Ist ein "demokratisches, friedliches, ökologisches, feministisches, solidarisches" Europa möglich?

Jeanne-Chevalier, Beraterin von Jean-Luc Mélenchon, in Diskussion mit Verdi-Vorsitzendem Frank-Bsirske auf dem Abschlusspodium. Screenshot aus der Attac-Live-Übertragung auf YouTube.

Auf dem Attac-Kongress wurden Perspektiven linker europäischer Zusammenarbeit diskutiert

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Vergangenes Wochenende folgten 650 Menschen der Einladung von Attac nach Kassel, um die Kritik an der herrschenden Politik der Europäischen Union zu präzisieren und Visionen von einem solidarischen, demokratischen, ökologischen, friedlichen und feministischen Europa und Widerstandsformen und Wege dahin zu diskutieren. Auf drei großen Podien, zehn Foren und 60 Workshops mit viel wissenschaftlicher und politischere Prominenz war der gemeinsame Tenor des Kongresses: "Lasst uns in allen Ländern Europas gegen Austerität kämpfen!"

EU, Europa oder was?

Auf dem Kongress wurde der Alleinvertretungsanspruch der EU, Europa zu sein, in Frage gestellt. Denn die EU ist nicht Europa. Während die Europäische Union ein Projekt von Staaten und Regierungen ist, ein europäisches Staatenbündnis neben anderen, meint Europa die Zivilgesellschaft mit unterschiedlichen Interessen, Vernetzungen und Kämpfen.

Außenminister Heiko Maas fordert neuerdings einen "europäischen Patriotismus ... für ein Europa, das einig im Innern ist und stark nach außen". Aber gibt es eine "Europäische Identität" real? Sie zu behaupten, wurde auf dem Europakongress gesagt, ist ein ausschließendes Konzept, gerichtet gegen andere, als minderwertig angesehene. "Heute existiert kein europäisches Volk", hielt Jeanne Chevalier von "La France insoumise" auf dem Abschlusspodium fest. Es könne aber entstehen und dann Grundlage einer europäischen Republik werden.

die Europäische Union im Geflecht der europäischen Staatenbündnisse https://de.wikipedia.org/wiki/Europa#/media/File:Mitglieder_in_Europaeischen_Organisationen.svg

Kontrovers war am Ende die Einschätzung von SYRIZA. Während Frank Bsirske betonte, ein Grexit wäre für Griechenland wirtschaftlicher Selbstmord gewesen, konterte Jeanne Chevalier, Beraterin von Jean-Luc Mélenchon: "Aber so ist Griechenland ein Protektorat von Brüssel geworden."

Marktradikal bis in die Gene

Ausführlich diskutiert wurde in Kassel der "in den Verträgen quasi verfassungsmäßig verankerte Neoliberalismus, die Privilegierung des Marktes, der Vorrang der Wettbewerbsorientierung, die Privatisierungen, Liberalisierung und Deregulierung - kurzum all das, was aus der EU eine Maschinerie zur Verhinderung einer Wirtschafts- und Sozialpolitik im Interesse der Vielen macht", unterstrich Attac-Gründungsmitglied Peter Wahl.

Es gelte, so Lisa Mittendrein und Julianna Fehlinger von Attac Österreich, "viele unserer liebgewonnen EU-Bilder zu entzaubern". Es sei naiv, die "europäische Idee" darin zu sehen, "Frieden zu sichern" oder "gegen rechts zu schützen"; und die inquisitorische Frage, ob man "für oder gegen die EU" ist, verschleiert Interessen.

Dem "europäischen Supranationalismus … ist der Neoliberalismus als genetisches Programm eingeschrieben und fest in Strukturen und Regeln zementiert". Die EU entspricht der von Friedrich Hayek, dem Theoretiker des Neoliberalismus, geforderten Föderation von Staaten, die sich auf die "unpersönlichen Kräfte des Marktes" stütze, um ihre Ziele von demokratischer Einmischung abzuschirmen. Cédric Durand, Ökonom an der Universität Paris XIII, sagte auf der Konferenz, dieses EU-Staatenbündnis auf Grundlage von Marktfreiheiten sei eine vorauseilende Kontrarevolution.

Der Binnenmarkt mit seinem totalen Standortwettbewerb, der Euro, der zu einer Deindustrialisierung der Mittelmeerländer führte, und die Budgetregeln, die z.B. Investitionen in ökologische Reformen begrenzen, sind als EU-Primärrecht sakrosankt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 ist es erheblich schwieriger, diese EU-Verträge zu ändern als nationaler Verfassungen, denn im Falle der EU ist ein einstimmiger Beschluss der nationalen Regierungen notwendig. Die EU hat sich in ihrer neoliberalen genetischen Struktur gegen Änderungen immunisiert durch eine Art "Hyperverfassung" (so der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm). Der Bevölkerung, in einer Demokratie der Souverän sein sollte, ist der Zugriff entzogen.

