EU plant "Kreislaufwirtschaft"

Grafik: Ökologix. Lizenz: CC0

Ging es anfänglich vorwiegend darum, Produkte so zu konstruieren, dass sie leicht zu recyclen sind, rückt inzwischen ein weiterer Aspekt in den Blick: die Lebenserwartung von Produkten

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Am 2. Dezember 2015 wurde in Brüssel unter der Kennziffer COM(2015) 614 final die Mitteilung der EU-Kommission an das EU-Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ein Text veröffentlicht, der im Deutschen den Titel trägt "Den Kreislauf schließen - Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft".

Schon in der Einleitung steht dort:

Die Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen, ist ein wesentlicher Beitrag zu den Bemühungen der EU um eine nachhaltige, CO2-arme, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Der Übergang zu einer derartigen Kreislaufwirtschaft bietet die Möglichkeit, unsere Wirtschaft zu verändern und neue, dauerhafte Wettbewerbsvorteile für Europa zu schaffen. […] Ziel ist es sicherzustellen, dass der richtige Rechtsrahmen für die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Binnenmarkt vorhanden ist, und deutliche, richtungsweisende Signale an die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen zu senden, mit langfristigen Abfallbewirtschaftungszielen und einem Paket konkreter, weitreichender und ehrgeiziger Maßnahmen, die bis 2020 durchzuführen sind.

(Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft)

Produktion vieler Konsumartikel außerhalb der EU

Die Idee einer Kreislaufwirtschaft ließe sich im Rahmen der Europäischen Union theoretisch schon umsetzen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die gesamte Produktionswertschöpfungskette heute noch in der EU vorhanden wäre. In vielen Bereichen wie beispielsweise Consumer Electronics kommen die Produkte für den Massenmarkt und zunehmend auch höherwertige Produkte inzwischen jedoch aus Fernost, zumeist aus China sowie Südostasien. Dies erschwert die Rückführung gebrauchter Produkte und deren Wiederaufarbeitung beim Hersteller ungemein.

Abgesehen davon sind die auf große Stückzahlen ausgelegten Fertigungsstätten kaum in der Lage kleine Stückzahlen aufzuarbeiten. In Europa konzentriert sich beispielsweise die Aufarbeitung gebrauchter elektrischer Produkte auf das Refurbishing von Notebooks und PCs, die in großen Stückzahlen als Leasingrückläufer von Unternehmen anfallen und dann über die üblichen Distributoren wieder in den Handel kommen. Bei den Leasingrückläufern handelt es sich in der Mehrheit um zwei bis vier Jahre alte Produkte, während vergleichbare Produkte von privaten Endverbrauchern zumeist deutlich älter sind und mit aktuellen Betriebssystemen nur noch bedingt nutzbar sind.

Umso wichtiger wird im Zusammenhang mit dem globalen Ressourcenverbrauch, dass die Produkte künftig schon von der Konzeption und Entwicklung an langlebiger geplant werden und eine Reparatur nicht nur möglich ist, sondern ebenso wie eine Nach- und Aufrüstung der Geräte auch angeboten wird. Hier haben Firmen einen Vorteil, welche in Europa über Kapazitäten verfügen, welche diese Leistungen so anbieten können, dass sie für den Verbraucher leicht zu erreichen sind.

Der "ökologische Fußabdruck"

Zwar kann man die Kreislaufwirtschaft durch die Gestaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen fördern, ob sie sich durchsetzt hängt jedoch in erster Linie von den Verbrauchern und deren Akzeptanz ab. Wie sich die Verbraucher im Einzelnen entscheiden, hängt einmal von den jeweils verfügbaren Informationen und andererseits von der Preisgestaltung ab. Um den Verbrauchern eine Handreichung für ihre jeweilige Kaufentscheidung zu bieten, gibt es speziell in Deutschland die Tests der Stiftung Warentest sowie des Magazins Ökotest, das mehrheitlich zur Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft, der Holding aller Medienbeteiligungen der SPD, zählt. Daneben gibt es für manche Produkte auch den sogenannten Blauen Engel.

Schon im November 2013 startete die EU-Kommission in der Verantwortung der Generaldirektion Umwelt eine vierjährige freiwillige Pilotphase für die Entwicklung und Umsetzung eines "ökologischen Fußabdrucks" für eine überschaubare Zahl von Produktgruppen innerhalb und außerhalb der EU. Bei den ökologischen Fußabdrücken wird unterschieden zwischen Product Environmental Footprints und Organisation Environmental Footprints. Während sich für die organisationsbezogenen Regeln nur zwei Bereiche für die Pilotphase ermitteln ließen, war dies Auswahl bei den produktbezogenen Pilotprojekten deutlich größer.

Von Batterien und Akkus, über Bier, Haushaltsreiniger, IT-Ausrüstungen bis zu Fleisch, Olivenöl und Pasta sowie Lederwaren und Schuhen waren zahlreiche Produktgruppen exemplarisch vertreten. Bei manchen Produktgruppen wie bei Büroartikeln wurden die Pilotprojekte jedoch abgebrochen. Aktuell sind die Stakeholder aufgefordert, die weitere Entwicklung der Maßnahmen zu Ermittlung der ökologischen Fußabdrücke und ihrer Kommunikation zu kommentieren.

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