Deutschland, der verbotene Angriffskrieg und die "Schutzverantwortung"

Das Bild von den Weißen Helmen ging um die Welt. Ob es im April einen Giftgasangriff in Duma (Douma) gegeben hat, ist zumindest zweifelhaft. Bild: White Helmets

Die deutsche Verteidigungsministerin von der Leyen erwägt einen Kampfeinsatz gegen Syrien, sollte "das Regime" Giftgas einsetzen

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Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Konsens in der Gesellschaft nach dem 2. Weltkrieg lautete: Von deutschem Boden soll kein Krieg mehr ausgehen. Trotzdem hat sich Deutschland unter anderem nicht nur am Angriffskrieg gegen Jugoslawien, sondern auch unterstützend an den Kriegen gegen den Irak und nun gegen Syrien mit Aufklärungsflügen beteiligt. Inzwischen wurde der §80 StGB, der ein Strafmaß im Fall der Verletzung dieses Grundgesetzartikels vorsieht, gestrichen und durch eine "Harmonisierung mit EU Recht" ersetzt (§ 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen). Mit anderen Worten ersatzlos gestrichen.

Nun hören wir aus dem Verteidigungsministerium, dass man dort einen Kampfeinsatz gegen Syrien erwägt, sollte "das Regime" Giftgas einsetzen. Damit ist genau das Szenario eingetreten, das ich bereits 2015 in einer Anzeige beim Generalbundesanwalt beschrieb, was dieser aber nicht akzeptieren wollte. Besonders empörend ist diese "Überlegung", weil sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Jahr 2018 meiner Auffassung, die ich in verschiedenen Artikeln darlegte (Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien), anschloss. Dass nämlich die Anwesenheit der USA in Syrien und damit auch die Aktivitäten Deutschlands rechtswidrig sind, gegen das Völkerrecht verstoßen.

Diese Unverfrorenheit, mit der sich das deutsche Politik-Establishment über Grundgesetz und Völkerrecht hinweg setzt, lässt schlimmste Befürchtungen aufkommen. Natürlich wird man wieder den "übergesetzlichen Notstand" erklären, sich auf "R2P" oder "Schutzverantwortung" (Responsibility to Protect) berufen, die Legitimation eines Völkerrechtsbruch, den westliche Länder in neokolonialer Überzeugung seit einigen Jahrzehnten verzweifelt versuchen zur Rechtsnorm werden zu lassen.

Das letzte Ergebnis dieser Politik kann man in Libyen besichtigen. Nach der Tötung von ca. 40.000 Menschen wurde ein einst blühendes Land mit dem höchsten Lebensstandard Afrikas zur Brutstätte von Terrorismus und Chaos, und die Lügen, mit denen der Angriff der NATO begründet wurde, sind inzwischen entlarvt.1

So wie die Brutkastenlüge und die Massenvernichtungswaffenlüge, mit denen die beiden Irakkriege begründet wurden, oder die Lügen, die zum Jugoslawienkrieg führten. Nun soll die Giftgaslüge herhalten, damit sich Deutschland auch wieder an einem Angriffskrieg beteiligen kann. Immer waren es so genannte "Nicht-Regierungsorganisationen" wie Amnesty International, Human Rights Watch oder auch deutsche politische Stiftungen, die den Krieg mit akzeptabel erscheinenden Lügen intensiv vorbereiteten.2

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