Uploadfilter und Leistungsschutzrecht vertagt

Grafik: TP

Trilog kann sich nicht auf neue Copyright-Richtlinie einigen

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Am 12. September stimmten die Abgeordneten im Europaparlament mehrheitlich für einen neuen Copyright-Richtlinien-Entwurf, der unter anderem ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverlage und eine faktische Pflicht zu Upload-Filtern vorsieht (vgl. Graue Grüne stimmen für Springerpresse-Uploadfilter). Bevor diese Richtlinie in Kraft tritt, müssen sich Vertreter des Europaparlaments noch in so genannten Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat der Regierungen der Mitgliedsländer einigen.

Diese Verhandlungen sind nun vorerst geplatzt und sollen im neuen Jahr unter der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft neu aufgenommen werden, wie der österreichische Kulturminister Gernot Blümel am Wochenende bekannt gab. Der ÖVP-Politiker bedauert das, weil er seinen eigenen Worten nach glaubt, dass die Richtlinie "wesentlich für die Zukunft des gesamten europäischen Content- und Kreativbereiches" sei.

Nicht diskutiert

Die Vertreter der italienischen Regierung und vier anderer EU-Mitgliedsländer sahen das im Oktober anders. Die EU-Kommission legte dem Trilog deshalb letzte Woche eine veränderte Fassung der Rechtsänderung vor. Der deutschen Europaabgeordneten Julia Reda zufolge fehlten darin jedoch neue Vorschläge zum besonders umstrittenen Uploadfilterartikel 13. Darüber hinaus bemängelte die Piratenpartei-Politikerin, dass die neue Fassung vorher nicht diskutiert werden konnte. Ein Mangel, den der französische Europaabgeordnete Jean-Marie Cavada bestätigte.

Reda nach gab es außer über diesen Artikel 13 auch über den ebenfalls umstrittenen Artikel 11, der ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger einführen will, keine Einigung (vgl. For copyright reasons this headline is not available). Dieses Vorhaben stieß nicht nur bei Bloggern auf Skepsis, die eine "Linksteuer" fürchten: Auch Google warnte die Politik und die Öffentlichkeit im November, dass man in diesem Fall prüfen müsse, den Dienst Google News für Europa einzustellen (vgl. Leistungsschutzrecht in der EU: Ende für Google News möglich - oder auch nicht ...).

Spanien zeigt: Google meint es ernst

In Spanien hatte der Konzern vor vier Jahren demonstriert, dass das keine leere Drohung ist: Dort wurde Google News abgeschaltet, nachdem die Regierung und das Parlament in Madrid ihren lokalen Medien Lizenzgebühren für kurze Zitate zukommen lassen wollten (vgl. Wegen "Google-Gebühr": Google News wird in Spanien geschlossen). In Deutschland, wo die Presseverlage Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont 2013 ebenfalls ein Leistungsschutzrecht durchsetzten, scheiterte die von ihnen gegründete VG Media mit entsprechenden Forderungen gegen Google bislang auf dem Rechtsweg (vgl. EuGH-Anwalt: Leistungsschutzrecht darf nicht angewandt werden).

Dass Google so ein Leistungsschutzrecht auf Europaebene nicht begrüßt, ist für den österreichischen Kulturminister ein Zeichen dafür, dass "eine Nichtlösung […] nur den großen, multinationalen Onlinegiganten in die Hände [spielt], die damit die heimischen Marktteilnehmer noch weiter verdrängen". Kritiker der Richtlinie fürchten dagegen, dass man aus dieser Behauptung Blümels zumindest das "nur" streichen muss, weil die "heimischen Marktteilnehmer" im Falle einer Verabschiedung nicht nur Geld von Google nehmen würden.

Treffen sich in diesem Fall die Interessen eines Anbieters und seiner Nutzer?

Hinzu kommt, dass die im Richtlinienentwurf faktisch geforderten Uploadfilter auch massive Einschränkungen für Social-Media-Nutzer mit sich bringen könnten, wie Claus Jahnel in Telepolis mit anschaulichen optischen und akustischen Beispielen ausführte (vgl. Weniger Spaß und weniger Opposition). Seiner Befürchtung nach geht es dabei aber auch um mehr:

YouTube argumentiert, dass man sich bei einem Inkrafttreten von Artikel 13 letzten Endes genötigt fühlen könnte, tatsächlich alle europäischen Kanäle der Plattform abzuschalten. Das ist keineswegs auf die leichte Schulter zu nehmen. Würde YouTube alle Kanäle der EU-Bürger löschen, wäre damit etwa jede politische Opposition in Europa, käme sie nun von links oder von rechts, ihrer Stimme beraubt. Auch die vielen (semi-)professionellen YouTuber, die mit den durch ihre Videos generierten Werbeeinnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten, wären um ihre Existenz gebracht. […] Selbstverständlich handelt es sich bei der #SaveYourInternet-Kampagne in erster Linie um Lobbyarbeit des Konzerns Google. In diesem Fall scheint die Firma aber nicht nur im eigenen Interesse zu handeln, sondern auch in dem seiner User.

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