Uploadfilterpflicht und Leistungsschutzrecht vorerst gestoppt

Grafik: TP

Nun sollen bis September Änderungsvorschläge erarbeitet werden

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Heute Mittag hat sich im EU-Parlamentsplenum eine Mehrheit 318 zu 278 Abgeordneten bei 31 Enthaltungen dafür entschieden, eine geplante Copyright-Direktive mit Uploadfilterpflicht, EU-Leistungsschutzrecht und Wiedereinführung eine Verlegerbeteiligung bei der Urheberrechtsabgabenausschüttung nicht vor der Sommerpause durchzuwinken. Stattdessen wurde die Entscheidung auf den September vertagt und beschlossen, dann und bis dahin noch einmal über Änderungen zu beraten (vgl. Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück).

Vorher hatten sich mehrere Parteien, deren Fraktionsvertreter im Rechtsausschuss für die Richtlinie in ihrer dem Plenum vorgelegten Form gestimmt hatten, gegen eine entsprechende Zustimmung ihre Abgeordneten in der Vollversammlung ausgesprochen - darunter die die deutschen und österreichischen Liberalen, die österreichische ÖVP, die österreichische FPÖ und die deutschen Sozialdemokraten (bei denen das Abstimmungsverhalten ihrer europäischen Vertreter im Rechtsausschuss uneinheitlich war - vgl. Kippen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht im Plenum).

Außerdem hatte die bayerische CSU-Digitalstaatssekretärin zusammen mit den Sprechern der drei großen deutschen Internet-Parteigliederungen cnetz (CDU), D64 (SPD) und Load (FDP) in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten noch einmal eindringlich vor den Folgen von Uploadfiltern und Linksteuern gewarnt (vgl. EU-Copyright-Eklat: Dorothee Bär und Netzpolitiker gegen Upload-Filter), was der CDU-Europabgeordnete und Richtlinienberichterstatter Axel Voss als "Fake News" abzutun versuchte (vgl. Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern "Fake News" vor).

Grüne Trüpel lobte Nützlichkeit beim "Vorgehen gegen Fake News und 'Hassrede"

Neben Voss tat sich unter den deutschen Europapolitikerin, die die Richtlinie verteidigten, vor allem die grüne EU-Abgeordnete Helga Trüpel hervor. Sie sprach dabei von einem "falschen Freiheitsbegriff" der Gegner der Richtlinie und betonte deren Nützlichkeit beim "Vorgehen gegen Fake News und 'Hassrede'". Dazu twitterte sie heute Morgen ein Foto ihres Gastbeitrages in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), worauf hin sie der "Presseschauer" Daniel Schultz öffentlich fragte, ob ihr "eigentlich klar [ist], dass Twitter diesen Tweet nach [i]hrem Willen künftig unterbinden muss, da [s]ie [selbst als Autorin] nicht die [Leistungsschutz-]Rechte an diesem Inhalt […] und Twitter diese Rechte nicht geklärt hat".

Andere Social-Media-Nutzer, die die geplante Copyright-Richtlinie mit "Fake News" und "Hate Speech" in Verbindung brachten, machten das (anders als Trüpel) eher, um vor Auswirkungen auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu warnen. Dazu lieferte ihnen Facebook ein unfreiwilliges Beispiel, das die Problematik automatischer Uploadfilter eindrucksvoll illustriert: Der Roboterzensor der Social-Media-Plattform sperrte nämlich einen Satz aus der amerikanischen Verfassung als "Hate Speech", den eine texanische Zeitung kurz vor dem US-Nationalfeuertag am 4. Juli online gestellt hatte (vgl. Facebook sperrt US-Unabhängigkeitserklärung als Hate Speech). Und deutsche Nutzer, die sich darüber informieren wollten, machten teilweise die Erfahrung, dass sie mit ihren unverfälschten IP-Nummern wegen der seit Ende Mai gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von US-Medien immer noch ausgesperrt werden.

Sperrklausel durchgewunken

Bei einem anderen Vorhaben auf EU-Ebene waren Proteste weniger erfolgreich: Zur Einführung einer Sperrklausel, die praktisch nur in Deutschland und Spanien Auswirkungen haben wird, konnten sich die Fraktionen der Christ- und der Sozialdemokraten nach der Weigerung der Liberalen die italienische M5S und die konservative polnische Regierungspartei PiS als Mehrheitsbeschaffer organisieren (vgl. Neue Sperrklausel: Durchwinken im EU-Parlament), so dass die neue Zwei- bis Fünf-Prozent-Hürde gestern im Plenum durchgewunken wurde.

Gleich danach kündigten drei der deutschen Kleinparteien im Europaparlament - die Freien Wähler, die Piraten und die ÖDP - eine gemeinsame Verfassungsklage gegen das deutsche Umsetzungsgesetz zu dieser Sperrklausel an, das allerdings noch nicht erlassen ist. Deshalb ist noch offen, ob es die Bundesregierung wagt, die nach Artikel 3 Absatz 3 erst ab 2024 zwingende Sperrklausel bereits 2019 anzuwenden. Auch neue Parteien wie die Democracy in Europe Movements 2025 (DiEM25) protestierten gestern öffentlich gegen die Entscheidung.

Keinen Unmut erregte sie dagegen bei Marine Le Pen vom französischen Rassemblement National und bei Matteo Salvini von der italienischen Lega: Die beiden Politiker planen nämlich die Gründung eines transnationalen Blocks, dem im Falle eines Antretens in Deutschland auch Stimmen zugutekommen könnten, die vorher an kleine Parteien gingen. "Es wäre", so Le Pen gestern dazu, schade, wenn die Bewegungen, die Europa von der EU befreien wollen, nicht eine kompakte Front gegen die Globalisierungsbefürworter an der Macht bilden würden".

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