NSU-Richter lässt NSU-Ausschuss auflaufen

Manfred Götzl verweigert dem Parlament von Brandenburg als Zeuge weitgehend die Kooperation - Der Fall Szczepanski wird immer zwielichtiger

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Die Personalie war die Nachricht: Manfred Götzl, der fünf Jahre lang als Vorsitzender Richter den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geleitet und im Juli 2018 die Urteile verkündet hat, war jetzt vom NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg als Zeuge geladen. Zum ersten Mal überhaupt stellte sich der Jurist öffentlichen Fragen zum Prozess. Der Auftritt war eine Enttäuschung, was auch am Ausschuss selber lag.

Das Urteil von München ist noch nicht rechtskräftig. Beate Zschäpe ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die Angeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger aber befinden sich seither auf freiem Fuß. Götzl sitzt immer noch an der schriftlichen Urteilsbegründung. Zum Stand wollte er, von einem Reporter darauf angesprochen, nichts sagen.

Ein Parlamentsausschuss, der einen Strafprozess untersucht: Im NSU-Komplex bilden sich immer weitere Zeit- und Handlungsebenen heraus, inzwischen die vierte, fünfte, sechste.

Grund für die Ladung des Richters nach Potsdam waren die Zeugenauftritte des Brandenburger Ex-V-Mannes "Piatto" (Carsten Szczepanski) und seines V-Mann-Führers Rainer G. im Prozess in München in den Jahren 2014 und 2015. Die SPD-geführte rot-rote Landesregierung wollte die Auftritte zunächst verhindern. Schließlich kam es zu einem einmaligen Prozedere: Beide Zeugen durften bis zur Unkenntlichkeit verkleidet vor Gericht erscheinen, mit mehreren Schichten Kleidung, Perücke und Brille. Szczepanski befindet sich seit seiner Abschaltung als V-Mann im Jahre 2000 im Zeugenschutz und trägt einen anderen Namen. Ursprünglich wollte das brandenburgische Innenministerium, dass seine Stimme verzerrt und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde.

Das lehnte das Gericht ab. Vor allem der Ausschluss der Öffentlichkeit hätte einen Revisionsgrund liefern können. Später wählte Götzl einen anderen Weg: Die Verfassungsschutz-V-Leute Michael S. oder Ralf M. beispielsweise lud er gleich gar nicht mehr vor. Einige Monate vor Szczepanski war zum Beispiel der V-Mann Tino Brandt als Zeuge nach München zitiert worden, wo er völlig unverfremdet seine Aussagen machte. Die führten dann allerdings zum Bruch der Hauptangeklagten Zschäpe mit ihren ersten Verteidigern. Götzl hatte danach lange Zeit Mühe, das Verfahren wieder zu normalisieren.

Bei der Vernehmung des Verfassungsschutzbeamten Rainer G. im Juli 2015 beschlagnahmte Götzl eine sogenannte Handakte des Zeugen, in der er immer wieder blätterte und nachschaute. Daraufhin versah das Innenministerium diese Handakte mit einem Sperrvermerk. Auch der wurde, wie schon der ursprüngliche Sperrvermerk zum Zeugen Szczepanski, dann aber rückgängig gemacht. An diese Handakte sollten sich aber jetzt, im Januar 2019, während der zweitägigen Sitzung des U-Ausschusses noch ganz neue Fragen knüpfen.

Zur Vernehmung von Rainer G. vor dem OLG München am 1.7.2015 und 29.7.2015, siehe die Mitschriften von zwei Bloggern.

"Die Frage ist nicht zulässig"

Zunächst zurück zu Manfred Götzl: Der Richter als Zeuge. Diese Rolle schien Götzl nur widerwillig anzunehmen. In seiner Funktion als Richter war er es, der Zeugen belehrte und an die Wahrheitspflicht erinnerte. Nun wurde er vom Ausschussvorsitzenden belehrt und darauf hingewiesen, dass unwahre Auskünfte "strafbewehrt" seien.

Götzl machte gleich zu Beginn klar, dass er zu allem, was das "Beratungsgeheimnis" der Richter und die "Unabhängigkeit des Gerichtes" berühre, nichts sagen werde. Das legte er sehr weit aus und zog diese Karte dann regelmäßig. Berechtigt erschien das nicht in jedem Fall. Wiederholt wies er die Abgeordneten zurecht: "Moment, Sie müssen mich aussprechen lassen!" - "Fragen Sie bitte die Herren von der Nebenklage, ich bin die falsche Adresse!"

Frage Abgeordneter: "Was ist Ihnen beim Zeugen R.G. [Rainer G.] erinnerlich?"

Antwort Götzl: "Die Frage ist nicht zulässig. Wir haben kein abgeschlossenes Verfahren. Ich kann Ihnen nichts zur Beweiswürdigung sagen."

Abgeordneter: "Wir wollen nicht das Urteil gefährden, das gefällt wurde. Aber Sie haben den Zeugen damals an seine Beamtenpflicht erinnert. Was war die Ursache dafür?"

Götzl: "Mit dieser Frage besteht dasselbe Problem: Sie wollen, dass ich in die Beweiswürdigung eintrete."

Abgeordneter: "Das Innenministerium hat die Sperrerklärung für die Handakte des Beamten R.G. dann wieder aufgehoben. Sie haben Einsicht genommen. War das plausibel?"

