Deutschland ist ein Meister beim Spiel über Bande

(Bild: Grafik: TP)

Die EU wird von der deutschen Politik gerne genutzt, um Ziele durchzusetzen, die auf Bundesebene nicht umsetzbar sind.

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Die Deutschen sind ein Meister darin, europäische Institutionen lächerlich zu machen (wie dies schon aus dem Jahr 1974 mit einer fiktiven Verordnung der EWG-Kommission über den Import von Karamellen und Karamelprodukten berichtet wird) und dann genau diese Institutionen dafür einzusetzen, Gesetze durchzudrücken, die in Deutschland entweder in der parlamentarischen Abstimmung oder letztinstanzlich vor Gericht gescheitert sind. Die geballte Wut der Betroffenen wird so nach Brüssel umgelenkt - und die deutsche Politik bekundet regelmäßig, dass man gegen die Bürokratie in Brüssel ja so machtlos sei.

Ein ganz aktuelles Beispiel zeigt sich im Falle der Verlagsbeteiligungen an den Einnahmen der VG Wort. Hier hatte der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 21. April 2016 entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen.

In der Folge konnten sich die Autoren gegenüber der VG Wort erklären, welchen Anteil an ihren Tantiemen sie den Verlagen überlassen wollen. Da dieses Verfahren anonym ist, war der Wille vieler Autoren, auf Teile ihrer Auszahlungen zu verzichten, überschaubar. Nur etwa 6 Prozent der Autoren haben auf die ihnen zustehenden Nachausschüttungen zugunsten ihrer Verleger verzichtet.

Wie ein Urteil des BGH ausgehebelt werden kann

Wer die derzeitige Situation zugunsten der Verlage ändern will, muss dafür eine Instanz nutzen, die über dem deutschen Recht steht. Hier soll die sich derzeit in der Abstimmung befindliche EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zum Tragen kommen, die vorsieht, dass die EU-Staaten Verlagen einen Anspruch auf Kopiervergütungen zusprechen können.

In der öffentlichen Diskussion wird dieser Punkt praktisch nicht beachtet. Da wird hauptsächlich das Thema Upload-Filter und die Möglichkeit diskutiert, das in Deutschland wirtschaftlich erfolglose Leistungsschutzrecht zu erneuern, um Verlagen eine Möglichkeit zu geben, Geld von Google und anderen internationalen Anbietern zu kassieren und deren Möglichkeiten zu beschneiden, sich im EU-Binnenmarkt günstigere Arbeitsplattformen zu schaffen.

Die Richtlinie befindet sich derzeit im sogenannten Trilog-Prozess, der grundsätzlich nicht öffentlich ist. Über ein Leck drang dort aber am 28. Oktober nach außen, dass Italien und vier weitere Mitgliedsstaaten die Richtlinie in ihrer jetzigen Form als Ganzes ablehnen. Wenn sie die Richtlinie noch vor der nächsten Wahl des EU-Parlaments über die Hürden bringen will, muss die deutsche Bundesregierung den Widerstand Italiens und der anderen Länder über Zugeständnisse brechen, welche diese nicht ablehnen können.

Das Spiel über Bande als Instrument deutscher Politik

Das ist keinesfalls ein Einzelfall, sondern hat schon seit vielen Jahren Methode. Da hilft es natürlich, wenn die deutsche Politik wenig dazu beiträgt, dass die Bürger nachvollziehen können, wie die Europäische Union funktioniert und welche Einflussmöglichkeiten der Bürger in der Praxis hat. Die meisten Bürger verstehen auch nicht, wie die Arbeitsteilung zwischen der unter den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgehandelten Europäischen Kommission in Brüssel und dem Europäischen Parlament (das in Straßburg und Brüssel tagt) funktioniert, und dass das EU-Parlament inzwischen 80 Prozent der Gesetze verabschiedet, die für Deutschland gelten.

Teilweise sind dies Verordnungen, die 21 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt ihre Gültigkeit erhalten, teilweise sind dies auch Richtlinien, welche die EU-Rahmenbedingungen festlegen, die dann im Laufe einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen sind.

Inzwischen schon weitgehend vergessen ist die Vorgehensweise bei der Einführung der mit Fingerabdruck versehenen biometrischen Reisepässe. Diese konnten in Deutschland nicht realisiert werden, weil es dafür keine Mehrheiten gab - und so wurden sie dann als EU-Gesetz eingeführt, an welches sich auch Deutschland halten muss.

Auch beim in Deutschland unbeliebten Glühlampenverbot wissen nur Wenige, dass die Vorbereitung der Verordnung (EG) 244/2009, mit der geregelt wurde, wie die Glühbirnen vom Markt genommen werden sollen, in der Hauptsache von zwei deutschen und einem niederländischen Unternehmen gefördert wurde und deutsche Behörden maßgeblich an der Vorbereitung beteiligt waren.

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