Generalanwalt widerspricht Generälen: Urheberrecht ist nicht zur Zensur gedacht

(Bild: TP)

Hält die Künstler-Kompanie der Bundeswehr die europäische Front?

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Die Bundeswehr hat zwar in letzter Zeit so ihre Probleme mit U-Booten, Flugzeugen und Raketen, aber in einer Waffengattung ist die Truppe im Felde ungeschlagen: im Urheberrecht. Journalisten hatten im Internet eigenmächtig als Verschlusssachen gekennzeichnte Frontberichte über den Afganistan-Einsatz veröffentlicht. Diese waren nur für die Augen von Bundestagsmitgliedern gedacht, wurden jedoch an die Presse geleakt. Beim Einfangen ihrer nun nicht mehr geheimen Geheimnisse griff die Bundeswehr auf die Wunderwaffe "Urheberrecht" zurück, obwohl die Berichte schwerlich zu den Werken der schönen Künste gezält werden können.

Was bisher geschah:

Die Künstler-Kompanie - Bundeswehr kämpft ab sofort mit Wunderwaffe Urheberrecht, 27.07.2013

Landgericht Köln: Künstler-Kompanie gewinnt erstes Gefecht - Bundeswehrberichte sollen Kunstwerke sein, 01.11.2014

OLG Köln: Bundeswehr verteidigt Urteil - Künstler-Kompanie gewinnt Berufung im Urheberrechtsstreit, 24.07.2015

Der Verlag hatte zwar bislang die Gefechte verloren, nicht aber den Krieg. Statt zu kapitulieren zog er mannhaft zum nächsten Kriegsschauplatz nach Luxemburg, wo sich der Europäische Gerichtshof befindet. Dort nun fand der Verlag einen mächtigen Kampfgenossen: den Generalanwalt. Der nämlich hält Urheberrecht als Zensurwaffe für untauglich.

In seinen Schlussanträgen äußert der Generalanwalt Zweifel daran, dass solche Berichte überhaupt urheberrechtlich schutzfähige Werke seien. Geschützt sei ausschließlich die Art, in der Ideen in einem Werk zum Ausdruck kämen. Vorliegend handele sich jedoch um reine Informationsdokumente, die in einer völlig neutralen und standardisierten Sprache abgefasst seien und genau über Ereignisse berichteten oder aber darüber informierten, dass kein erwähnenswertes Ereignis vorgefallen sei. Solche "rohen" - also als solche präsentierten - Informationen seien vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen.

Doch selbst, wenn man den deutschen Gerichten folgen und die Berichte großzügig als hinreichend künstlerisch bewerten wolle, wäre der Rückgriff auf Urheberrecht mit dem einzigen Ziel, die Pressefreiheit einzuschränken, eine Instruamentalisierung des Urheberrechts zur Verfolgung von einem Zweck, der diesem Recht fremd sei. (Deutsche Juristen nennen so etwas Rechtsmissbrauch.)

Die Beschränkung der Freiheit der Meinungsäußerung, die sich aus dem Schutz der fraglichen Dokumente durch das Urheberrecht ergeben würde, sei zudem in einer demokratischen Gesellschaft nicht nur nicht erforderlich, sondern wäre für sie auch äußerst schädlich. Eine der wichtigsten Funktionen der freien Meinungsäußerung und ihres Bestandteils, der Freiheit der Medien, bestehe in der Kontrolle der Staatsgewalt durch die Bürger, die für jede demokratische Gesellschaft unerlässlich sei.

Ob die Richter am EuGH dem Generalanwalt oder den Generälen der Bundeswehr folgen, wird sich zeigen. Der Verlag hält jedenfalls weiter die Stellung.