Götzl: "Wieder: Es berührt das Beratungsgeheimnis, warum wir das als rechtsfehlerhaft angesehen haben. Sie unterlaufen das mit ihrer Frage!"

Abgeordnete: "Wieviel enttarnte V-Leute haben Sie vernommen?"

Götzl: "Das ist nicht das Beweisthema."

Abgeordnete: "Wir fragen, um die Handlungsweise unseres Innenministeriums einzuschätzen. Allgemein: Wie war das Prozedere bei der Vernehmung von V-Leuten?"

Götzl: "Wir haben V-Leute vernommen. Ich darf Sie aber an das Beweisthema erinnern: Es geht um Szczepanski und seinen V-Mann-Führer, dazu bin ich geladen. Dazu habe ich ausgesagt."

Schließlich griff der 65-Jährige, der seit kurzem Vizepräsident des neuen Bayrischen Obersten Landesgerichtes ist, zum ganz großen Besteck: "Sie haben auch eine bestimmte Fürsorgepflicht, Zurückhaltung zu üben. Das ist eine Frage der Gewaltenteilung. Ich bitte, die Entscheidungen eines Gerichtes nicht zu hinterfragen."

Hinter der Lektion in Sachen Gewaltenteilung, die der Richter den Abgeordneten erteilen wollte, versteckt sich allerdings der Anspruch auf Kontroll- und Transparenzverzicht. Sein Entscheidungsprivileg stellten die Abgeordneten gar nicht in Frage. Sie versuchten nur, Vorgänge zu durchschauen. Konsequente Gewaltenteilung hieße, dass der Vertreter der Justiz die Legislative respektiert und deren Vertreter in ihrem Auftrag unterstützt, so gut es geht. Götzl jedoch stellte die eine Staatsgewalt über die andere.

Vielleicht reagierte er auch deshalb so gereizt, weil er mitbekommen hat, wie kritisch seine Urteile in Sachen NSU vor allem auf Seiten der Nebenklage und Opferangehörigen gesehen werden.

Nach gerade mal einer halben Stunde war den Abgeordneten der Zahn gezogen. Sie hatten keine Fragen mehr. Die Vertreter der Linksfraktion waren die einzigen, die überhaupt keine Frage an Götzl stellten. Sie würden alle vom Beratungsgeheimnis berührt, erklärten sie in vorauseilendem Gehorsam. Warum lassen sie den Zeugen das nicht selber reklamieren? Man hätte schon gerne gewusst, welche Fragen sie an den Prozess haben.

Ganz am Ende wagte ein Abgeordneter der SPD noch einen handzahmen Versuch, der eher einer Bitte gleichkam als einer Frage. Der Ausschuss tue sich mit Angehörigen der rechten Szene und V-Leuten aus der rechten Szene schwer, die Wahrhaftigkeit ihrer Aussagen herauszufiltern. Ob er ihnen da vielleicht einen Tipp geben könnte. Götzl hatte längst gewonnen und ließ den Abgeordneten ganz trocken abblitzen: "Sie fragen wieder nach Gerichtsinterna!"

Als Ergebnis blieb lediglich die Bestätigung Götzls der mittlerweile bekannten Auseinandersetzung des Gerichtes mit den brandenburgischen Behörden um die beiden Zeugenauftritte von Szczepanski und Rainer G. sowie um die Beschlagnahmung von dessen Handakte. Götzl erklärte auf Nachfragen auch, dass es solche Bedingungen für die Vernehmung von Zeugen, wie sie von Brandenburg gestellt wurden, von keinem anderen Bundesland gab. Das Gericht habe auch andere V-Leute vernommen, kein einziger Zeuge sei gesperrt worden. Auch Verfremdungswünsche wie bei den beiden Brandenburger Zeugen habe es nicht gegeben. Und auch die Frage einer möglichen audio-visuellen Vernehmung eines Zeugen sei nur bei Szczepanski aufgekommen.

Es ist der Widerspruch, der bei der Figur Szczepanski/"Piatto" irritiert. Einerseits ein strenges Behörden-Regime um den früheren V-Mann, permanente Sonderbehandlungen, Einzigartigkeiten, fortgesetzte Verschleierungen - und doch soll er nichts Wesentliches zur Aufklärung beitragen können.

Die "Personalie Götzl" wurde vom Landtag Brandenburg geheim gehalten

Dass eine der wichtigsten Personen des NSU-Komplexes, der sich nun bis ins Jahr 2019 hinein zieht, als Zeuge befragt werden soll, war aus der Tagesordnung der Landtags-Webseite nicht erkennbar.

Aber auch die Pressestelle machte keine Mitteilung dazu, nicht einmal auf explizite Nachfrage. Die Bitte um Erläuterungen zu den Zeugen, von denen nur die Initialen der Nachnamen bekannt gemacht wurden, drei Tage vor der Sitzung schriftlich gestellt, wurde telefonisch beantwortet, als der Zeuge Götzl bereits mitten in der Befragung durch die Abgeordneten war.

Das ist das Gegenteil von Transparenz und berührt auch das Prinzip der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Dass nur sehr wenige Journalisten und Bürger zu der Sitzung gekommen waren, verwundert nicht. Die Abgeordneten berauben sich damit aber eines ihrer wichtigsten Mittel in der Auseinandersetzung mit Sicherheitsbehörden und Justiz.