Niederlande zu umfangreicheren Umweltschutzmaßnahmen verklagt

Kohlekraftwerk Maasvlakte (E.ON), Rotterdam. Bild: Zandcee/CC BY-SA-3.0

Auch das Berufungsgericht zwingt den Staat wegen "realer Bedrohung durch gefährlichen Klimawandel" zum Handeln

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Wenn die (vorläufige) Rettung des Hambacher Forsts oder die ersten gerichtlich geforderten Dieselfahrverbote ein rechtsstaatlicher Paukenschlag für den Umweltschutz waren, dann ereignete sich in Den Haag gerade ein Erdbeben: Der mit der Berufung gegen das Urteil vom 24. Juni 2015 befasste Gerichtshof befahl nun erneut der niederländischen Regierung, die CO2-Emissionen bis Ende 2020 um 25% zu reduzieren. Andernfalls drohen der Staatskasse empfindliche Zwangsgelder.

Die Klage gegen den Staat hatte die Urgenda-Stiftung mit Sitz in Amsterdam erhoben. Deren Name leitet sich aus den Wörtern "urgente agenda" ab, was so viel bedeutet wie "dringende Tagesordnung". Die Regierung konnte sich unter anderem mit ihrem Argument, dass die Gerichte hierfür gar nicht zuständig seien, erneut nicht durchsetzen.

Der Gerichtshof stützt sein Urteil (in englischer Übersetzung, die Pressemitteilung hier) überraschenderweise, anders als das Gericht der ersten Instanz, auf die Europäische Menschenrechtskonvention, genauer die Artikel zum Schutz des Lebens (Artikel 2), des Privatlebens und der Familie (Artikel 8).

Urgenda hatte allerdings noch in erster Instanz versucht, eine höhere Reduzierung als die jetzt festgestellten 25% durchzusetzen. Dabei geht es immer um den Vergleich mit dem Jahr 1990. In der Berufung hat sie dieses Ziel aber aufgegeben. Daher mussten sich die offiziell so genannten Ratsherren in Den Haag nur mit dieser Marge befassen. Dabei haben neben der Europapolitik der letzten Jahrzehnte auch die Klimakonferenzen eine bedeutende Rolle gespielt. Insofern kann das Urteil auch als Erfolg für die Klimawissenschaft gesehen werden.

Schlusslicht Niederlande

Für das Ergebnis war ebenfalls von Bedeutung, dass die Niederlande, jedenfalls was die Treibhausemissionen betrifft, kein sehr umweltfreundliches Land sind, anders als es die Fahrradkultur, die Windparks und die sauberen Nordseestrände vielleicht vermuten lassen. So steht das kleine Land nämlich auf Platz 34 der Treibhausgasproduzenten weltweit und, umgerechnet auf den Verbrauch pro Kopf, sogar auf Platz 1 aller EU-Länder. Daher ließ der Gerichtshof der Regierung auch nicht das Argument durchgehen, auf EU-Ebene würden die Klimaziele für 2020 erreicht.

An der Fallkonstellation ist besonders, dass sie die Zivilgerichte beschäftigt und nicht, wie man es vielleicht erwarten würde, die Verwaltungsgerichte. Einfallstor für die Stiftung war Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Schadensersatz bei unrechtmäßigem Handeln regelt. Zudem ermöglicht es Artikel 3:305a des Gesetzes, dass eine Stiftung oder ein Verein hier für die Interessen anderer Personen eintreten kann.

Begrenzen der Erderwärmung

Dass die Klimakonferenz von Bali (COP13, 2007) für die "entwickelten" Länder bis 2020 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 25-40% vorschrieb, damit die Erderwärmung nicht mehr als 2°C betragen wird, spielte für den Fall eine große Rolle. Das Ziel wurde auf folgenden Konferenzen, etwa 2013 in Warschau, 2015 in Paris oder 2017 in Bonn, mit immer größerem Nachdruck angeführt. Mitunter wurde auch der Standpunkt vertreten, die Erwärmung im Interesse der Menschheit auf 1,5°C begrenzen zu müssen.

Wie realistisch diese Schätzungen sind, weiß übrigens niemand so genau. Eine wichtige Quelle sind die Untersuchungen des auf Bemühen der Vereinten Nationen und des Weltverbands der Meteorologen eingerichteten "Intergovernmental Panel on Climate Change" (IPCC). In dessen Bericht aus dem Jahr 2007 heißt es, dass man mit der Senkung um 25-40% bis Ende 2020 und weitergehenden Maßnahmen danach die Anzahl der Treibhausgaspartikel in der Atmosphäre im Jahr 2100 auf 450 pro Million (ppm) begrenzen könne. Selbst dann betrage die Wahrscheinlichkeit, dass die Erde sich um nicht mehr als 2°C erwärmt, aber gerade einmal mehr als 50 Prozent.

Wirtschaft und Treibhausgase

In dem Urteil wird nun weiter ausgeführt, dass die EU-Länder bis 2020 eine Reduktion um 26-27% schaffen würden, sich also am unteren Rand dieser Empfehlung bewegen. Für die Niederlande beträgt die Schätzung 19-27%, wobei die Unsicherheit vor allem an der Unklarheit darüber liegt, wie viel Strom noch aus fossilen Energien erzeugt wird. Dass die Regierung beispielsweise bis 2030 alle Kohlekraftwerke stilllegen will, hilft bei den Zielen für 2020 freilich wenig. Ohne die Finanzkrise sei der Ausstoß dort für die Jahre von 2008 bis 2012 übrigens um 30-50% höher gewesen.

Die Stiftung Urgenda behauptete nun, dass der niederländische Staat zu wenig für den Schutz der Bevölkerung unternehme. Dass die Regierung die Reduktion der Emissionen immer weiter verzögere, sei nicht hinnehmbar und im Widerspruch zu der staatlichen Fürsorgepflicht, die sich aus den genannten Artikeln 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe. Ursprünglich bezog sich das auch auf heute noch ungeborene Menschen und Menschen in anderen Ländern.

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