicht gemacht hat.

Nun hängt die Entwicklung davon ab, wie die Abmahner reagieren, wenn die von ihnen Abgemahnten die Unterlassungserklärungen nicht unterschreiben und die Abmahnhonorare in Höhe von 729,23 Euro nicht bezahlen. Ziehen die Abmahner vor Gericht, setzen sie sich dem Risiko aus, in Präzedenzentscheidungen eine eventuelle Undurchsetzbarkeit ihrer Forderungen bestätigt zu bekommen. Möglich ist deshalb, dass sie diesen Schritt scheuen, und darauf hoffen, dass möglichst viele eingeschüchterte Handwerker unterschreiben und zahlen, um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Entdigitalisierung

Viele Unternehmen versuchen solchen Schwierigkeiten bereits vorab zu vermeiden: Eine Umfrage für die Bild am Sonntag nach schränkten wegen der durch die DSGVO erzeugten Rechtsunsicherheit über 70 Prozent der deutschen Klein- und Mittelbetriebe ihre Online-Aktivitäten ein. Mittelstandsverbandspräsident Mario Ohoven meinte dazu:

Die Befürchtungen, dass die Datenschutz-Grundverordnung zu einer Entdigitalisierung der mittelständischen Wirtschaft führt, haben sich leider mehr als bestätigt. Das ist ein großer Schock für die deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung will die Digitalisierung, jetzt leistet sie der Entdigitalisierung Vorschub.

Telemedicus-Jurist befürchtet Auswirkungen auf das Recht, sich unter Pseudonym zu äußern

Auch Behörden sind betroffen: Eine Schule im Düsseldorfer Stadtteil Kaiserswerth reagierte auf die von der DSGVO erzeugten Gefahren damit, dass sie die Lehrer dazu zwingt, die Zeugnisse (die diese bisher an ihren heimischen Computern ausfüllten) wieder mit der Hand schreiben. Den Informationen der Lehrergewerkschaft GEW nach ist sie kein Einzelfall.

Privatnutzer, die keine eigene Website haben, könnten dem Telemedicus-Juristen Simon Assion nach von der DSGVO in stärkerem Ausmaß betroffen sein, als sie meinen. Er hält es für möglich, dass die Verordnung "weitgehend die Möglichkeit abschafft, sich auf Social Networks nur unter Pseudonym zu äußern, wenn man die EuGH-Entscheidungen zu Lindqvist und zur Wirtschaftsakademie zusammen [berücksichtigt] und solange der deutsche Gesetzgeber nicht nachbessert".

Andere vorher nicht (oder zumindest nicht öffentlich) antizipierte Auswirkungen betreffen beispielsweise die Auskunftspraxis der Schufa (vgl. DSGVO: Datenschützer prüfen die Auskunftspraxis der Schufa) und die Arbeit der Bundestagsabgeordneten, die die Verordnung dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau in der CDU-Fraktion "lahmzulegen" droht, wie er in einem Brief an Angela Merkel, Wolfgang Schäuble und Volker Kauder warnt.

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