Gentechnik: Beurteilt das Ergebnis, nicht die Methode!

Per Gene Editing hergestellte Pflanzen sind von klassischen Züchtungen nicht zu unterscheiden. Als der Europäische Gerichtshof dennoch aufwendige Zulassungsverfahren verlangte, war der Protest groß. Doch das Problem sind keine technikfeindlichen Richter, sondern eine ungeeignete Gentechnik-Richtlinie.

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Gentechnik: Beurteilt das Ergebnis, nicht die Methode!

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Robert Thielicke

Letzten Juli fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Branche vor den Kopf stieß: Die gezielte Erbgutveränderung mit der sogenannten CRISPR-Methode fällt unter die Richtlinie der Europäischen Union zu gentechisch veränderten Organismen (GVO-Richtlinie). Per Gene Editing geschaffene Pflanzen müssen also aufwendig zugelassen, die resultierenden Nahrungsmittel gekennzeichnet werden – obwohl viele genetisch nicht von herkömmlich gezüchteten Sorten zu unterscheiden sind. Branchenvertreter sehen die Innovationsfähigkeit Deutschlands in Gefahr. Forscher mahnten, dass es nun schwerer werde, mit neuen Sorten auf den Klimawandel und die damit verbundenen Dürren oder neuen Pflanzenkrankheiten zu reagieren. Sogar der normalerweise um keine Kritik verlegene "Spiegel" befand: "CRISPR verspricht die geringsten Nebenwirkungen, seit Menschen Pflanzen züchten." Und: "Die Begründung der Richter klingt diffus, nahezu ängstlich."

Aber wie so oft in der Gentechnik-Debatte läuft auch hier die Diskussion in die falsche Richtung. Nicht das Urteil ist schlecht, nicht der EuGH ist rückständig – die Gesetzgebung ist es. Man streitet über die Blüten, die eine EU-Richtlinie treibt, aber nicht über ihre Wurzel. Die Richter sollten schließlich nicht entscheiden, welche Risiken die neue Methode birgt, ob die Pflanzen eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellen. Ihre Aufgabe war lediglich zu beurteilen, ob sie unter die GVO-Richlinie fallen.

Deren Verfasser gingen aber von einer falschen Prämisse aus: Sie erhoben die Methode zum Risiko und nicht das Ergebnis. Potenziell gefährlich ist eine Pflanze nach dieser Logik deshalb, weil ihr Erbgut mit neuen gentechnischen Verfahren verändert wurde. Der Text enthält zwar den Zusatz "wie es auf natürliche Weise (...) nicht möglich ist". Doch mit einer wichtigen Einschränkung: "Die Richtlinie sollte nicht für Organismen gelten, die mit Techniken zur genetischen Veränderung gewonnen werden, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit Langem als sicher gelten". Was riskant ist und was nicht, entscheidet sich überspitzt gesagt daran, ob es schon vor der GVO-Richtlinie in Verwendung war – oder erst danach.

Das ist pragmatisch gedacht, um Züchter nicht per Federstreich vor eine völlig neue Situation zu stellen. Aber es führt zu seltsamen Situationen wie jetzt beim Gene Editing: Die radioaktive Bestrahlung gilt als sicher – obwohl Züchter mit ihrer Hilfe wahllos das Erbgut verändern, um eine nützliche Mutation zu finden. Das neue Gene Editing hingegen gilt als gefährlich – obwohl sich damit gezielt und gut kontrolliert Genveränderungen erzeugen lassen ohne fremde DNA einzufügen.

Daraus ergeben sich zwei mögliche Konsequenzen: Die erste wäre, gentechnische Methoden wie ganz normale Züchtungsverfahren zu behandeln und auf eine verschärfte Regulierung zu verzichten. Da selbst unkontrollierte Erbgutveränderungen augenscheinlich kein Problem sind, warum soll es beim Gene Editing anders sein? Diese Lösung würde die Saatguthersteller wohl am meisten freuen, wird dem Thema jedoch nicht gerecht. Denn die Technik hat durchaus Gefahren: Mit ihr lässt sich schließlich nicht nur das vorhandene Erbgut eines Organismus modifizieren, es lassen sich prinzipiell auch ganz neue DNA-Abschnitte einfügen, und zwar über Artgrenzen hinweg. Noch ist dieser Schritt kompliziert und wirtschaftlich nicht lohnend. Dabei aber wird es kaum bleiben. Auch wenn bisher keine Studie gentechnik-spezifische Schäden ausmachen konnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schiefgeht, steigt.

Besser ist deshalb die zweite Lösung: Endlich mit dem Ansatz ernst zu machen, nicht das Verfahren zu beurteilen, sondern das Ergebnis. Strenger reguliert würden alle Pflanzen, die nicht auf natürliche Weise entstehen können. Haben Züchter per Gene Editing oder anderen Verfahren artfremde Gene in eine Pflanze eingeschleust, sind große Unbedenklichkeitsstudien nötig. Haben sie hingegen neue Methoden genutzt, um die klassische Züchtung oder den Lauf der Evolution zu beschleunigen, reicht der einfache Weg.

(rot)