Rückschlag für Spanien: Auch Rapper Valtonyc frei

Der Oberste Gerichtshof in Madrid. Bild: FDV/CC BY-SA-3.0

Die belgische Justiz lässt den jungen Mann aus Mallorca frei, während über eine mögliche Auslieferung an Spanien entschieden wird

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Trotz der massiven Überwachung, der der Rapper Josep Miquel Arenas in Spanien ausgesetzt war, konnte sich "Valtonyc" nach Belgien ins Exil absetzen, um seine Inhaftierung zu vermeiden, wie Telepolis berichtet hatte (Spanien hat einen neuen Flüchtling). Wie im Fall der katalanischen Exilanten, der von Spanien kriminalisierten katalanischen Regierung, verzichtet Belgien auch im Fall des jungen Mannes aus Mallorca bis zur Entscheidung über seine Auslieferung auf eine Inhaftierung.

Das hat sein Anwalt, der auch Puigdemont verteidigt, per Twitter erklärt: "Ein weiterer Tag, ein weiterer Fall", dass am Morgen Valtonyc vor dem Richter erschienen sei, da Spanien einen europäischen Haftbefehl beantragt hat. Baekert erklärte, dass sein Mandant frei sei. Ein anderer Richter werde über den Auslieferung per europäischen Haftbefehl entscheiden. Der Rapper schrieb per Twitter, dass es ein "großartiger Tag" sei. Spanien sei nicht mehr bei der Fußball-WM, doch er sei dagegen ins "Viertelfinale" vorgedrungen, streute er Salz auf den verletzten Nationalstolz.

Weil er in seinen Songs und Twitter-Nachrichten die "Monarchie und Sicherheitskräfte des Staates verunglimpft" und angeblich "Terrorismus verherrlicht" haben soll, wurde er zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Viele stellten sich die Frage, welcher Terrorismus gemeint ist, schließlich sind Organisationen wie die Grapo und die baskische ETA aufgelöst und haben vor vielen Jahren ihren bewaffneten Kampf eingestellt.

Allein steht Valtonyc aber nicht, etliche Musiker und Aktivisten wurden schon wegen ihren Liedern oder Tweets verurteilt, wie Pablo Hasel, der Sänger von "Def con Dos" César Strawberry und andere. Dass in Spanien die Meinungsfreiheit massiv beschnitten wird, hatte im März auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt und ein Urteil gegen zwei Katalanen kassiert, die wegen der Verbrennung von Königsbildern verurteilt worden waren.

Das bisherige Vorgehen der belgischen Justiz deutet an, dass das Verfahren gegen ihn in Belgien eine wohl eine ähnliche Richtung einschlagen wird, wie das gegen die ehemaligen katalanischen Regierungsmitglieder. Zunächst zog der Oberste Gerichtshof in Spanien die Haftbefehle wegen Aussichtslosigkeit wieder zurück. Dann versuchte es Richter Pablo Llarena noch einmal mit seinen absurden Rebellionsvorwürfen. Er scheiterte schon deshalb damit, weil er nicht einmal einen nationalen Haftbefehl für diese Anschuldigung vorgelegt hatte. Belgien, wo man wohl gerne inhaltlich abgelehnt hätte, hatte sogar noch auf das Versäumnis hingewiesen. Es wurden Nachbesserungen angefordert, die aber nicht kamen.

Nun muss gewartet werden, wie Deutschland im Fall Puigdemont entscheidet, aber da sieht es ebenfalls für den Richter Llarena ziemlich finster aus, der sich demnächst in Belgien vor Gericht verantworten muss. Auch in Spanien laufen Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen ihn.