Doch nicht "geeignet, den interkulturellen Dialog zu belasten"

Länder mit Nettoeinwanderung (blau) und Nettoauswanderung (orange). Karte: Kamalthebest. Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag veröffentlicht nun doch eine der Petitionen gegen den Migrationspakt, will sie aber erst ab Februar behandeln

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Der Bundestagspetitionsausschuss hat gestern eine der bislang mindestens 21 Petitionen gegen den UN-Migrationspakt online gestellt. In dieser Petition 85565 wird gefordert, "der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt nicht beitrete". Stattdessen soll das Parlament bei der UN eine Erklärung abgeben, in der es heißt, "dass der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei".

In der Begründung dieser Forderung heißt es unter anderem, der Pakt trenne nicht sauber zwischen legaler und illegaler Migration und spreche mehr als 50 Mal von Verpflichtungen, wodurch nach Ansicht des Petenten "deutlich wird, dass durch [ihn] zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt". Durch seine Wortwahl fördere er darüber hinaus "eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen", wodurch "die Migration an sich […] befeuert" werde.

"Handschrift" von Heiko Maas?

Bevor sich im 28-köpfigen zuständigen Bundestagsausschuss gestern doch eine Mehrheit für ein Einstellen einer der Petitionen zum Migrationspakt fand, hatte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt von der CDU auf die "Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" verwiesen, in denen es heißt, Petitionen, die "geeignet erscheinen, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten", würden nicht veröffentlicht. Bei der Beurteilung, ob das der Fall sei, so Wendt, hätte der Petitionsausschusses einen "großen Entscheidungsspielraum".

Über die nun online gestellte Petition entscheiden wird der Ausschuss nicht vor dem Februar, obwohl die Bundesregierung dem Migrationspakt schon am 10. oder 11. Dezember zustimmen will. Wie die UN-Migrationssonderbeauftragte Louise Arbour diese Woche in einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit in Erinnerung rief, hat diese Regierung den Pakt maßgeblich mit initiiert. Obwohl das deutsche Außenministerium verwertbare Auskünfte über dessen Zustandekommen der Papiers verweigert, zweifelt man in Sozialen Medien nicht am Wahrheitsgehalt von Arbours Aussage. Auch deshalb, weil manche Nutzer in den Passagen, die potenziell die Meinungs- und Pressefreiheit berühren, die "Handschrift" des deutschen Außenministers Heiko Maas zu erkennen glauben.

GFMD: "Gerichtlich einklagbare Verbindlichkeiten"

Anlass für Arbours Äußerung war die Kritik aus Deutschland, die zunahm, nachdem bekannt wurde, dass neben den USA, Österreich und Ungarn auch Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland, Israel, Australien und die Schweiz dem Pakt nicht zustimmen werden. Norwegen, Dänemark, Kroatien, Belgien und die Niederlande könnten nach der Anmeldung von Bedenken folgen. Den Informationen des Fernsehsenders n-tv nach werden auch "China, Japan und Südkorea […] kaum ratifizieren" - und Italien, Großbritannien und Schweden "schwanken".

Anlass für die Absagen ist vor allem die Unklarheit darüber, inwieweit der Pakt Verpflichtungen mit sich bringt. Während sich öffentlich-rechtliche Medien in dieser Frage auf die Beteuerung des Auswärtiges Amts und der CDU-Website verlassen, fragt man sich in sozialen, wie dazu eine Aussage auf der Webseite des Miturhebers Global Forums on Migration and Development (GFMD) passt, die nicht nur von "allgemeinen Prinzipien", sondern auch von "gerichtlich einklagbaren Verbindlichkeiten" spricht.

Merz will Grundgesetzergänzung debattieren lassen

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer sprach von "Verpflichtungen" wie der "Bekämpfung von Schleuserbanden" und der "Rücknahme von Migranten durch die Herkunftsstaaten", als er den Pakt im Bundestag verteidigte. Eine Auflösung des Widerspruchs dieser Aussage mit Angela Merkels Beteuerungen, der Pakt sei nicht bindend, wäre, dass auch "Soft Law" über die Rechtsprechung mit der Zeit Bindungswirkung entfaltet. Das glaubt auch der Holger Stahlknecht, der Innenminister von Sachsen-Anhalt, der mit seinem CDU-Landesverband gegen eine Annahme stimmte.

Nachdem sich Jens Spahn, einer der drei aussichtsreichsten Bewerber um den CDU-Vorsitz, vorsichtig auf Stahlknechts Position zubewegte (vgl. Migrationspakt, allgemeine Dienstpflicht und "gehobene Mittelschicht"), reagierte sein Rivale Friedrich Merz gestern mit einer Idee, die vorher unter anderem der FAZ-Autor Frank Lübberding ins Spiel gebracht hatte: Einer Angleichung des bislang als Individualgrundrecht ausgestalteten Asylanspruchs in Deutschland an den europäischen Standard mit kürzerem Rechtsweg. Dazu, so Merz, müsse man auch eine Grundgesetzergänzung debattieren, wenn man ernsthaft an einer Europäisierung des Migrationsrechts interessiert sei.