Das Netanjahu-Staatsgesetz

Foto: Kobi Gideon / GPO (Government Press Office Israel)

Israels Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das den jüdischen Charakter des Staates fördern soll. Kritik daran kommt nicht nur von Linken und Arabern

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Am Ende stand Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu vor der Knesset, ein überlegenes, siegreiches Lächeln im Gesicht: "Dies ist ein Schlüsselmoment in der Geschichte des Zionismus‘ und des Staates Israel", sagte er: "Wir haben heute die Grundlagen unserer Existenz festgeschrieben. Heute haben wir es zum Gesetz gemacht: Dies ist unsere Nation, unsere Sprache unsere Flagge." (vgl. Israel stärkt religiös-ethnischen Staat)

Vier Jahre lang hatten Israels Politik und Öffentlichkeit über das sogenannte "Nationalstaatsgesetz" gestritten. Unzählige Male wurde die Vorlage überarbeitet, deren erste Fassung vor sieben Jahren von Avi Dichter vorgelegt wurde, ehemals Chef des Inlandsgeheimdienst Schin Beth und damals Abgeordneter der später von den Wählern pulverisierten, im Zentrum angesiedelten Parteienneugründung Kadima.

"Das Gesetz sollte eine Antwort auf jene sein, die behaupten, die Existenz Israels sei nur vorübergehend", sagt Dichter. Vor allem Jamal Zahalka, heute Abgeordneter der Vereinten Liste, einer gemeinsamen Wahlliste der arabischen Parteien, hatte im Laufe der Jahre mehrmals erklärt, Israel sei ein temporäres Konstrukt, Araber würden die Juden im Land überdauern.

Dies sei, sagt er heute, überhaupt nicht als grundsätzliche Ablehnung Israels oder seines Existenzrechts gedacht gewesen: "Wir haben aber in diesem Land viele ungeklärte Fragen, was die Grenzen, was das Zusammenleben der einzelnen Bevölkerungsgruppen betrifft, dass ich nicht der Ansicht bin, dass das Land, so wie es heute ist, weiter existieren kann, ohne dass darunter die Demokratie leidet."

Das Gesetz hat den Status eines "Grundgesetzes"

Das "Nationalstaatsgesetz" schreibt nun vieles fest, und einiges davon ist entweder längst Gesetz oder gelebte Praxis: Fest gelegt wird die Flagge, die Nationalhymne, nationale Gedenk- und Feiertage, der Name des Staates. Anderes wiederum wird nun erstmals in einem Gesetz festgehalten: "Jerusalem, komplett und vereinigt" sei die Hauptstadt, Hebräisch die offizielle Sprache; Arabisch habe einen "speziellen Status". Israel sei die nationale Heimstatt der Juden.

Und vor allem: "Das Recht der nationalen Selbstbestimmung" in Israel stehe einzig dem jüdischen Volk zu. Die Gründung jüdischer Kommunen sei zu fördern.

Das Gesetz hat den Status eines "Grundgesetzes": In Israel gibt es keine Verfassung; stattdessen räumen die Gerichte der Unabhängigkeitserklärung aus dem Jahr 1948 sowie den Grundgesetzen, die grundlegende staatliche Funktionen und Rechte und Pflichten definieren, Verfassungsrang ein.

Kritik auch aus der Siedlerbewegung

Doch während Netanyahu das Gesetz feiert, Parlamentssprecher Yuli Edelstein den Beschluss gar als "wichtigste Abstimmung in der Geschichte der Knesset" bezeichnete, ist die Kritik an diesem Gesetz nicht nur bei Arabern und im linken Spektrum groß, sondern auch innerhalb der Koalition, die neben Netanjahus Likud, die beiden ultra-orthodoxen Parteien Schas und Vereinigtes Torah Judentum (UTJ) , die konservative Kulanu, die der Siedlerbewegung nahestehende Partei "Jüdisches Heim" und die rechte Partei Jisrael Beitenu von Verteidigungsminister Avigdor Liebermann umfasst.

Nur durch die Drohung mit Neuwahlen bekamen die Unterstützer des Gesetzes eine Mehrheit zusammen. Denn vor Neuwahlen wären wohl zunächst einmal alle Abweichler von der Likud-Liste gestrichen worden; Schas, Kulanu und Jisrael Beitenu müssen den Umfragen zufolge um den Sprung über die bei 3,25 Prozent liegende Wahlhürde fürchten.

Dabei war die Beschlussfassung noch kurz vor der Abstimmung abgeschwächt worden: Ursprünglich hatten Kommunen das Recht erhalten sollen, durch Zuzugsbeschränkungen eine bestimmte ethnische und/oder religiöse Mehrheit zu bewahren. Vor allem Araber kritisierten dies als rassistisch und undemokratisch, weil damit Arabern der Zuzug in überwiegend von jüdischen Israelis bewohnte Ortschaften hätte verboten werden können.

Doch auch aus der Siedlerbewegung wurde Kritik daran laut. Denn der geplante Artikel 7B nannte Juden nicht explizit; theoretisch wäre es beispielsweise auch möglich gewesen, Juden den Umzug in das überwiegend von Arabern bewohnte Ost-Jerusalem zu verbieten. Israels betrachtet Ost-Jerusalem als Teil des Staatsgebietes.

