Migrationspaktfrage lässt belgische Regierung auseinanderbrechen

Jan Jambon von der N-VA. Foto: Geert Renckens. Lizenz: CC BY 3.0

Wahlen am 26. Mai

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Der belgische Ministerpräsident Charles Michel von der liberalen wallonischen Partei Mouvement Réformateur (MR) hat dem belgischen König Philippe gestern mitgeteilt, dass er bis zur nächsten Parlamentswahl am 26. Mai 2019 mit einem Minderheitenkabinett regieren will. Vorher hatte ihn sein Koalitionspartner von der N-VA vor die Wahl gestellt, am Montag und Dienstag entweder den UN-Migrationspakt abzulehnen (vgl. Vereinte Nationen bereiten weltweite Pakte zu Flüchtlingen und Migration vor) oder ohne die flämischen Separatisten weiterzuregieren.

Michels bisheriger Stellvertreter und Innenminister Jan Jambon von der N-VA meinte dazu: "Wenn die Koalition [zur Annahme des Migrationspakts] nach Marrakesch geht, dann ohne uns". Bei der Parlamentsabstimmung am Donnerstag hatten die Abgeordneten der N-VA gegen den Pakt gestimmt, während sich die ebenfalls mitregierenden flämischen Christdemokraten (CD&V) und Liberalen (Open VLD) ebenso wie die MR und die sozialdemokratischen, christdemokratischen und grünen Oppositionsparteien dafür aussprachen.

Nur wenige Staats- und Regierungschefs in Marrakesch

Außer Michel reisen die Staats- oder Regierungschefs von Albanien, Estland, Griechenland, Portugal und der afrikanischen Länder nach Marrakesch. Andere Teilnehmerländer schicken Minister. Nicht oder vorerst nicht angenommen wird der Pakt nach bisherigem Stand unter anderem von den USA, Australien, Österreich, der Schweiz, Israel, Lettland, Ungarn, Polen, Tschechien, Bulgarien und der Slowakei. Welche Vertreter anderer Länder zustimmen oder nicht zustimmen, wird sich am Montag und Dienstag vor Ort entscheiden.

Kernpunkt der Kritik in diesen Ländern und anderswo ist, dass der Migrationspakt (den Argumenten seiner Befürworter nach) der Heiligen Dreifaltigkeit und anderen theologischen Modellen ähnelt: Hier ist Gott gleichzeitig eins und drei, dort bindet der Migrationspakt und gleichzeitig bindet er nicht.1 Das deutsche Auswärtige Amt formuliert beispielsweise, der Pakt sei "rechtlich nicht bindend", aber "politisch verpflichtend". Im Pakt selbst (in dem sehr sehr oft das Verb "verpflichten" verwendet wird), heißt es wörtlich:

Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten.

Fragen nach möglichen konkreten positiven oder negativen Auswirkungen treten bei vielen Kritikern angesichts der sehr zentralen Problematik einer Bindung oder Nichtbindung in den Hintergrund. Befürworter des Pakts wie Horst Seehofer oder Alexander Dobrindt heben dagegen Ziele wie die grenzübergreifende Bekämpfung der Schleusung von Migranten, ein koordiniertes Grenzmanagement, eine schnellere Rückkehr (Abschiebung) oder die Bekämpfung von "Fluchtursachen" hervor. Eine Regulierung des Bevölkerungswachstums ist darin jedoch nicht vorgesehen. Wichtige Argumente der Kritiker abseits der Bindungswirkung sind eine befürchtete praktische Anreizwirkung, die Merkels Äußerungen und Selfie-Fotos noch übersteigen könnte, und eine Vermengung von Flucht und Migration.

Forderung, den Pakt abzulehnen, taucht auch bei den Gelben Westen auf

Das Paradoxon der Bindendheit und Nichtbindendheit lässt sich logisch nur auf der Zeitebene auflösen, wenn man davon ausgeht, dass der Pakt zwar nicht direkt und sofort, aber nach und nach indirekt und über die Rechtsprechung als "Soft Law" bindet, wie unter anderem der Mannheimer Staatsrechtsprofessor Jan Henrik Klement und der Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf anmerkten. Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel warf der deutschen Bundesregierung im Deutschlandfunk deshalb eine "suggestive Irreführung" vor.

Die Forderung, den Pakt abzulehnen, taucht auch bei den Gelben Westen auf, die inzwischen nicht mehr nur in Frankreich, sondern auch in Belgien demonstrieren. Ihre Unzufriedenheit könnte mit ein Grund sein, warum sich die N-VA indirekt dazu entschloss, aus der Regierung auszusteigen: Wenn im Mai ein neues belgisches und ein neues Europaparlament gewählt werden, deutet einiges darauf hin, dass die Bürger ihre Unzufriedenheit auch an der Urne ausdrücken werden. Dann kann es durchaus von Vorteil sein, einer verhassten Regierung schon eine gewisse Zeit nicht mehr anzugehören.

Umfragen: Verluste für Regierungsparteien und Sozialdemokraten

In der letzten Umfrage für den flämischen Landesteil, die vom 27. November bis zum 3. Dezember durchgeführt wurde, lag die N-VA mit 28 Prozent um 4,4 Punkte niedriger als bei der Parlamentswahl am 25. Mai 2014. Die mitregierenden flämischen Christdemokraten von der CD&V sackten im selben Zeitraum von 18,6 auf 14,6 Prozent Stimmenanteil ab; die ebenfalls mitregierenden flämischen Liberalen vom Open VLD von 15,5 auf 13,4 Prozent. Der Anteil der Konkurrenz vom Vlaams Belang (die den Migrationspakt entschieden ablehnt), verdoppelte sich dagegen von 5,8 auf 11, 7 Prozent. Die Oppositionellen flämischen Sozialdemokraten von der SPA profitierten nicht und sackten sogar weiter von 14 auf 12,3 Prozent ab, während die flämischen Grünen von 8,6 auf 12,2 Prozent zulegten.

In der Wallonie sank Michels regierende MR seit der Wahl von 25,8 auf 20,7 Prozent. Der sozialdemokratischen Oppositionspartei erging es dort mit einem Absturz von 32 auf jetzt nur mehr 24,9 Prozent sogar noch schlechter. Ihre Wähler scheinen hier nicht nur zur grünen Ecolo, sondern auch zur kommunistischen PTB abzuwandern: Die Ecolo, die beim letzten Mal auf 8,2 Prozent kam, wird jetzt bei 13,5 Prozent gemessen; die PTB steigerte ihren Wert von 5,5 auf 13,1. Die christdemokratischen Wallonen von der CDH verloren dagegen 2,7 Punkte auf jetzt 11,3 Prozent.

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