Weniger Spaß und weniger Opposition

Grafik: TP

Google warnt vor dem neuen EU-Urheberrecht nicht nur aus Eigennutz, sondern vertritt dabei auch die Interessen seiner Nutzer - ein Kommentar

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YouTube-CEO Susan Wojcicki, eine Dame, die in der letztjährigen Forbes-Liste der mächtigsten Frauen der Welt immerhin auf Platz 6 geführt wurde, hat mit ihren jüngsten Appell an die europäischen Nutzer der Video-Plattform einen nicht unerheblichen Wirbel in den sozialen Netzwerken ausgelöst.

"YouTube muss zusperren!" hieß es da im Extremfall, während gemessenere Wortmeldungen nicht zu Unrecht darauf verwiesen, dass die baldige Abschaltung und Löschung von etwa 13 Millionen von EU-Bürgern betriebenen YT-Kanälen droht. Eine solche Massenlöschung würde bedingen, dass der normale, kein Major-Label besitzende europäische YouTuber von jeder Möglichkeit ausgeschlossen wäre, seine Videos hochzuladen.

Anlass der Befürchtungen ist eine neue Copyright-Richtline der EU, die sich derzeit im sogenannten Trilog-Prozess befindet, in dem Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Rats und der EU-Kommission miteinander verhandeln. Bislang lehnen dort außer der italienischen auch die Regierungen von vier weiteren Mitgliedsländern die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form ab. Die Vertreter der Kommission, der deutschen Bundesregierung und anderer Länder versuchen sie mit nicht öffentlichen Angeboten davon zu überzeugen, diese Position aufzugeben.

YouTube weist im Rahmen der hauseigenen Kampagne #SaveYourInternet darauf hin, dass im Falle eines Inkrafttretens von speziell Artikel 13 in der vorgeschlagenen Form die Plattform für jeden einzelnen Urheberrechts-Verstoß haftbar gemacht werden könnte.

Dies würde in der Praxis bedeuten, dass etwa die bei der YT-Community äußerst beliebten Mash-Up-Videos prinzipiell gelöscht beziehungsweise deren Upload blockiert werden müsste. Für das folgende, großartige Beispiel könnte die Firma sowohl von den Inhabern der Musikrechte an der Titelmelodie der "Benny Hill"-Show wie auch von Slayer vor Gericht gezerrt werden.

Im Fall der Metal-Veteranen ist zwar davon auszugehen, dass man über ausreichend Humor verfügt, um auf derartige Mätzchen souverän zu verzichten. Bei einem die Urheberrechte von Serienmelodien verwaltenden Musikverlag kann man sich dagegen sehr gut vorstellen, dass dem nicht so ist.

Auch lehrreiches Material könnte der urheberrechtlich bedingten Löschung anheimfallen, wie die so erheiternde wie einsichtsvolle Neuinterpretation des entsetzlichen Musikvideos zu einer nicht minder grässlichen, von den beiden Rockmusik-Scheusalen Jagger und Bowie aufgeführten Coverversion eines ursprünglich von Martha and the Vandellas vorgetragenen Soul-Klassikers. Ich verwende die Lovecraft'sche Diktion des unbedingten Schreckens hier übrigens bewusst.

Spaß beiseite, im Zweifelsfall könnte es hier um weit mehr gehen. YouTube argumentiert, dass man sich bei einem Inkrafttreten von Artikel 13 letzten Endes genötigt fühlen könnte, tatsächlich alle europäischen Kanäle der Plattform abzuschalten.

Das ist keineswegs auf die leichte Schulter zu nehmen. Würde YouTube alle Kanäle der EU-Bürger löschen, wäre damit etwa jede politische Opposition in Europa, käme sie nun von links oder von rechts, ihrer Stimme beraubt.

Auch die vielen (semi-)professionellen YouTuber, die mit den durch ihre Videos generierten Werbeeinnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten, wären um ihre Existenz gebracht.

YouTube verweist zu Recht darauf, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist. Selbstverständlich handelt es sich bei der #SaveYourInternet-Kampagne in erster Linie um Lobbyarbeit des Konzerns Google. In diesem Fall scheint die Firma aber nicht nur im eigenen Interesse zu handeln, sondern auch in dem seiner User.

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