Die EU hat die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen gefördert. Zwar konnte eine Privatisierung der Wasserversorgung bisher verhindert werden, aber die Post- und Telekommunikationsdienst sowie die Bahnverkehre sind längst dem Markt geöffnet, Bildung und Gesundheit sollen folgen. Doch Schutzmaßnahmen, die EU-Staaten dagegen verhängen, dürfen lt. EU-Recht "jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen." Und der Rat tut alles, was "für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist."

Reinheitsgebot, Wohnungsgesellschaften, Weißbuch 2025

Wieviel Freihandelsdogma in den EU-Verträgen steckt, bleibt der höchstrichterlichen Fantasie vorbehalten. So las der Europäische Gerichtshof (EuGH) aus den harmlos klingenden Artikeln 34 & 35 AEUV ("Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen [Art. 34] [und Ausfuhrbeschränkungen, Art. 34] sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten") heraus, dass "ein Verbot für den deutschen Gesetzgeber [bestehe], das deutsche Reinheitsgebot für Bier verbindlich vorzuschreiben."

Als Seehofer & Söder 2013 vor der Entscheidung standen, ob sie die "Gemeinnützige Bayerischen Wohnungsgesellschaft" mit 33.000 Wohnungen an den Freistaat oder an eine der Heuschrecken verhökern wollten, bestand auch hier die EU-Wettbewerbskommission auf freiem Wettbewerb: "Aus Brüsseler Sicht ging es um den europäischen Binnenmarkt, um den Kern der europäischen Idee: Die einzelnen EU-Staaten dürfen ihre eigenen Unternehmen nicht bevorzugen - alle Wettbewerber sollen im geeinten Europa exakt dieselben Chancen haben", schrieb die Süddeutsche Zeitung. Die Weisheit der Märkte müsse alle Preise bestimmen, alles andere wäre Wettbewerbsverzerrung.

Mit der Konstruktion der Union als Wettbewerbsstaat wird mit neoliberaler Kälte die soziale Ungleichheit in den Mitgliedstaaten in einem sozialpolitischen "race to the bottom" verschärft und der Zusammenhalt der Union untergraben.

Die Propagierung von Eigennutz und Marktkonkurrenz als Universalprinzipien macht Menschen egoistischer, "die Anderen" werden zu Gegnern, "die Fremden" zu Feinden. Solidarität erstickt daher zuerst auf supranationaler Ebene. Beschränkt sich das Europäische dann auf Märkte und Wettbewerb, so kann man sich "soziale Wärme" nur im Nationalen erhoffen - die EU steht dann allein für "neoliberale Kälte.

Stephan Schulmeister über diese Selbstauflösung

EU-Kommissionschef Juncker kann sich in seinem "Weißbuch zur Zukunft der Europäischen Union" organisatorisch auch ein föderales Europa vorstellen, in dem "sich die Mitgliedstaaten ... darauf verständigen, auf allen Ebenen mehr Macht, Ressourcen und Entscheidungsfindung zu teilen". Doch dabei gehe es, schreibt Andreas Fisahn, immer nur darum, die "Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, das Wachstum anzukurbeln. Man muss besser sein, höher, schneller und weiter − der Wahnsinn wird fortgesetzt. Die Weltwirtschaft wird als Haifischbecken konzipiert und es geht darum, in diesem Haifischbecken der Stärkere zu sein, es geht nicht darum, das Wasser aus dem Becken zu lassen oder die Haifische zu dressieren. … Es gibt keine Ideen für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung".

EU-Investitionsschutz

Die EU sichert in ihren Freihandelsverträgen Investoren zu, in Schiedsgerichtsverfahren auf "indirekte Enteignung" klagen zu können, wenn sie sich in ihren "reasonable investment-backed expectations" (also "angemessenen Profit-Erwartungen") enttäuscht sehen. Doch die Bundesregierung, winkt ab: Es seien da keine Probleme zu erwarten, solange politische Maßnahmen, die Investoren missfallen, nicht "offensichtlich unverhältnismäßig" wären und Staaten nur "nichtdiskriminierende Maßnahmen zur Erreichung legitimer Politikziele" anwenden.

Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten tragen damit den Interessen von Investoren Rechnung und beruhigen sie mit der Selbstverpflichtung, Maßnahmen wie Nichtverlängerungen von Betriebsgenehmigungen, höhere Unternehmenssteuern und Umweltschutzauflagen nicht "offensichtlich unverhältnismäßig" anzuwenden.

Auch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 6. März 2018, wonach die Schiedsgerichtsklausel im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei gegen EU-Recht verstößt, habe laut Bundesregierung "keine Auswirkungen auf EU-Abkommen wie z. B. CETA".