Auch wenn die Annektion 1980 international nie anerkannt wurde, hätte das Gesetz dort nach israelischem Gesetz Geltung - anders als im Westjordanland, das von Israels derzeitiger Regierung nicht als "besetzt", sondern als "umstritten" betrachtet wird. Der Unterschied liegt daran, dass nach Lesart der Netanjahu-Regierung der Siedlungsbau damit völkerrechtlich zulässig wäre.

Doch Artikel 7B definierte den Begriff "Kommune" nicht - ein Problem, denn in den meisten Städten gibt es Stadtviertel, in denen überwiegend Menschen aus der gleichen Bevölkerungsgruppe wohnen. Es wäre also unklar gewesen, ob Orts- und Bezirksbeiräte, die in Israel keinen offiziellen Status haben, eigene Regelungen hätten erlassen können oder ob Städte neben Bebauungsplänen auch "Bevölkerungspläne" hätten aufstellen dürften.

Wachsweich und unklar

Derart wachsweich und unklar sind auch andere Regelungen im Gesetz: Vielfach kritisiert wird zum Beispiel, das Arabisch gemäß Artikel 4 B nicht wie bisher als gleichrangig mit Hebräisch bezeichnet wird, sondern einen "speziellen Status" zugesprochen bekommt. Sinnigerweise wird diese Regelungen allerdings in Artikel 4 C konterkariert: "Dieser Paragraph hebt den Status auf, der der arabischen Sprache zugestanden wurde, bevor dieses Gesetz verabschiedet wurde."

Will heißen: Es bleibt in dieser Frage alles beim Alten. Beim wirklich Alten: Denn die Grundlage für den Gebrauch von Hebräisch und Arabisch im offiziellen Alltag bildet Paragraph 82 des von der britischen Regierung im Zusammenhang mit dem Mandat über die Region Palästina erlassenen "Palästina-Ratsbeschlusses" (Palestine Order-in-Council) vom 14.08.1922 in der Fassung vom 29.06.1939:

Alle offiziellen Verordnungen, Kommunikationen und Formulare der Regierung sowie offizielle Kommunikationen der örtlichen Verwaltungen in Gebieten, die durch den Hochkommissar per Verfügung festgelegt werden, sind in Englisch, Arabisch und Hebräisch zur Verfügung zu stellen.

"Palästina-Ratsbeschluss"

Unmittelbar nach der Verlesung der Unabhängigkeitserklärung am 14.05.1948 wurde diese Regelung unter Artikel 15 B in die Verwaltungsverordnung Nr 1 5708/1948 übernommen und mit dem Zusatz versehen, alle Regelungen, die die englische Sprache betreffen, seien aufgehoben.

Bleibt die Frage, warum man etwas in ein Gesetz hineinschreibt und es gleich wieder aufhebt: "Nun ja, das Signal ist ja eindeutig", sagt Aiman Odeh von der Vereinten Listen, der das Gesetz nach der Abstimmung demonstrativ zerriss:

Egal ob Schriftstücke weiterhin zweisprachig abgefasst werden, bekommen wir Araber, deren Familien hier oft seit Jahrhunderten gelebt haben, dadurch vor Augen gehalten, dass nur Juden ein Recht haben, hier zu leben, und wir sozusagen nur geduldet sind.

Aiman Odeh, Vereinte Listen

Doch sehr viel umfassender ist der Unmut über andere Regelungen im Gesetz. So erscheint die Feststellung, Israel sei die nationale Heimstatt der Juden, auf den ersten Blick zumindest für nicht arabische Israelis vielleicht unverfänglich und auch die Regelung, das Recht nationaler Selbstbestimmung in Israel auszuüben, stehe einzig dem jüdischen Volk zu, wirkt aus jüdischer Sicht unproblematisch, während Araber diese Vorgaben selbstverständlich heftig kritisieren.

Der jüdische Charakter des Staates

Aber es sind gerade diese Artikel, die auch bei rechten Israelis für enormen Unmut sorgen, und die dazu führten, dass das Gesetz trotz des großen Drucks durch Netanjahu nicht einmal die Zustimmung der gesamten Koalition fand: Mit 62 zu 55 Stimmen war die Mehrheit hauchdünn; mindestens zwei Koalitionsabgeordnete stimmten mit der Opposition. Drei weitere verweigerten die Teilnahme an der parlamentarischen Entscheidungsfindung durch Enthaltung.

Dabei dürfte es sich wohl um Abgeordnete von Jisrael Beitenu gehandelt haben; Liebermann selbst hatte das Gesetz aufs Heftigste kritisiert. Denn die Probleme stecken im Detail: Zwar wird Israel als "jüdischer Staat" bezeichnet, wird immer wieder der jüdische Charakter des Staates betont.

Doch tatsächlich ist die Frage, wer wann Jude ist, seit mittlerweile 70 Jahren ungeklärt, denn hier kollidieren die Vorgaben der säkularen Gesetzgebung mit den religiösen Institutionen, denen allerdings wiederum per zivilem Gesetz ein großer Einfluss im öffentlichen Leben zugestanden wird.