In Bayern werden Erst- und Zweitstimme addiert

Grafik: TP

Im Freistaat gilt bei Landtags- ein anderes System als bei Bundestagswahlen

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Am 14. Oktober finden in Bayern die 18. Nachkriegslandtagswahlen statt. Die Wahlbenachrichtigungen dafür wurden schon verschickt, die bestellten Briefwahlunterlagen trudeln gerade ein. Sie enthalten vier verschiedene Stimmzettel: Einen für die Erststimme zur Landtagswahl, einen für die Zweitstimme zur Landtagswahl, einen für die Erststimme zur 16. Bezirkstagswahl und einen für die Zweitstimme zu dieser Bezirkstagswahl.

Weil es bei der Landtagswahl - ebenso wie bei Bundestagswahlen - eine Erst- und eine Zweitstimme gibt, glauben manche der fast 9,5 Millionen Wahlberechtigten, dass es auch in Bayern nur die Zweitstimme ist, die wirklich zählt. Sie irren sich. Bei der Landtagswahl im Freistaat werden die Erst- und Zweitstimmen für eine Partei nämlich zur Ermittlung der Sitzverteilung verrechnet, weshalb beide - wenn man so will - gleich viel wert sind. Das bei Bundestagswahlen häufig praktizierte System, mit der Zweitstimme die eigentlich präferierte Partei zu wählen und die Erststimme dem Kandidaten einer der beiden ehemaligen Volksparteien zu geben, verkleinert deshalb den Stimmenanteil des Angebots, das eigentlich bevorzugt wird.

Die Verwirrung, die es durch die unterschiedliche Bedeutung der Erststimme bei Bundes- und bei bayerischen Landtagswahlen gibt, nutzt potenziell den größeren Parteien. Diesen Effekt hatte auch das d’Hondtschen Höchstzahlverfahren, mit dem früher die Sitzverteilung errechnet wurde. Weil das in den sieben Regierungsbezirken getrennt geschah und sich die kleinen Ungerechtigkeiten dabei zu größeren addierten, kam beispielsweise die FDP 1990 mit einem landesweiten Stimmenanteil von 5,2 Prozent nur auf 3,4 Prozent der Mandate. Dieses Verfahren hat der Bayerischen Verfassungsgerichtshof inzwischen für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklärt, weshalb es durch das neutralere Hare/Niemeyer- Verfahren ersetzt wurde.

Wähler kann Einzugsreihenfolge der Kandidaten auf der Liste ändern

Ein weiterer Unterschied zu Bundestagswahlen ist, dass der Wähler in Bayern mit seiner Zweitstimme nicht nur Listen absegnen, sondern in diese Listen eingreifen kann, indem er seine Stimme einem (und nur einem - sonst ist der Stimmzettel ungültig) der bis zu 61 Kandidaten gibt, die dort unter den Parteinamen aufgeführt sind. Deshalb lohnt es sich bei Landtagswahlen auch besonders, Briefwahlunterlagen zu beantragen: Mit ihnen kann der Wähler zuhause in Ruhe Informationen zu den einzelnen Kandidaten googeln, ohne dass Wartende und Wahlhelfer ob des Langen Verbleibs in der Wahlkabine unruhig werden. Briefwahlunterlagen dürfen noch bis zum Freitag den 12. Oktober beantragt werden - ob sie dann noch rechtzeitig ankommen, hängt von der Post ab.

Eine sehr nützliche Zusatzangabe zum Kandidaten steht bereits auf den Wahlzetteln: Sein Beruf. Wer zum Beispiel der Meinung ist, dass sich in den Parlamenten zu viele Pädagogen, Politologen und Soziologen tummeln, der kann damit beispielsweise einen Handwerker oder Landwirt aussuchen und erwarten, dass sich dessen Sicht auf die Realität eher mit seiner eigenen deckt als die der Politiker aus den vorgenannten Gruppen.

Wahl kleiner Parteien senkt indirekt Wahrscheinlichkeit für Söder-Grün

Während der Wähler mit seiner Zweitstimme außer über den Stimmenanteil der Parteien auch über die Einzugsreihenfolge der Listenkandidaten entscheidet, sorgt die Erststimme dafür, dass aus jedem der 91 Wahlkreise mindestens ein Kandidat im Landtag vertreten ist. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr dem errechneten Stimmenanteil nach zustehen, werden die 180 Sitze im Landtag durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ergänzt.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es in Bayern kein "Grundmandat": Wenn eine Partei also Direktmandate erringt, aber unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt, kann sie auch Direktmandate nicht wahrnehmen. Stattdessen ziehen dort die in den Wahlkreisen Zweitplatzierten in den Landtag ein.

Durch das relativ komplizierte Wahlsystem dauert es wahrscheinlich länger als bei Bundestagswahlen, bis am 14. Oktober halbwegs aussagekräftige Hochrechnungen zur Verfügung stehen. Mit einem vorläufigen Endergebnis wird frühestens in der Nacht, mit dem offiziellen amtlichen Endergebnis sogar erst im Laufe der dem Wahltag folgenden Woche gerechnet.

Ein ebenfalls wenig bekannter Effekt ist, dass das Wählen kleinerer Parteien indirekt die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass es für eine Koalition aus CSU und Freien Wählern reicht und Söder nicht die Grünen als Koalitionspartner nehmen muss. Das liegt an der Fünf-Prozent-Hürde, an der diesmal Parteien mit einem Anteil von über zehn Prozent scheitern könnten, wenn es für die FDP knapp nicht reicht.

Durch die Stimmanteile der Parteien, die durch diese Hürde nicht im Landtag vertreten sind, benötigt eine Regierungskoalition für eine Mandatsmehrheit nicht 50 Prozent der Stimmen, sondern deutlich weniger. Liegt der Anteil der Parteien, die an der Sperrhürde scheitern, beispielsweise bei 13 Prozent, könnte ein gemeinsamer Stimmenanteil von 44 Prozent für eine absolute Mandatsmehrheit ausreichen.

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