Dieselfahrverbote sollen elektronisch überwacht werden

Luftmessstation an der Cuxhavener Straße in Brunsbüttel. Foto: Jens Rusch in der Wikipedia auf Deutsch. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Potenzielle neue Einkommensquelle für Bundesländer

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Ein vom CSU-geleiteten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegter Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht in § 63c Absatz 1 eine elektronische "Überwachung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten" vor, "die aufgrund des § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften angeordnet worden sind oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung oder der Bevölkerung vor Abgasen zur Abwehr von immissionsbedingten Gefahren ergehen". Dafür sollen "die nach Landesrecht zuständigen Behörden" nicht nur Aufnahmen der Fahrzeuge und ihrer Kennzeichen, sondern auch der Fahrer automatisiert erfassen und speichern dürfen.

Für weniger begüterte Dieselfahrer, die sich nicht einfach einen Neuwagen kaufen können und gehofft hatten, Fahrverbote würden sich in der Praxis schon nicht so wild auswirken, weil die Polizei besseres zu tun habe, als diese zu kontrollieren, sind das eher schlechte Nachrichten: Eine automatisierte Bußgelderhebung ist nämlich eine Option, von der viele Länder wahrscheinlich schon alleine deshalb Gebrauch machen werden, weil sie mit relativ geringem Aufwand regelmäßige Einnahmen in wahrscheinlich nicht zu vernachlässigender Höhe verspricht.

In der FDP, deren Digitalexperte Jimmy Schulz das Vorhaben gestern bekannt machte, steht man nicht nur von der automatisierten Überwachung, sondern auch den Fahrverboten an sich skeptisch gegenüber. Ihr Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann twitterte bereits am 15. November, solche Verbote könnten "keine dauerhafte Praxis" sein und man brauche "andere Lösungen". Dafür schlägt er vor, die festgelegten Stickoxid-Grenzwerte "auf wissenschaftliche Evidenz" zu prüfen und Messverfahren bundesweit zu vereinheitlichen.

Europarechtswidrig aufgestellte Messstationen

Kurz danach wurde über einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) bekannt, dass Messstellen in manchen deutschen Städten nicht nur an überschreitungsträchtigeren Orten aufgestellt wurden als in anderen EU-Ländern, sondern sogar an Stellen, an denen das die EU-Regeln eigentlich gar nicht erlauben: nämlich in weniger als 25 Metern Abstand zu verkehrsreichen Kreuzungen wie der am Münchner Stachus, der an der Steeler Straße in Essen, der an der Parcussstraße in Mainz und der an der Ringkirche in Wiesbaden.

Warum die Messstationen dort stehen, wird gerade aufgeklärt: Einige Behörden rechtfertigen sich damit, dass man noch keine Zeit gehabt habe, sie den europarechtlichen Anforderungen gemäß zu verlegen. Andere stellten zwar neue Messstationen EU-vorschriftsgemäß auf, ließen aber die alten "zu Vergleichszwecken" stehen. Und wieder andere argumentieren mit angeblichen Platzproblemen, was angesichts der eher unscheinbaren Kästen eher merkwürdig wirkt.

Eine eigentlich schon im April beschlossene Überprüfung aller Messstellen durch den Deutschen Wetterdienst scheitert bislang an den grünen Verkehrsministern von Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo sie angelaufen ist, musste untern den ersten acht überprüften Messstationen eine komplett verlegt werden, bei weiteren drei wurden vom Wetterdienst "technische Veränderungen" empfohlen.

Verhältnismäßigkeit

Bei den Stickoxid-Grenzwerten, auf die Buschmann ebenfalls Bezug nahm, musste unlängst auch die unter Bernd Ulrich eher gründogmatisch geprägte Zeit einräumen, dass es bis heute keinen Beleg dafür gibt, "dass die Zahl irgendwas mit den gesundheitlichen Auswirkungen von NO2 zu tun hätte". Die Gutachter, die sie festlegten, schätzten "mangels brauchbarer Daten" einfach, "dass ein Gasherd die mittlere jährliche NO2-Konzentration im Haushalt auf 40 Mikrogram erhöht" und schlugen dann "diese Größe als Richtwert" vor.

Oliver Luksic, der verkehrspolitische Sprecher der FDP, wies in der FAS indirekt auf ein drittes Problem hin, indem er "eine auf ein verhältnismäßiges Maß reduzierte Anwendung des Vorbeugeprinzips im Umweltrecht" forderte. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist ein zentrales Element der Verwaltungswissenschaft - also des Studiengangs, den der Deutsche-Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch der FAZ zufolge ohne Abschluss abbrach.

Reschs Verein ist unter anderem wegen seiner Einkünfte durch Abmahnungen umstritten. Sein diesbezüglicher Verweis, dass der Verein gar keinen Gewinn machen dürfe, geht insofern ins Leere, als er damit ja Mitarbeiter bezahlt, über deren Gehälterhöhe er selbst entscheidet. Eine zweite Einnahmequelle sind Spenden (unter anderem vom japanischen Autokonzern Toyota), eine dritte Zuschüsse von der EU und der Bundesregierung.

In der Union gibt es inzwischen Bestrebungen, diese Zuschüsse zu überprüfen, damit man keinen "grün angestrichenen, semikriminellen Abmahnverein" mit Steuergeld finanziert - so der CDU-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer. Resch, der für eine Stellungnahme dazu nicht erreichbar war (aber Pfeifers Meinung über seinen Verein wahrscheinlich zurückweisen würde), droht währenddessen öffentlich an, seine Fahrverbotsklagen ab 2020 auch auf Euro-6-Diesel-Fahrzeuge und auf Benziner auszudehnen.